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   LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 18/10   

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https://dejure.org/2012,7551
LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 18/10 (https://dejure.org/2012,7551)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2012 - L 1 KR 18/10 (https://dejure.org/2012,7551)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2012 - L 1 KR 18/10 (https://dejure.org/2012,7551)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer im Haushaltshilfebereich - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 18/10
    Zwar können Versorgungs- und Vergütungsverträge grundsätzlich auch mit rückwirkender Kraft geschlossen werden (BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R - Juris), ein Anspruch auf den Abschluss eines bestimmten Vertrages besteht jedoch nicht.

    Darin läge ein systemwidriger Eingriff in eine gesetzliche Konzeption, die von der Einschätzung getragen wird, die Vertragspartner seien im Stande, ausgewogene und interessengerechte Lösungen zu vereinbaren (vgl. BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R zu § 132 SGB V; BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R zu § 127 SGB V; beide Juris).

    Soweit er darauf - wie in der Zeit vor dem 25. März 2009 - verzichtet hat, gibt er dadurch zu erkennen, dass auch eine gerichtliche Festsetzung der Vergütungshöhe ausscheidet, da anderenfalls das Vertragsmodell unterlaufen würde (BSG, Urteil vom 17.07.2008, a.a.O.).

    Soweit das Bundessozialgericht (Urteil vom 17.07.2008, a.a.O.) eine gerichtliche Rechtskontrolle dahin gehend zugelassen hat, ob die Krankenkassen die Grenzen des ihnen eingeräumten Verhandlungsspielraums missbrauchen und den Leistungserbringern unzumutbare Konditionen aufzwingen, finden sich dafür schon deshalb keine Anhaltspunkte, weil der zuständige Berufsverband die geltenden Vergütungssätze ausgehandelt hat und die weit überwiegende Anzahl der Mitglieder diese akzeptiert.

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 18/10
    Schließlich lässt sich eine für die Klägerin günstigere rechtliche Bewertung auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Oktober 2009 (B 1 KR 4/09 R - Juris) herleiten, denn dieses betrifft die gerichtliche Kontrolle der Auslegung beziehungsweise Einhaltung eines bereits geschlossenen Vertrages im Bereich der Heilmittelversorgung, nicht aber einen Anspruch auf Abschluss eines solchen Vertrages.
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 18/10
    Die Klägerin ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts einer juristischen Person des Privatrechts gleichgestellt und damit gemäß § 70 Nr. 1 SGG beteiligtenfähig (BSG, Urteil vom 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 - Juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 70 Rn. 2).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 18/10
    Darin läge ein systemwidriger Eingriff in eine gesetzliche Konzeption, die von der Einschätzung getragen wird, die Vertragspartner seien im Stande, ausgewogene und interessengerechte Lösungen zu vereinbaren (vgl. BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R zu § 132 SGB V; BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R zu § 127 SGB V; beide Juris).
  • BSG, 18.10.2004 - B 2 U 176/04 B

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 18/10
    Maßgebend ist bei einer allgemeinen Leistungsklage für die rechtliche Beurteilung des erhobenen Anspruchs grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch, wobei allerdings ein Anspruchsteller nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn von vornherein rechtmäßig gehandelt worden wäre (BSG, Beschluss vom 18.10.2004 - B 2 U 176/04 B - Juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 54 Rn. 34).
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