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   LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06   

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https://dejure.org/2009,16243
LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06 (https://dejure.org/2009,16243)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.2009 - L 2 KA 58/06 (https://dejure.org/2009,16243)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - L 2 KA 58/06 (https://dejure.org/2009,16243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - Verordnung von Interleukin 2 zur kombiniert subkutan-inhalativen Anwendung bei fortgeschrittenem Nierentumor

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nach §§ 2 Abs. 1 S. 3 und 12 Abs. 1 SGB V müssen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; Anforderungen der gesetzlichen Krankenversicherung gem. §§ 2 Abs. 1 S. 3 und 12 Abs. 1 SGB V; Verordnung von Interleukin 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung von Interleukin 2 zur kombiniert subkutan-inhalativen Anwendung bei fortgeschrittenem Nierentumor zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arzneimittelregress wegen Überschreitens der arzneimittelrechtlichen Zulassung

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Inhalative Interleukin-2-Applikation - Nierenzellenkarzinom, Metatsasen in der Lunge

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Der Forderung nach Wirtschaftlichkeit genügt aber im Regelfall nicht die Verordnung eines Medikaments, welches außerhalb des durch seine arzneimittelrechtliche Zulassung gesteckten Rahmens eingesetzt wird (vgl. BSG v. 08.06.1993 - 1 RK 21/91, SozR 3-2200 § 182 Nr. 17; v. 08.03.1995 - 1 RK 8/94, SozR 3-2500 § 31 Nr. 3; v. 23.07.1998 - B 1 KR 19/96, SozR 3-2500 § 31 Nr. 5; v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 7) und welches auch nicht ausnahmsweise zulassungsüberschreitend zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden darf, weil einerseits ein unabweisbarer und anders nicht zu befriedigender Bedarf an der Arzneitherapie besteht und andererseits die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Behandlung hinreichend belegt sind (vgl. BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 6; v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, juris).

    Dies ist der Fall, wenn es um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn keine andere Therapie verfügbar ist und wenn aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein kurativer oder palliativer Behandlungserfolg erzielt werden kann (BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 6; v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R - juris).

    Denn die mittlere Überlebenswahrscheinlichkeit liegt beim Nierenzellkarzinom im Stadium der Metastasierung bei höchstens 12 Monaten und sie mussten folglich damit rechnen, dass sich die Gefahr eines tödlichen Krankheitsverlaufs bereits in naher Zukunft konkretisieren würde (zu diesem Erfordernis vgl. BSG v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, juris Rn. 22).

    Abzustellen ist insoweit auf den Zeitpunkt der Behandlung (BSG v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R - juris).

    Damit berechtigte mangels eines geeigneten Wirksamkeitsnachweises der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis des Jahres 2000 (wegen der Maßgeblichkeit des Zeitpunkts vgl. BSG v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R - juris Rn. 25) die Klägerin nicht zur zulassungsüberschreitenden Verordnung von Proleukin zur kombiniert subkutan-inhalativen Anwendung und zur Verordnung der zu dieser Anwendung des Medikaments erforderlichen Hilfsmittel im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Dies folge aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 4. April 2006 (B 1 KR 7/05 R).

    Die vom Bundesverfassungsgericht zum Anspruch des Versicherten auf ärztliche Behandlung mit nicht allgemein anerkannten Methoden entwickelten Grundsätze gelten sinngemäß auch im Bereich der Versorgung mit Arzneimitteln (BSG v. 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 9 = SozR 4-1100 Art. 2 Nr. 7).

    Nach allem hätte es im Regresszeitraum zunächst der (ausschließlichen) Behandlung mit einem zugelassenen Medikament, deren Dokumentation und der Darlegung der Gründe für den Abbruch dieser Behandlung bedurft, bevor in Gestalt der inhalativen Interleukin-2 Gabe ein Medikament zum Einsatz kam, welches nicht zugelassen war und für welches die Beigeladene auch nicht im Rahmen zulässigen Off-Label-Gebrauchs einzustehen gehabt hätte (vgl. BSG v. 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 Rn. 31).

