Rechtsprechung
LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
Wegeunfall während eines Probearbeitstages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 23.02.2018 - S 40 U 10/16
- LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis - …
Auszug aus LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) insbesondere im Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 15/12 R - habe kein bloßes Anbahnungsstadium mehr vorgelegen.Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen, der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht, oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 14. November 2013 - B 2 U 15/12 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 27 m.w.N.).
- BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 30/00 R
Vertragsärztliche Vergütung - Neustrukturierung durch Praxis- und Zusatzbudgets - …
Auszug aus LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, die maßgeblich zum Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ("Wie"-Beschäftigte) entwickelt worden sei, komme der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R, SGb 2002, 441), eine ausschlaggebende Bedeutung zu. - BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R
Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, die maßgeblich zum Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII ("Wie"-Beschäftigte) entwickelt worden sei, komme der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R, SGb 2002, 441), eine ausschlaggebende Bedeutung zu.
- BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R
Unfallversicherungsrecht - Beitragspflicht - Abgrenzung - arbeitnehmerähnliche …
Auszug aus LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18
Verfolge eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnele, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, sei sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und stehe daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (Hinweis auf BSG, Urteile vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91, USK 92181 (zu § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung), sowie vom 26. Juni 2007 - B 2 U 35/06 R - und 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R, HVBG-Info 2002, 1175 (zu § 2 Abs. 2 SGB VII)). - BSG, 26.06.2007 - B 2 U 35/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Haftungsbeschränkung …
Auszug aus LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18
Verfolge eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnele, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, sei sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und stehe daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (Hinweis auf BSG, Urteile vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91, USK 92181 (zu § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung), sowie vom 26. Juni 2007 - B 2 U 35/06 R - und 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R, HVBG-Info 2002, 1175 (zu § 2 Abs. 2 SGB VII)). - BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer …
Auszug aus LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18
Verfolge eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnele, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, sei sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und stehe daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (Hinweis auf BSG, Urteile vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91, USK 92181 (zu § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung), sowie vom 26. Juni 2007 - B 2 U 35/06 R - und 5. März 2002 - B 2 U 8/01 R, HVBG-Info 2002, 1175 (zu § 2 Abs. 2 SGB VII)). - BSG, 30.01.1986 - 2 RU 1/85
Unfallversicherung
Auszug aus LSG Hamburg, 03.09.2018 - L 2 U 11/18
Die Beklagte hat an ihrer in den angegriffenen Bescheiden zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung festgehalten und sich hierin ebenfalls durch die Rechtsprechung des BSG in der vom Kläger zitierten Entscheidung sowie zum Unfallversicherungsschutz auf Wegen zur Anbahnung eines neuen Arbeitsverhältnisses (Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 RU 1/85) bestätigt gesehen.