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   LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02   

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LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02 (https://dejure.org/2005,5396)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2005 - L 5 AL 37/02 (https://dejure.org/2005,5396)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - L 5 AL 37/02 (https://dejure.org/2005,5396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Erlöschenswirkung des § 122 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) auf einen Zeitraum von drei Monaten; Hinweispflicht des Arbeitsamtes (der Arbeitsagentur) im Hinblick auf die Pflicht des Arbeitslosen zur erneuten Meldung nach Ablauf von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für die Vergangenheit, Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung, Begrenzung des Erlöschens auf 3 Monate

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 265
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 23/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Fortwirkung der Arbeitslosmeldung bei Unterbrechung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass es an der materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzung der persönlichen Arbeitslosmeldung fehle, weil die Wirkungen der ursprünglichen Arbeitslosmeldung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III erloschen seien, es nachfolgend (im vorliegenden Fall vor Juli 2000) zu keiner erneuten Meldung gekommen ist und eine Arbeitslosmeldung, welche nach ständiger Rechtsprechung des BSG einen Tatsachenerklärung darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 7.10.2004, B 11 AL 23/04 R = BSGE 93, 209, 210), nicht fingiert werden kann.

    Entgegen dem damaligen Rechtszustand - und der früheren Rechtsprechung des BSG - bestimmt jedoch nunmehr § 122 Abs. 2 SGB III (im Umkehrschluss), dass auch bei einer Zwischenbeschäftigung die Wirkungen der ursprünglichen Arbeitslosmeldung erhalten bleiben (vgl. auch Valgolio a.a.O. RdNr. 24 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung sowie BSG, Urteil vom 7.10.2004, B 11 AL 23/04 R = BSGE 93, 209, 213).

    Einem Wiederaufleben der Wirkung der ursprünglichen Meldung steht auch nicht entgegen, dass mit der Arbeitslosmeldung der Beklagten gegenüber die Tatsache des Eintritts der Arbeitslosigkeit, also des Eintritts des in der Arbeitslosenversicherung gedeckten Risikos angezeigt wird (BSG, Urteil vom 7.10.2004, B 11 AL 23/04 R m.w.N. = BSGE 93.209, 211).

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Der Gesetzgeber hat - auch wenn dies in der Gesetzesbegründung nicht zum Ausdruck kommt - mit der Einfügung des § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III die vorangegangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. die Urteile vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175, 178 -, vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 - und vom 1.8.1996 - 11 RAr 9/96 sowie 11 RAr 15/96 -) nachvollzogen.

    Das BSG hatte in seinen bereits erwähnten Urteilen aus den Jahren 1995 und 1996 (vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175, 180, vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 - und vom 1.8.1996 - 11 RAr 9/96 sowie 11 RAr 15/96 - jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 23.3.1972, 5 RJ 63/70 = BSGE 34, 124, 127) obiter dictum auf die aus dem Sozialversicherungsverhältnis folgende Schadensminderungspflicht der Beklagten verwiesen, die nicht dadurch entfalle, dass die schadensgeneigte Lage durch eigenes Fehlverhalten des Klägers entstanden sei.

    Zwar hatte das BSG unter der Geltung des Arbeitsförderungsgesetzes entschieden, dass die Wirksamkeit der Arbeitslosmeldung auf den jeweils angezeigten Eintritt der Arbeitslosigkeit beschränkt sei und es deshalb für den erneuten Leistungsbezug nach einer die Arbeitslosigkeit ausschließenden Beschäftigung erneuter Arbeitslosmeldung bedürfe (vgl. Urteil vom 14.12.1995, 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175.179).

  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 9/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Begriff der Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Der Gesetzgeber hat - auch wenn dies in der Gesetzesbegründung nicht zum Ausdruck kommt - mit der Einfügung des § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III die vorangegangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. die Urteile vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175, 178 -, vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 - und vom 1.8.1996 - 11 RAr 9/96 sowie 11 RAr 15/96 -) nachvollzogen.

    Bereits das BSG hatte in seinen Urteilen vom 1. August 1996 (11 RAr 9/96 und 11 RAr 15/96) die Frage aufgeworfen, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz jedenfalls bei kurzen Zwischenbeschäftigungen eine einschränkende Anwendung des § 152 Abs. 3 AFG gebieten könne.

    Das BSG hatte in seinen bereits erwähnten Urteilen aus den Jahren 1995 und 1996 (vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175, 180, vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 - und vom 1.8.1996 - 11 RAr 9/96 sowie 11 RAr 15/96 - jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 23.3.1972, 5 RJ 63/70 = BSGE 34, 124, 127) obiter dictum auf die aus dem Sozialversicherungsverhältnis folgende Schadensminderungspflicht der Beklagten verwiesen, die nicht dadurch entfalle, dass die schadensgeneigte Lage durch eigenes Fehlverhalten des Klägers entstanden sei.

  • BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 15/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei nicht angezeigter kurzzeitiger

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Der Gesetzgeber hat - auch wenn dies in der Gesetzesbegründung nicht zum Ausdruck kommt - mit der Einfügung des § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III die vorangegangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. die Urteile vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175, 178 -, vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 - und vom 1.8.1996 - 11 RAr 9/96 sowie 11 RAr 15/96 -) nachvollzogen.

    Bereits das BSG hatte in seinen Urteilen vom 1. August 1996 (11 RAr 9/96 und 11 RAr 15/96) die Frage aufgeworfen, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz jedenfalls bei kurzen Zwischenbeschäftigungen eine einschränkende Anwendung des § 152 Abs. 3 AFG gebieten könne.

    Das BSG hatte in seinen bereits erwähnten Urteilen aus den Jahren 1995 und 1996 (vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175, 180, vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 - und vom 1.8.1996 - 11 RAr 9/96 sowie 11 RAr 15/96 - jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 23.3.1972, 5 RJ 63/70 = BSGE 34, 124, 127) obiter dictum auf die aus dem Sozialversicherungsverhältnis folgende Schadensminderungspflicht der Beklagten verwiesen, die nicht dadurch entfalle, dass die schadensgeneigte Lage durch eigenes Fehlverhalten des Klägers entstanden sei.

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Das BSG hatte in seinen bereits erwähnten Urteilen aus den Jahren 1995 und 1996 (vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175, 180, vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 - und vom 1.8.1996 - 11 RAr 9/96 sowie 11 RAr 15/96 - jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 23.3.1972, 5 RJ 63/70 = BSGE 34, 124, 127) obiter dictum auf die aus dem Sozialversicherungsverhältnis folgende Schadensminderungspflicht der Beklagten verwiesen, die nicht dadurch entfalle, dass die schadensgeneigte Lage durch eigenes Fehlverhalten des Klägers entstanden sei.

    Aber auch wenn man die Verpflichtung der Beklagten nicht aus einer ´Schadensminderungspflicht" herleitete, sondern aus einer allgemeinen, aus einem Dauerschuldverhältnis (dem Sozialrechtsverhältnis) und dem Grundsatz von Treu und Glauben folgenden Obliegenheit, den Arbeitslosen vor vermeidbarem Schaden zu bewahren (vgl. schon BSG, Urteil vom 23.3.1972, 5 RJ 63/70 = BSGE 34, 124, 127 zur Erteilung von Auskünften), könnte dies nicht dazu führen, dass sie allein deswegen verpflichtet wäre, Versicherte regelmäßig einzuladen, um dadurch die Folgen etwaiger Erstattungsansprüche zu begrenzen.

  • BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 107/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 112 Abs 5 Nr 2a AFG - Füllung von Gesetzeslücken

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass der Wortlaut der Norm den Willen des Gesetzgebers zutreffend zum Ausdruck bringt; eine Lückenfüllung durch Richterrecht ist bei einem unmissverständlich erscheinenden Gesetzeswortlaut daher nur dann zulässig, wenn besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, die nach anderen Auslegungskriterien - der Entstehungsgeschichte, dem Zweck oder dem Inhalt des Vorschrift - für die Annahme einer gleichwohl bestehenden Gesetzeslücke sprechen (BSG, Urteil vom 22.7.1982, 7 RAr 107/81 m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 29.1.1975, 11 RA 200/73 = BSGE 39, 91, 94).

    Dies ist der Fall, wenn für die anzuwendende Regelung aus ihrem Verhältnis zu der übrigen Rechtsordnung, in der sie steht, klar erkennbar ist, dass sie dem Plan des Gesetzes widersprechend unvollständig ist und dies nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegen konnte (BSG, Urteil vom 22.7.1982, 7 RAr 107/81 m.w.N.).

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 93/95

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe - Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Der Gesetzgeber hat - auch wenn dies in der Gesetzesbegründung nicht zum Ausdruck kommt - mit der Einfügung des § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III die vorangegangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. die Urteile vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175, 178 -, vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 - und vom 1.8.1996 - 11 RAr 9/96 sowie 11 RAr 15/96 -) nachvollzogen.

    Das BSG hatte in seinen bereits erwähnten Urteilen aus den Jahren 1995 und 1996 (vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 = BSGE 77, 175, 180, vom 21.3.1996 - 11 RAr 93/95 - und vom 1.8.1996 - 11 RAr 9/96 sowie 11 RAr 15/96 - jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 23.3.1972, 5 RJ 63/70 = BSGE 34, 124, 127) obiter dictum auf die aus dem Sozialversicherungsverhältnis folgende Schadensminderungspflicht der Beklagten verwiesen, die nicht dadurch entfalle, dass die schadensgeneigte Lage durch eigenes Fehlverhalten des Klägers entstanden sei.

