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   LSG Hamburg, 04.06.2003 - L 1 RJ 119/01   

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https://dejure.org/2003,26885
LSG Hamburg, 04.06.2003 - L 1 RJ 119/01 (https://dejure.org/2003,26885)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2003 - L 1 RJ 119/01 (https://dejure.org/2003,26885)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - L 1 RJ 119/01 (https://dejure.org/2003,26885)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Vollschichtige Verrichtung leichter Arbeiten einfacher geistiger Art mit weiteren Einschränkungen; Mehrstufenschema des Bundessozialgerichtes; Eingruppierung in die Gruppe der Facharbeiter

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 26/96

    Verweisungstätigkeit eines Postfacharbeiters im Mehrstufenschema

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  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

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  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 73/96

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

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  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

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  • BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 13/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Beurteilungsmaßstab des

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  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

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  • LSG Hamburg, 19.07.2006 - L 1 RJ 92/01

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Bestimmung des

    Des Weiteren nimmt die Beklagte Bezug auf die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 4. Juni 2003 (L 1 RJ 119/01) und vom 3. März 2004 (L 1 RJ 6/02).

    Für die Beantwortung der Frage, wie einerseits die bisherige Berufstätigkeit des Versicherten qualitativ zu bewerten ist, und andererseits Berufstätigkeiten, die der Versicherte nach seinen gesundheitlichen Leistungsvermögen noch ausüben kann, zu beurteilen sind, hat das Bundessozialgericht aufgrund seiner Beobachtungen der tatsächlichen Gegebenheiten der Arbeits- und Berufswelt ein Mehrstufenschema entwickelt, das auch der erkennende Senat seiner Einschätzung in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urt. vom 4. Juni 2003, L 1 RJ 119/01, Breithaupt 2004, 38-41) zugrunde legt.

  • LSG Hamburg, 02.04.2013 - L 3 R 5/08
    Für die Beantwortung der Frage, wie einerseits die bisherige Berufstätigkeit des Versicherten qualitativ zu bewerten ist, und wie andererseits Berufstätigkeiten, die der Versicherte nach seinen gesundheitlichen Leistungsvermögen noch ausüben kann, zu beurteilen sind, hat das Bundessozialgericht aufgrund seiner Beobachtungen der tatsächlichen Gegebenheiten der Arbeits- und Berufswelt ein Mehrstufenschema entwickelt, das auch das erkennende Gericht seiner Einschätzung in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 4. Juni 2003, L 1 RJ 119/01, Breithaupt 2004, 38-41) zugrunde legt.
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