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   LSG Brandenburg, 26.07.2000 - L 3 KN 26/99   

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https://dejure.org/2000,42597
LSG Brandenburg, 26.07.2000 - L 3 KN 26/99 (https://dejure.org/2000,42597)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2000 - L 3 KN 26/99 (https://dejure.org/2000,42597)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - L 3 KN 26/99 (https://dejure.org/2000,42597)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

    Auszug aus LSG Brandenburg, 26.07.2000 - L 3 KN 26/99
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 30. Juni 1999 (B 8 KN 9/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und B 8 KN 16/98 R - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht -).

    Der Senat hat die Revision im Hinblick auf die Urteile des BSG (B 8 KN 9/98 R und 16/98 R) zur Klärung der Frage zugelassen, ob diese Rechtsprechung auch im Hinblick auf die Regelung des § 254 a SGB VI anzuwenden ist.

  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 16/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

    Auszug aus LSG Brandenburg, 26.07.2000 - L 3 KN 26/99
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 30. Juni 1999 (B 8 KN 9/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - und B 8 KN 16/98 R - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht -).
  • BSG, 31.05.1988 - 1 BH (A) 15/87
    Auszug aus LSG Brandenburg, 26.07.2000 - L 3 KN 26/99
    Die Rentenauskunft ist grundsätzlich kein Verwaltungsakt im Sinne des § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X), es handelt sich vielmehr um eine "Wissensauskunft", bei der es an einem auf die Einleitung einer bestimmten Rechtsfolge gerichteten Regelungswillen fehlt; sie ist damit schlichtes Verwaltungshandeln (vgl. BSG SozR 2200 § 1325 Nr. 3; BSG-Beschluss vom 31. Mai 1988 - 1 BH (A) 15/87 - nicht veröffentlicht; Polster, in Kasseler Kommentar, § 109 SGB VI Rz. 17 m.w.N.).
  • SG Altenburg, 12.08.2016 - S 14 R 2838/15

    Bewertung in der ehemaligen DDR zurückgelegter bergmännischer Tätigkeiten nach

    Das Landessozialgericht für das Land Brandenburg (LSG Brandenburg) hat in seinem Urteil vom 26. Juli 2000 (Az.: L 3 KN 26/99; zitiert nach juris) ausdrücklich festgestellt, dass die nach dem Recht der ehemaligen DDR ausgeübten bergmännischen Tätigkeiten nicht mit den überwiegend unter Tage ausgeübten Tätigkeiten gemäß § 254a SGB VI gleichzustellen sind.

    Dazu hat das LSG Brandenburg in seinem Urteil vom 30. März 2000 (Az.: L 3 KN 26/99, a.a.O.) ausgeführt: "Hieraus folgt, dass die Tätigkeit, die der Kläger über Tage von 1976 bis 1991 bzw. 30. September 1997 als Produktionsarbeiter bei dem VEB Chemiefaserwerk "F. E." in P bzw. der Rechtsnachfolgerin, der N GmbH, ausgeübt hat, rentenrechtlich nicht nach § 254 a SGB VI zu berücksichtigen ist.

  • SG Altenburg, 16.08.2016 - S 14 R 2345/15

    Berücksichtigung bergmännischer Tätigkeiten iS des § 41 Abs 1 Buchst i

    Das Landessozialgericht für das Land Brandenburg (LSG Brandenburg) hat in seinem Urteil vom 30. März 2000 (Az.: L 3 KN 26/99; zitiert nach juris) ausdrücklich festgestellt, dass die nach dem Rentenrecht der ehemaligen DDR ausgeübten bergmännischen Tätigkeiten nicht mit den überwiegend unter Tage ausgeübten Tätigkeiten gemäß § 254a SGB VI gleichzustellen sind.

    Dazu hat das LSG Brandenburg in seinem Urteil vom 30. März 2000 (Az.: L 3 KN 26/99, a.a.O.) ausgeführt: "Hieraus folgt, dass die Tätigkeit, die der Kläger über Tage von 1976 bis 1991 bzw. 30. September 1997 als Produktionsarbeiter bei dem VEB Chemiefaserwerk "F. E." in P bzw. der Rechtsnachfolgerin, der N GmbH, ausgeübt hat, rentenrechtlich nicht nach § 254 a SGB VI zu berücksichtigen ist.

  • LSG Sachsen, 22.02.2001 - L 6 KN 24/99

    Gleichstellung von Tätigkeiten in einer Kokerei mit Untertagetätigkeiten;

    Auch hier ging es um die lückenfüllende Auslegung des Art. 2 § 6 RÜG unter Berücksichtigung der Rechtspraxis in der DDR (vgl. hierzu auch Entscheidungen des LSG Brandenburg vom 26.07.2000 - L 3 KN 26/99 - und vom 30.03.2000 - L 3 KN 12/99 -).
  • LSG Brandenburg, 30.11.2001 - L 3 KN 28/01
    Das BSG (Urteil vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 10/00 R - in: SGb 2001, 431 - Kurzwiedergabe) hat die voranstehende Rechtssprechung des Senats (Urteil vom 26. Juli 2000 - L 3 KN 26/99) ausdrücklich für zutreffend erachtet und u.a. ausgeführt:.
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