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   LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 6/04   

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https://dejure.org/2005,19142
LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 6/04 (https://dejure.org/2005,19142)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2005 - L 24 KR 6/04 (https://dejure.org/2005,19142)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - L 24 KR 6/04 (https://dejure.org/2005,19142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Krankenkasse als Einzugstelle zur Feststellung der Versicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung; Sozialversicherungspflicht bei Arbeitnehmern; Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft; Sozialversicherungspflicht für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 6/04
    Auch ein Rechtsanwalt ist nach der Rechtsprechung des BAG (NJW 93, 2458) nicht abhängig beschäftigt, wenn er als GbR-Gesellschafter tätig ist, auch wenn er von der Sozietät wirtschaftlich abhängig ist.
  • OLG Koblenz, 27.10.1992 - 3 U 1868/91

    Vergütung von Steuerberaterleistungen; Freies Mitarbeiterverhältnis;

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 6/04
    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von dem einer in einer GmbH angestellten Steuerberaterin, die keinen Anteil hat und der Mandanten zugewiesen werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 27. Oktober 1992 in NJW-RR 93, 250), oder von dem eines Filialleiters einer Großwäscherei ohne eigene Anteile (vgl. BSG SozR 22000 § 1227 Nr. 17).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH,

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 6/04
    Für die Frage, ob jemand weisungsgebunden oder nicht weisungsgebunden arbeitet, kommt es - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht darauf an, ob ein nicht genehmer Beschluss der Gesellschaft in jedem Fall verhindert wird, sondern ob der Gesellschafter aufgrund seiner Sperrminorität, wenn er dies wünscht, in der Lage ist, ihm unangenehme Beschlüsse zu verhindern (vgl. BSGE 66, 69; Rechtsmacht entfällt nicht durch tatsächliche Nichtausübung).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 6/04
    Anders als Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschafter können daher zum Beispiel GmbH-Geschäftsführer zu den in abhängiger Beschäftigung stehenden Person gehören (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 m. w. N.).
  • LSG Brandenburg, 01.10.1999 - L 8 AL 60/98
    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 6/04
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (Urteil des Landessozialgerichtes [LSG] für das Land Brandenburg vom 01. Oktober 1999, Az. L 8 AL 60/98 m. w. N.).
  • BSG, 28.09.1988 - 12 BK 48/88
    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 6/04
    Der Senat wendet wie das BSG (SozR 7610 § 705 Nr. 3; Beschluss vom 26. Januar 1987 - 12 BK 48/88) diese zur GmbH entwickelten Grenzsätze auch auf die hier vorliegende Gesellschaftsform an.
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 23/87

    Gesellschafter - Beschäftigung - Haftung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 6/04
    Der Senat wendet wie das BSG (SozR 7610 § 705 Nr. 3; Beschluss vom 26. Januar 1987 - 12 BK 48/88) diese zur GmbH entwickelten Grenzsätze auch auf die hier vorliegende Gesellschaftsform an.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2005 - L 4 KR 43/02

    Versicherungspflichtige Beschäftigung eines Niederlassungsleiters und stillen

    Selbst eine lange Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres spricht nicht gegen eine abhängige Beschäftigung (a. A. LSG Brandenburg vom 25. Januar 2005 - L 24 KR 6/04 -).

    Jedenfalls unterscheidet sich die Stellung des Klägers von dem Sachverhalt der Entscheidung des LSG Brandenburg vom 25. Januar 2005 - L 24 KR 6/04 -, denn dort verfügte die stille Gesellschafterin über die nötige Sachkunde zur Führung einer Niederlassung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 8 R 183/09

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen einschließlich Säumniszuschlägen

    Mit Schreiben vom 21.4.2005 erhob die Klägerin gegen den Bescheid vom 18.4.2005 Widerspruch und berief sich zur Begründung im Wesentlichen auf ein Urteil des LSG Brandenburg vom 25.1.2005, L 24 KR 6/04.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 5644/11
    Das Landessozialgericht Brandenburg (Urteil vom 25. Januar 2005 - L 24 KR 6/04 -, in juris) habe die lange Laufzeit eines Dienstvertrages als ein Indiz gegen einen Arbeitsvertrag und damit gegen eine abhängige Beschäftigung gewertet.
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