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   LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11   

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https://dejure.org/2014,40174
LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11 (https://dejure.org/2014,40174)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2014 - L 5 KA 28/11 (https://dejure.org/2014,40174)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2014 - L 5 KA 28/11 (https://dejure.org/2014,40174)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11
    Im Rahmen des den Vertragspartnern zustehenden Gestaltungsspielraums (dazu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R, BSGE 94, 50) erscheint eine Kontingentbildung, die sich am Zulassungsstatus orientiert, sachgerecht.

    Der Ausgleich zwischen dem Ziel einer Gewährung angemessener Vergütungen einerseits und dem besonders hochrangigen Ziel der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Versicherten ist andererseits erst dann nicht mehr verhältnismäßig realisiert, wenn in einem fachlichen und/oder örtlichen Teilbereich kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr für eine vertragsärztliche Tätigkeit besteht und deswegen die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet ist (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004, B 6 KA 44/03 R, BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, Rn. 129, 140).

  • LSG Hamburg, 26.01.2012 - L 1 KA 22/09
    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11
    Der vor dem 1. August 2014 für das Vertragsarztrecht zuständige 1. Senat des Landessozialgerichts Hamburg hat bereits entschieden, dass der im Quartal I/2005 gültige Honorarverteilungsmaßstab nicht den gesetzlichen Vorgaben aus § 85 Abs. 4 Satz 7 und 8 SGB V entsprochen hat (LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2012, L 1 KA 22/09, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Einen Anspruch auf Angleichung des Honorarniveau zwischen verschiedenen Arztgruppen gibt es nicht (LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2012 - L 1 KA 22/09, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • SG Bremen, 05.08.2009 - S 1 KA 9/08

    Arzneikostenregress nach Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11
    Soweit sie die Budgetierung durch ein - wie sie meint - unverhältnismäßiges Gebrauchmachen vom Instrument des praxisbezogenen Regelversorgungsvolumens rügt, hat der seinerzeit für das Vertragsarztrecht zuständige 1. Senat des Landessozialgerichts Hamburg bereits entschieden, dass das von der Beklagten gewählte Konzept mit höherrangigem Recht vereinbar und insbesondere auch verhältnismäßig ist (Urteile vom 29. September 2011 - L 1 KA 9/08, L 1 KA 10/08, L 1 KA 11/08, alle n.v.).

    Weiterhin ermöglicht sie eine individuell gerechte Berücksichtigung der Praxisstruktur und des Morbiditätsspektrums im Patientenklientel des jeweiligen Arztes und macht die Vergütung in einem Kernbereich der Tätigkeit kalkulierbar (ausführlich LSG Hamburg, Urteil vom 29. September 2011 - L 1 KA 9/08, n.v., unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 5).

  • BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 24/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Vergütungsmodell -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11
    Zu einer rückwirkenden Änderung der Bewertung war er nicht verpflichtet (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 6 KA 24/11 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 70, Rn. 39), so dass sich auch diese Rüge der Klage nicht zum Erfolg verhelfen kann.
  • LSG Sachsen, 23.02.2011 - L 1 KA 30/09

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit von Individualbudgets in

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11
    Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veranlassten Datenerhebungen (ausführliche Darstellung bei Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - L 1 KA 30/09, juris, Rn. 51) führten im Ergebnis dazu, dass der hierfür zuständige Bewertungsausschuss eine Reihe bestimmter Leistungen im EBM 2000plus für die Zeit ab 2008 höher bewertete.
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11
    Zwar genügt im Rahmen der Vorschrift, wenn der Tatbestand des Verbotsgesetzes objektiv erfüllt ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. März 1993 - IX ZR 192/92, BGHZ 122, 115), jedoch war es der Beklagten und den anderen Partnern der Honorarverteilungsvereinbarung bereits rein objektiv nicht möglich, in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben aus § 85 Abs. 4 Satz 7 und 8 SGB V zu handeln, da die hierfür zwingend erforderlichen Vorgaben des Bewertungsausschusses nicht vorlagen (im Ergebnis ähnlich für frühere Quartale: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Mai 2011, L 7 KA 6/07, juris, Rn. 25).Es fehlte mithin an einem Verbotsgesetz, denn ein solches betrifft Rechtsgeschäfte, die der Betroffene vornehmen kann, aber nicht vornehmen darf (Ellenberger in: Palandt, BGB, § 72. Aufl. 2013, § 134 Rn. 5).
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11
    Weiterhin ermöglicht sie eine individuell gerechte Berücksichtigung der Praxisstruktur und des Morbiditätsspektrums im Patientenklientel des jeweiligen Arztes und macht die Vergütung in einem Kernbereich der Tätigkeit kalkulierbar (ausführlich LSG Hamburg, Urteil vom 29. September 2011 - L 1 KA 9/08, n.v., unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 6 KA 54/02 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 5).
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11
    Wenn das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 17. März 2010 (Az. B 6 KA 43/08 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 54) die vom Bewertungsausschuss beschlossene Übergangsregelung für die Quartale II/2005 bis einschließlich IV/2005 (Ziffer III Nr. 2.2 des Beschlusses vom 29. Oktober 2004) gebilligt habe, müsse dies auch für die Übergangsregelung in Ziffer II des Beschlusses gelten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - L 7 KA 6/07

