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   LSG Brandenburg, 31.05.2005 - L 22 RJ 150/01   

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https://dejure.org/2005,26196
LSG Brandenburg, 31.05.2005 - L 22 RJ 150/01 (https://dejure.org/2005,26196)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2005 - L 22 RJ 150/01 (https://dejure.org/2005,26196)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - L 22 RJ 150/01 (https://dejure.org/2005,26196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung; Einschränkung der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung; Gesundheitliche oder soziale Zumutbarkeit der Verweisung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Brandenburg, 31.05.2005 - L 22 RJ 150/01
    Die Stufe des angelernten Arbeiters wird, da es sich um eine vielschichtige und inhomogene Gruppe handelt, in einen oberen Bereich (mit einer Anlernzeit von mehr als zwölf Monaten bis zu zwei Jahren) und einen unteren Bereich (mit einer Anlernzeit von drei Monaten bis zu zwölf Monaten) unterteilt (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    Dem Angelernten, der innerhalb seiner Gruppe dem oberen Bereich angehört, ist mindestens eine in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen, denn einem solchen Arbeiter sind nur Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes zumutbar, die sich hieraus durch Qualitätsmerkmale, z. B. durch das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder durch die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, herausheben (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 132; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus LSG Brandenburg, 31.05.2005 - L 22 RJ 150/01
    Nach § 43 Abs. 2 SGB VI können Versicherten grundsätzlich solche Tätigkeiten zugemutet werden, die in ihrer Wertigkeit dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50 m. w. N.).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 31.05.2005 - L 22 RJ 150/01
    Auf die Qualität der während dieser Zeiten verrichteten Aufgaben als Maurer kommt es daher nicht an, denn diese Tätigkeiten bilden wegen der Befristung nicht den maßgeblichen, auf Dauer ausgerichteten Beruf, da sie nur mit dem Ziel einer vorübergehenden Ausübung aufgenommen wurden (vgl. speziell zu den Beschäftigungen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen: BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - L 13 R 5334/09

    Rente wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Betonwerker -

    Die Tätigkeit eines Betonwerkers, auch wenn der Kläger als Leiter einer Gruppe Ungelernter eingesetzt war, ist keine Facharbeitertätigkeit (Anschluss an LSG Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2005 - L 22 RJ 150/01).

    Der Beruf des Betonwerkers ist berufssystematisch dem Beruf der Baustoffhersteller zuzuordnen (dazu vgl. LSG Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2005 - L 22 RJ 150/01 - juris Rdnr. 60).

    In der Regel wird dadurch jedoch nicht ein Qualifikationsniveau erreicht, für das eine Ausbildung mit einer Dauer von zwei Jahren und mehr erforderlich ist (so LSG Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2005 - L 22 RJ 150/01 - juris Rdnr. 60).

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