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   LSG Brandenburg, 20.12.2004 - L 16 U 4/04   

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https://dejure.org/2004,70702
LSG Brandenburg, 20.12.2004 - L 16 U 4/04 (https://dejure.org/2004,70702)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2004 - L 16 U 4/04 (https://dejure.org/2004,70702)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - L 16 U 4/04 (https://dejure.org/2004,70702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Kraftfahrzeughilfe - Zuschuss zum Kaufpreis eines Pkw - Kostenübernahme eines Sportlenkrads und elektrischer Fensterheber

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Nichtgewährung von Kfz-Hilfe - Kaufpreis des Pkw - Sportlenkrad mit Schaltfunktion - elektrische Fensterheber hinten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    Auszug aus LSG Brandenburg, 20.12.2004 - L 16 U 4/04
    Außer in den Fällen eines unaufschiebbaren Bedarf ist der behinderte Mensch daher gehalten, die Entscheidung des Rehabilitationsträgers über die beantragte Kfz-Hilfe abzuwarten (BSG SozR 3-5765 § 10 Nr. 3).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Brandenburg, 20.12.2004 - L 16 U 4/04
    Kfz-Hilfe wird indes nicht gewährt, um allen behinderten Menschen die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs oder einer erwünschten Zusatzausstattung zu erleichtern (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 20.12.2004 - L 16 U 4/04
    Denn § 10 der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV), der aufgrund der §§ 26 Abs. 1 Satz 1, 35 Abs. 1 SGB VII i.V.m. § 33 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) und der §§ 39, 40 SGB VII bei den aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringenden Leistungen zur Teilhabe heranzuziehen ist, misst der Antragstellung bei der Kfz-Hilfe eine materiell-rechtliche Bedeutung zu (BSG SozR 3-5765 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R

    Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss -

    Dies käme hier allerdings in Frage, folgte man der Rechtsmeinung, dass ein Anspruch auf Bezuschussung des Kaufpreises eines Kfz bereits dann ausgeschlossen sei, wenn der Versicherte die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über seinen Antrag nicht abwarte, sondern schon vorher den Kaufvertrag über das Fahrzeug abschließe (so LSG Berlin-Brandenburg vom 20.12.2004 - L 16 U 4/04 - Juris RdNr 20) .
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