    Individualbudget; Regelleistungsvolumen; Honorarbescheid; Rechtskraft;

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 5 KA 28/11
    Zwar genügt im Rahmen der Vorschrift, wenn der Tatbestand des Verbotsgesetzes objektiv erfüllt ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. März 1993 - IX ZR 192/92, BGHZ 122, 115), jedoch war es der Beklagten und den anderen Partnern der Honorarverteilungsvereinbarung bereits rein objektiv nicht möglich, in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben aus § 85 Abs. 4 Satz 7 und 8 SGB V zu handeln, da die hierfür zwingend erforderlichen Vorgaben des Bewertungsausschusses nicht vorlagen (im Ergebnis ähnlich für frühere Quartale: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Mai 2011, L 7 KA 6/07, juris, Rn. 25).Es fehlte mithin an einem Verbotsgesetz, denn ein solches betrifft Rechtsgeschäfte, die der Betroffene vornehmen kann, aber nicht vornehmen darf (Ellenberger in: Palandt, BGB, § 72. Aufl. 2013, § 134 Rn. 5).
  • LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 63/13
    1.) Der Senat hat in seinem Urteil vom 4. November 2014 (Az. L 5 KA 28/11, juris; Revision anhängig unter Az. B 6 KA 46/14 R) bereits entschieden, dass die Honorarverteilungsvereinbarung vom 15. Dezember 2004 nicht wegen eines Verstoßes gegen § 85 Abs. 4 SGB V nichtig war.

    Der Senat hat hierzu ausgeführt (Urteil vom 4. November 2014, L 5 KA 28/11, juris, Rn. 29 ff.):.

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 34/15 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Rechtmäßigkeit einer Änderung von

    Wie das LSG in seinem Urteil vom 5.11.2014 (L 5 KA 28/11, Juris) , auf das es im angefochtenen Urteil verwiesen hat, ausgeführt hat, enthielten die Honorarverteilungsregelungen der Beklagten für das Quartal III/2004 keine arztgruppeneinheitliche Festlegung von Fallpunktzahlen.
  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 29/11

    Neubescheidung einer ärztlichen Honorarabrechnung

    Da für die Honorarverteilungsvereinbarungen dieselben rechtlichen Maßstäbe zu gelten hatten wie für die in Satzungsform ergangenen Honorarverteilungsmaßstäbe, an deren Stelle besagte Vereinbarungen vorübergehend getreten waren, ergab sich der Prüfungsmaßstab insoweit aus § 134 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des SGB V (hierzu bereits Urteil des Senats vom 5. November 2014 - L 5 KA 28/11, juris) sowie mit weiterem höherrangigen Recht, wozu naturgemäß auch der vom Kläger angeführte allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gehört.
  • LSG Hamburg, 25.11.2015 - L 5 KA 1/15

    Regressanspruch der Krankenkasse aufgrund einer Zielfeldprüfung für das

    Der Prüfungsmaßstab ergibt sich insoweit insbesondere aus § 134 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des SGB V (vgl. bereits Urteil des Senats vom 5. November 2014 - L 5 KA 28/11, juris, Rn. 29) und naturgemäß erst recht mit den Vorschriften des GG.
  • LSG Hamburg, 25.11.2015 - L 5 KA 52/14

    Überschreitung des Zielwerts bei der Verordnung inhalativer Glucocorticoide durch

    Der Prüfungsmaßstab ergibt sich insoweit insbesondere aus § 134 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des SGB V (vgl. bereits Urteil des Senats vom 5. November 2014 - L 5 KA 28/11, juris, Rn. 29) und naturgemäß erst recht mit den Vorschriften des Grundgesetzes (GG).
  • LSG Hamburg, 07.10.2015 - L 5 KA 33/13

    Höhe des praxisbezogenen Regelversorgungsvolumens

    Zwar lag ein Verstoß gegen § 85 Abs. 4 SGB V vor; dieser führt jedoch nicht zur Nichtigkeit der Honorarverteilungsvereinbarung, wie der Senat bereits mehrfach, erstmals in den Urteilen vom 5. November 2014 und 3. Dezember 2014 (L 5 KA 28/11 bzw. L 5 KA 76/13 WA, jeweils juris; Revisionen anhängig unter den Aktenzeichen B 6 KA 46/14 R bzw. B 6 KA 4/15 R), ausgeführt hat.
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