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   LSG Brandenburg, 22.10.2003 - L 2 RJ 64/01   

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https://dejure.org/2003,18846
LSG Brandenburg, 22.10.2003 - L 2 RJ 64/01 (https://dejure.org/2003,18846)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2003 - L 2 RJ 64/01 (https://dejure.org/2003,18846)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - L 2 RJ 64/01 (https://dejure.org/2003,18846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes; Anspruch auf höhere Rente als die Auffüllbetragsrente unter Berücksichtigung eines besonderen Steigerungssatzes ; Anspruch auf Dynamisierung der Auffüllbetragsrente; Klagegegenstand bei Änderung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 16/02 R

    Steigerungsbetrag von 1, 5 % für Beschäftigte im Gesundheitswesen des

    Auszug aus LSG Brandenburg, 22.10.2003 - L 2 RJ 64/01
    Einen Steigerungssatz von 1, 5 v. H., der je Arbeitsjahr bei der Deutschen Reichsbahn anzuerkennen wäre, ist den genannten Vorschriften nicht zu entnehmen (so auch Urteil des BSG vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 16/02 R zum vergleichbaren Steigerungssatz von 1, 5 v. H. je Dienstjahr im Gesundheitswesen).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 22.10.2003 - L 2 RJ 64/01
    Im Dezember 1998 beantragte der Kläger unter Hinweis auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. November 1998 (B 4 RA 25/98 R und B 4 RA 32/98 R) die Überprüfung und Neuberechnung seiner Rente.
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus LSG Brandenburg, 22.10.2003 - L 2 RJ 64/01
    Den dagegen eingelegten Widerspruch wies die Beklagte mit dem am 22. Oktober 1999 als Einschreiben zur Post aufgegebenen Widerspruchsbescheid vom 11. Oktober 1999 zurück: Für Bestandsrentner, also für Personen, die am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente gehabt hätten, die nach den Vorschriften des Beitrittsgebietes berechnet worden sei, habe das BSG in dem weiteren Urteil vom 10. November 1998 (B 4 RA 33/98 R) gerade festgestellt, dass sich die Ermittlung von persönlichen Entgeltpunkten nach § 307 a SGB VI und nicht nach § 256 a SGB VI richte, so dass die vom Kläger angeführte Rechtsprechung des BSG auf ihn nicht anwendbar sei.
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 25/98 R

    Ermittlung der Entgeltpunkte bei Ansprüchen und Anwartschaften auf eine "Alte

    Auszug aus LSG Brandenburg, 22.10.2003 - L 2 RJ 64/01
    Im Dezember 1998 beantragte der Kläger unter Hinweis auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. November 1998 (B 4 RA 25/98 R und B 4 RA 32/98 R) die Überprüfung und Neuberechnung seiner Rente.
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