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Ein Nachschieben von Gründen durch andere Rechtsgrundlagen, die dieselbe Regelung rechtfertigen, ist zulässig, so weit der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Regelungsumfang oder seinem Wesensgehalt verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt oder erschwert wird (BSG a.a.O. unter Hinweis auf BVerwGE 64, 356, 358).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Der Verwaltungsakt wird weder in seinem Wesensgehalt verändert noch dem Kläger die Rechtsverteidigung erschwert (siehe hierzu auch BSG, Urteil vom 29.6.2000, B 11 AL 85/99 R = BSGE 87, 8).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2005 - L 5 AL 37/02
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass eine fehlende Arbeitslosmeldung auch nicht über einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geheilt werden könnte (vgl. BSG, Urteile vom 19.3.1986, 7 RAr 48/84 = SozR 4100 § 105 Nr. 2 und vom 3.3.1993, 11 RAr 101/91 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 1).
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 9/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten

  • BSG, 19.03.1970 - 5 RKn 47/67

    Krankengeldanspruch - Auslandsaufenthalt - Urlaubsaufenthalt -

  • BSG, 27.05.1964 - 7 RAr 57/62
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 101/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) - Pflicht des

  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 24/64
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - L 1 AL 4/03

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 26.08.1965 - 9 RV 1034/64

    Gesetzliche Leistungen - Tarifrechtliche Kinderzulagen - Anrechnung auf

  • BSG, 29.01.1975 - 11 RA 200/73

    Versicherter - Leistungsgruppe - Fachschulausbildung - Gleichstellung mit anderer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 31/15
    Es steht aber nicht zu der Tatsache in Widerspruch, wenn - wie hier - die Beteiligten sich jedenfalls anfänglich und ggf. auch nur in den wesentlichen Grundzügen einig waren, dass der Kläger für sie unselbständig tätig werden sollte (in diesem Sinne auch Landessozialgericht [LSG] Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2005 - L 5 AL 37/02 -, juris Rn. 45).

    Auch ein Probearbeitsverhältnis stellt ein Beschäftigungsverhältnis dar, das lediglich unter erleichterten Voraussetzungen aufgelöst werden kann (LSG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2005 - L 5 AL 37/02 , juris Rn. 45; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2005 - L 12 AL 70/04 -, juris Rn. 20; Senatsurteil vom 2. September 2009 - L 7 AL 162/07 - m. w. N.).

  • LSG Hessen, 26.08.2011 - L 7 AL 72/09

    Erstattung von Arbeitslosengeld nach Aufnahme einer mehr als kurzzeitigen

    Entgegen untergerichtlicher Rechtsprechung (LSG Hamburg, 4.5.2005 - L 5 AL 37/02) ist die Erlöschenswirkung auch nicht auf höchstens drei Monate zu beschränken (BSG, 1.6.2006 - B 7a AL 76/05 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2008 - L 8 R 225/07

    Rentenversicherung

    Denn dem Adressaten eines einfachen Briefes ist logischerweise nicht möglich, näher darzulegen, ihm sei der einfache Brief nicht zugegangen ( so auch LSG Hamburg, Urteil vom 4.5.2005, L 5 AL 37/02 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2017 - L 7 AL 71/17
    Selbst wenn es sich bei der vom Kläger verrichteten Erwerbstätigkeit um ein sogenanntes Probearbeitsverhältnis gehandelt haben sollte, stellte dieses ein Beschäftigungsverhältnis dar, das lediglich unter erleichterten Voraussetzungen aufgelöst werden kann (Landessozialgericht [LSG] Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2005 - L 5 AL 37/02 , juris Rn. 45; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. August 2005 - L 12 AL 70/04 -, juris Rn. 20; Senatsurteile vom 2. September 2009 - L 7 AL 162/07 - und vom 26. September 2017 - L 7 AL 31/15 -).
  • SG Hamburg, 13.02.2007 - S 31 AS 239/07

    Anfechtung des Wegfalls der Leistungen nach dem SGB II im Wege des vorläufigen

    Dies gilt bereits dann, wenn der Adressat des Schriftstückes behauptet, dieses nicht erhalten zu haben, da er zu einem substantiierten Bestreiten in der Regel nicht in der Lage ist (LSG Hamburg, Urteil vom 04.05.2005, Az. L 5 AL 37/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2018 - L 7/12 AL 56/16
    Dies steht aber nicht zu der Tatsache in Widerspruch, wenn - wie hier - die Beteiligten sich jedenfalls anfänglich und ggf. auch nur in den wesentlichen Grundzügen einig waren, dass der Kläger für den Arbeitgeber unselbständig tätig werden sollte (in diesem Sinne auch Landessozialgericht [LSG] Hamburg, Urteil vom 4. Mai 2005 - L 5 AL 37/02 -, juris Rn. 45).
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