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   LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12   

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https://dejure.org/2015,78800
LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12 (https://dejure.org/2015,78800)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.06.2015 - L 2 AL 32/12 (https://dejure.org/2015,78800)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - L 2 AL 32/12 (https://dejure.org/2015,78800)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12
    Auch im Sozialprozessrecht gilt, dass - wenn sich eine Tatsache nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lässt - derjenige die Beweislast trägt, der aus dieser Tatsache ein materielles Recht herleiten will (BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris, Rn. 20 m.w.N.; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 103 Rn. 19a m.w.N.; aus neuerer Zeit etwa Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. August 2014 - L 10 AL 50/14, juris).

    Die Regel der objektiven Beweislastverteilung kommt allerdings erst dann zur Anwendung, wenn alle verfügbaren Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und sich das Gericht dennoch keine Überzeugung in der einen oder anderen Richtung bilden kann, d.h. wenn es nach eingehender Erforschung des Sachverhalts und sorgfältiger Würdigung der erhobenen Beweise nicht gelingt, eine in tatsächlicher Hinsicht bestehende Ungewissheit zu beseitigen (BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris, Rn. 20 m.w.N).

    Restzweifel sind unschädlich, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (BSG Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris Rn. 21).

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R

    Konkursausfallgeld - maßgebendes Insolvenzereignis - Konkursausfallgeldzeitraum -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12
    Da eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, die sich nicht in einem dieser vom Gesetz enumerativ aufgeführten Insolvenzereignisse manifestiert, keinen Insg-Anspruch begründet (Kühl in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 165 Rn. 25), stellte der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als solcher kein Insolvenzereignis im Sinne der Vorschrift dar (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 27/03 R, SozR 4-4300 § 183 Nr. 2; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. April 2005 - L 8 AL 217/04; Kühl, a.a.O.).
  • LSG Bayern, 22.04.2005 - L 8 AL 217/04

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Insolvenzgeld; Voraussetzung für den

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12
    Da eine Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, die sich nicht in einem dieser vom Gesetz enumerativ aufgeführten Insolvenzereignisse manifestiert, keinen Insg-Anspruch begründet (Kühl in: Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 165 Rn. 25), stellte der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als solcher kein Insolvenzereignis im Sinne der Vorschrift dar (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 27/03 R, SozR 4-4300 § 183 Nr. 2; Bayerisches LSG, Urteil vom 22. April 2005 - L 8 AL 217/04; Kühl, a.a.O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - L 16 AL 541/06

    Nachweis des entstandenen Arbeitsentgeltanspruchs bei der Gewährung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12
    Dies ist im vorliegenden Verfahren allerdings nicht der Fall, da der - im Rahmen von § 183 SGB III a.F. erforderliche (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2007 - L 16 AL 541/06, juris, Rn. 21) - Vollbeweis der anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale erbracht ist.
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12
    Für den Vollbeweis muss sich das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die volle Überzeugung vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Tatsache verschaffen (hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 20 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 50/14

    Abhängige Beschäftigung, Arbeitsgenehmigung EU, insolvenzfähiges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12
    Auch im Sozialprozessrecht gilt, dass - wenn sich eine Tatsache nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lässt - derjenige die Beweislast trägt, der aus dieser Tatsache ein materielles Recht herleiten will (BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R, juris, Rn. 20 m.w.N.; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 103 Rn. 19a m.w.N.; aus neuerer Zeit etwa Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. August 2014 - L 10 AL 50/14, juris).
  • SG Schwerin, 17.09.2015 - S 2 AL 39/10
    Nachfolgend hat der Kläger zur Stützung seines Vorbringens das Urteil des Landessozialgerichts B-Stadt vom 1. Juni 2015 (L 2 AL 32/12) im Berufungsverfahren des Herrn XXX eingereicht.
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