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   LSG Bremen, 21.02.2002 - L 1 KA 32/99   

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https://dejure.org/2002,26600
LSG Bremen, 21.02.2002 - L 1 KA 32/99 (https://dejure.org/2002,26600)
LSG Bremen, Entscheidung vom 21.02.2002 - L 1 KA 32/99 (https://dejure.org/2002,26600)
LSG Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - L 1 KA 32/99 (https://dejure.org/2002,26600)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 47/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Ermittlung - Fallpunktzahlen für

    Auszug aus LSG Bremen, 21.02.2002 - L 1 KA 32/99
    Die Bestimmung ist Teil des Regelungssystems der Praxis- und Zusatzbudgets, das durch den EBM 1997 geschaffen worden ist und keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken begegnet (BSG vom 16.5.2001 - B 6 KA 47/00 R m.w.N.).

    Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die von EBM und HVM vorgesehene Anknüpfung der Berechnung der Zusatzbudgets an die Abrechnungszahlen der Quartale I und II/1996 (vgl. BSG vom 16.5.2001 - B 6 KA 47/00 R -).

    Das hat das BSG für den Fall der Einstufung in eine Unter- bzw. Obergruppe von Zusatzbudgets entschieden (BSG vom 16.5.2001 a.a.O.).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus LSG Bremen, 21.02.2002 - L 1 KA 32/99
    Der Senat gibt insoweit seine gegenteilige Rechtsprechung (Urteil vom 12.6.2001 - L 1 KA 16/98 -) auf und schließt sich der zum strukturell vergleichbaren Begriff der Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs in 4.3 a.a.O. EBM ergangenen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.5.2001 - B 6 KA 53/00 R -) an.

    Die engeren Kriterien, die für den Begriff der Sicherstellung des besonderen Versorgungsbedarfs nach 4.3 a.a.O. EBM aufgestellt worden sind (vgl. BSG vom 16.5.2001 - B 6 KA 53/00 R -), sind hier nicht heranzuziehen.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.1999 - L 5 KA 98/99

    Zuerkennung bedarfsabhängiger Zusatzbudgets in der Vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Bremen, 21.02.2002 - L 1 KA 32/99
    Ein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne der hier maßgebenden Vorschrift des 4.2 a.a.O. EBM ist zu bejahen, wenn ein Arzt eine bestimmte Leistung tatsächlich in erheblichem Umfang im Rahmen der Gesamtleistung erbringt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 15.9.1999 - L 5 KA 98/99 -), wobei der Umfang jedenfalls dann als erheblich anzusehen ist, wenn er annähernd die Abrechnungshäufigkeit des Durchschnitts der Fachgruppe (ggf. auch nur des der sogenannten Unterschnittsgruppe zugeordneten Teils der Fachgruppe) erreicht.
  • LSG Bremen, 21.02.2002 - L 1 KA 33/99
    Auszug aus LSG Bremen, 21.02.2002 - L 1 KA 32/99
    Abweichend von den Regelungen der RSU der Beklagten wäre diese dann anzunehmen, wenn entsprechende Leistungen in den streitigen Quartalen in der Praxis der Klägerin in nicht unerheblichem Umfang nachgefragt und erbracht worden wären (vgl. Entscheidung des Senats vom 21.2.2002 - L 1 KA 33/99 -).
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