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   LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10   

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https://dejure.org/2014,32507
LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10 (https://dejure.org/2014,32507)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.10.2014 - L 4 SO 42/10 (https://dejure.org/2014,32507)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - L 4 SO 42/10 (https://dejure.org/2014,32507)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 437/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Denn das Sozialgericht hat keine "Entscheidung in der Hauptsache" im Sinne von § 17a Abs. 5 GVG über den Amtshaftungsanspruch getroffen (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Beschluss vom 31.10.2012, Az.: B 13 R 437/11 B).

    Einer Verweisung des gesamten Rechtsstreits steht der Grundsatz entgegen, dass eine solche nicht erfolgen darf, wenn das angerufene Gericht zumindest für einen Teil der einschlägigen materiellen Ansprüche zuständig ist (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 31.10.2012, Az.: B 13 R 437/11 B; vgl. hierzu auch Felix, SGb 2014, S. 469, 477).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Für die Zeit, die von einer Entscheidung über den neuen Antrag erfasst ist, hat sich der angefochtene Bescheid erledigt (BSG, Urteil vom 11.12.2007, Az.: B 8/9b SO 12/06 R und Urteil vom 25.8.2011, Az.: B 8 SO 19/10 R).

    Nicht zuletzt dies macht deutlich, dass Zweck der Leistung nicht die auf Dauer angelegte behindertenbezogene Pflege in Form der hauswirtschaftlichen Versorgung, sondern in Abgrenzung zu den Pflegeleistungen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen bei einem (vorübergehenden) Ausfall des Haushaltsführers sowie die zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit ist (vgl. BSG, Urteil vom 26.8.2008, Az.: B 8/9b SO 18/07 R und Urteil vom 11.12.2007, Az.: B 8/9b SO 12/06 R).

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Nicht zuletzt dies macht deutlich, dass Zweck der Leistung nicht die auf Dauer angelegte behindertenbezogene Pflege in Form der hauswirtschaftlichen Versorgung, sondern in Abgrenzung zu den Pflegeleistungen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen bei einem (vorübergehenden) Ausfall des Haushaltsführers sowie die zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit ist (vgl. BSG, Urteil vom 26.8.2008, Az.: B 8/9b SO 18/07 R und Urteil vom 11.12.2007, Az.: B 8/9b SO 12/06 R).

    Unabhängig von der Frage, welche Qualifikationsanforderungen an "besondere Pflegekräfte" im Sinne dieser Vorschrift zu stellen sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.2.2013, Az.: B 8 SO 1/12 R und Urteil vom 26.8.2008, Az.: B 8/9b SO 18/07 R; Meßling, in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 65 SGB XII Rn. 33 ff.; Klie, in: Hauck/Noftz, SGB XII K § 65 Rn. 7), und ob die für die Klägerin tätigen Personen diese Anforderungen erfüllten, steht einem Anspruch der Klägerin die Regelung in § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB XII entgegen.

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Der richterrechtlich entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch greift ein, wenn der zuständige Sozialleistungsträger eine Pflicht, insbesondere eine Auskunfts-, Beratungs- oder Betreuungspflicht verletzt hat und hierdurch dem Betroffenen ein sozialrechtlicher Nachteil oder Schaden entstanden ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18.1.2011, Az.: B 4 AS 99/10 R).

    Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Zustand mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung hergestellt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 18.1.2011, Az.: B 4 AS 99/10 R; Urteil vom 1.4.2004, Az.: B 7 AL 52/03 R; Urteil vom 18.2.2010, Az.: B 4 AS 28/09 R).

  • LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 41/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Die Klage bezüglich der Hilfe zur Pflege hat das Sozialgericht durch Gerichtsbescheid vom 19. Mai 2010 abgewiesen; die hiergegen gerichtete Berufung hat der Senat mit Urteil vom 1. Oktober 2014 zurückgewiesen (Az.: L 4 SO 41/10).