    Diese von der Klägerin nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens offenbar als Sterbebegleitung gemeinte Behandlung, welche den Patienten die letzte Zeit ihres Lebens erleichtern und in Einzelfällen nach dem Vorbringen der Klägerin den Verbleib in dem gewohnten sozialen Umfeld ermöglichen sollte, erfüllt nicht die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98 - SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) herausgearbeitet und die das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 4. April 2006 (B 1 KR 7/05 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 9 = SozR 4-1100 Art. 2 Nr. 7) aufgegriffen hat.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Im Übrigen sehe sie, die Klägerin, sich bestärkt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98).

    Allerdings bedürfen die Regelungen des Leistungsrechts der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Arzneimittelversorgung aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98 - SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) dann einer verfassungskonformen Auslegung, wenn Versicherte an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leiden, bei der die Anwendung der üblichen Standardbehandlung aus medizinischen Gründen ausscheidet, andere Behandlungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung bzw. auf eine positive Einwirkung auf den weiteren Krankheitsverlauf besteht.

    Diese von der Klägerin nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens offenbar als Sterbebegleitung gemeinte Behandlung, welche den Patienten die letzte Zeit ihres Lebens erleichtern und in Einzelfällen nach dem Vorbringen der Klägerin den Verbleib in dem gewohnten sozialen Umfeld ermöglichen sollte, erfüllt nicht die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98 - SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) herausgearbeitet und die das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 4. April 2006 (B 1 KR 7/05 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 9 = SozR 4-1100 Art. 2 Nr. 7) aufgegriffen hat.

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Auf ein etwaiges Verschulden der Ärzte der Klägerin kommt es - wie stets bei Honorarkürzungen oder Verordnungsregressen (BSG v. 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R - juris) - nicht an.

    Ist einem Vertragsarzt eine unwirtschaftliche Verordnungsweise anzulasten, dann ist ein Regress in der Höhe des der Krankenkasse entstandenen Schadens festzusetzen (BSG v. 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R - juris Rn. 26).

    Ein Kürzungsermessen (vgl. BSG v. 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R - juris Rn. 29) brauchte ebenso wenig ausgeübt werden, weil der Sachverhalt hierfür keine Anhaltspunkte bot.

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Der Forderung nach Wirtschaftlichkeit genügt aber im Regelfall nicht die Verordnung eines Medikaments, welches außerhalb des durch seine arzneimittelrechtliche Zulassung gesteckten Rahmens eingesetzt wird (vgl. BSG v. 08.06.1993 - 1 RK 21/91, SozR 3-2200 § 182 Nr. 17; v. 08.03.1995 - 1 RK 8/94, SozR 3-2500 § 31 Nr. 3; v. 23.07.1998 - B 1 KR 19/96, SozR 3-2500 § 31 Nr. 5; v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 7) und welches auch nicht ausnahmsweise zulassungsüberschreitend zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden darf, weil einerseits ein unabweisbarer und anders nicht zu befriedigender Bedarf an der Arzneitherapie besteht und andererseits die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Behandlung hinreichend belegt sind (vgl. BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 6; v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, juris).

    Dies ist der Fall, wenn es um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn keine andere Therapie verfügbar ist und wenn aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein kurativer oder palliativer Behandlungserfolg erzielt werden kann (BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 6; v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 5) kann von hinreichenden Erfolgsaussichten einer Medikation dann ausgegangen werden, wenn Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Der Forderung nach Wirtschaftlichkeit genügt aber im Regelfall nicht die Verordnung eines Medikaments, welches außerhalb des durch seine arzneimittelrechtliche Zulassung gesteckten Rahmens eingesetzt wird (vgl. BSG v. 08.06.1993 - 1 RK 21/91, SozR 3-2200 § 182 Nr. 17; v. 08.03.1995 - 1 RK 8/94, SozR 3-2500 § 31 Nr. 3; v. 23.07.1998 - B 1 KR 19/96, SozR 3-2500 § 31 Nr. 5; v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 7) und welches auch nicht ausnahmsweise zulassungsüberschreitend zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden darf, weil einerseits ein unabweisbarer und anders nicht zu befriedigender Bedarf an der Arzneitherapie besteht und andererseits die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Behandlung hinreichend belegt sind (vgl. BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 6; v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, juris).

