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   LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20   

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https://dejure.org/2022,11478
LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20 (https://dejure.org/2022,11478)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2022 - L 2 U 35/20 (https://dejure.org/2022,11478)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - L 2 U 35/20 (https://dejure.org/2022,11478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 SGB 7, Nr 2101 BKV
    Voraussetzungen der Anerkennung eines Schmerzsyndroms als weitere Folge einer anerkannten Berufskrankheit

  • sozialrechtsiegen.de

    Anerkennung eines Schmerzsyndroms als weitere Folge einer anerkannten Berufskrankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 9 Abs 1 SGB VII ; Nr 2101 BKV
    Voraussetzungen der Anerkennung eines Schmerzsyndroms als weitere Folge einer anerkannten Berufskrankheit

  • rechtsportal.de

    § 9 Abs 1 SGB VII ; Nr 2101 BKV
    Voraussetzungen der Anerkennung eines Schmerzsyndroms als weitere Folge einer anerkannten Berufskrankheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20
    Bei einer Listen-BK lassen sich im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale ableiten, die gegebenenfalls bei einzelnen Listenberufskrankheiten einer Modifikation bedürfen (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 7/08 R, juris): Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20
    Für die Anerkennung weiterer Gesundheitsschäden ist es insoweit ausreichend, aber auch notwendig, dass diese im Sinne der Theorie von der wesentlichen Bedingung auf dem Unfallereignis beruhen (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, juris).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vgl. nur Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 11/12 R, juris m.w.N.).
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