    Zur Aufklärung des Sachverhalts hat der Senat die Verwaltungsakte der Beklagten sowie die Prozessakten der Verfahren L 1 P 6/09, L 4 SO 41/10, L 4 SO 12/10 B ER, L 4 SO 13/10 B ER, L 4 SO 14/10 B ER und S 15 SO 474/09 ER beigezogen.

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Hingegen können Lebenssachverhalte, die außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses liegen und einer Gestaltung durch Verwaltungshandeln nicht zugänglich sind, nicht im Wege des Herstellungsanspruchs korrigiert werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.1.2006, Az.: B 11a AL 15/05 R: Eintritt von Arbeitslosigkeit; Urteil vom 11.3.2004, Az.: B 13 RJ 16/03 R: fehlende Arbeitslosmeldung; Urteil vom 25.10.1989, Az.: 7 RAr 150/88: fehlende Anwartschaftszeiten; Urteil vom 15.5.1985, Az.: 7 RAr 103/83: fehlende Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 150/88

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe, Zumutbarkeit der Aufnahme einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Hingegen können Lebenssachverhalte, die außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses liegen und einer Gestaltung durch Verwaltungshandeln nicht zugänglich sind, nicht im Wege des Herstellungsanspruchs korrigiert werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.1.2006, Az.: B 11a AL 15/05 R: Eintritt von Arbeitslosigkeit; Urteil vom 11.3.2004, Az.: B 13 RJ 16/03 R: fehlende Arbeitslosmeldung; Urteil vom 25.10.1989, Az.: 7 RAr 150/88: fehlende Anwartschaftszeiten; Urteil vom 15.5.1985, Az.: 7 RAr 103/83: fehlende Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Hingegen können Lebenssachverhalte, die außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses liegen und einer Gestaltung durch Verwaltungshandeln nicht zugänglich sind, nicht im Wege des Herstellungsanspruchs korrigiert werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.1.2006, Az.: B 11a AL 15/05 R: Eintritt von Arbeitslosigkeit; Urteil vom 11.3.2004, Az.: B 13 RJ 16/03 R: fehlende Arbeitslosmeldung; Urteil vom 25.10.1989, Az.: 7 RAr 150/88: fehlende Anwartschaftszeiten; Urteil vom 15.5.1985, Az.: 7 RAr 103/83: fehlende Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Zustand mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung hergestellt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 18.1.2011, Az.: B 4 AS 99/10 R; Urteil vom 1.4.2004, Az.: B 7 AL 52/03 R; Urteil vom 18.2.2010, Az.: B 4 AS 28/09 R).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 42/10
    Hingegen können Lebenssachverhalte, die außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses liegen und einer Gestaltung durch Verwaltungshandeln nicht zugänglich sind, nicht im Wege des Herstellungsanspruchs korrigiert werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.1.2006, Az.: B 11a AL 15/05 R: Eintritt von Arbeitslosigkeit; Urteil vom 11.3.2004, Az.: B 13 RJ 16/03 R: fehlende Arbeitslosmeldung; Urteil vom 25.10.1989, Az.: 7 RAr 150/88: fehlende Anwartschaftszeiten; Urteil vom 15.5.1985, Az.: 7 RAr 103/83: fehlende Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen

  • LSG Hamburg, 01.10.2014 - L 4 SO 41/10
    Die Klage bezüglich der Haushaltshilfe hat das Sozialgericht durch Gerichtsbescheid vom 19. Mai 2010 abgewiesen; die hiergegen gerichtete Berufung hat der Senat mit Urteil vom 1. Oktober 2014 zurückgewiesen (Az.: L 4 SO 42/10).

    Zur Aufklärung des Sachverhalts hat der Senat die Verwaltungsakte der Beklagten sowie die Prozessakten der Verfahren L 1 P 6/09, L 4 SO 42/10, L 4 SO 14/10 B ER, L 4 SO 12/10 B ER, L 4 SO 13/10 B ER und S 15 SO 474/09 ER beigezogen.

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