    Dies ist der Fall, wenn es um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn keine andere Therapie verfügbar ist und wenn aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein kurativer oder palliativer Behandlungserfolg erzielt werden kann (BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 6; v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R - juris).

    Auch für den Fall, dass ein Zulassungsantrag entsprechend der Alternative (a) nicht gestellt wurde, ist gleichwohl ein Stadium der arzneimittelrechtlichen Zulassungsreife zu fordern (BSG v. 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 6).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 5) kann von hinreichenden Erfolgsaussichten einer Medikation dann ausgegangen werden, wenn Forschungsergebnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass das Arzneimittel für die betreffende Indikation zugelassen werden kann.

    Das Bundessozialgericht hat in seinen Entscheidungen vom 26.09.2006 (u.a. B 1 KR 1/06 R - SozR 4-2500 § 31 Nr. 5) hierzu nochmals klargestellt, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Behandlungserfolg, die für eine zulassungsüberschreitende Pharmakotherapie auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen sein müssen, während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens regelmäßig von gleicher Qualität zu sein haben.

  • OVG Berlin, 25.11.1999 - 5 B 11.98
    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Der Vergleich dient der Unterscheidung der echten pharmakodynamischen Wirkungen von arzneistoffunabhängigen Effekten (vgl. OVG Berlin v. 25.11.1999 - 5 B 11.98 - juris Rn. 35; vgl. auch Bekanntmachung zur klinischen Prüfung von Arzneimitteln am Menschen vom 10. August 2006. Gemeinsame Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts, veröffentlicht im Internet unter www.2bfarm.bekanntmachungen.de).
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Der Forderung nach Wirtschaftlichkeit genügt aber im Regelfall nicht die Verordnung eines Medikaments, welches außerhalb des durch seine arzneimittelrechtliche Zulassung gesteckten Rahmens eingesetzt wird (vgl. BSG v. 08.06.1993 - 1 RK 21/91, SozR 3-2200 § 182 Nr. 17; v. 08.03.1995 - 1 RK 8/94, SozR 3-2500 § 31 Nr. 3; v. 23.07.1998 - B 1 KR 19/96, SozR 3-2500 § 31 Nr. 5; v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 7) und welches auch nicht ausnahmsweise zulassungsüberschreitend zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden darf, weil einerseits ein unabweisbarer und anders nicht zu befriedigender Bedarf an der Arzneitherapie besteht und andererseits die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Behandlung hinreichend belegt sind (vgl. BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 6; v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, juris).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Hamburg, 02.12.2009 - L 2 KA 58/06
    Der Forderung nach Wirtschaftlichkeit genügt aber im Regelfall nicht die Verordnung eines Medikaments, welches außerhalb des durch seine arzneimittelrechtliche Zulassung gesteckten Rahmens eingesetzt wird (vgl. BSG v. 08.06.1993 - 1 RK 21/91, SozR 3-2200 § 182 Nr. 17; v. 08.03.1995 - 1 RK 8/94, SozR 3-2500 § 31 Nr. 3; v. 23.07.1998 - B 1 KR 19/96, SozR 3-2500 § 31 Nr. 5; v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 7) und welches auch nicht ausnahmsweise zulassungsüberschreitend zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden darf, weil einerseits ein unabweisbarer und anders nicht zu befriedigender Bedarf an der Arzneitherapie besteht und andererseits die therapeutische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Behandlung hinreichend belegt sind (vgl. BSG v. 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; v. 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 6; v. 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R, juris).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 36/98 R

    Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses - Praktischer Arzt - Homöopathie -

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 53/05 B

    Zulassung von Arzneimitteln, gerichtliche Überprüfung, Kostenerstattung durch die

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 36/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Zuständigkeit der

  • LSG Bayern, 25.05.2011 - L 12 KA 298/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses bei der

    Derartige Erkenntnisse lagen zur Zeit der Verordnung nicht vor (ausführlich zur Studienlage LSG Hamburg, Urteil vom 2.12.2009, L 2 KA 58/06).
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