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   LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18   

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https://dejure.org/2020,35911
LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18 (https://dejure.org/2020,35911)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2020 - L 4 SO 96/18 (https://dejure.org/2020,35911)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2020 - L 4 SO 96/18 (https://dejure.org/2020,35911)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KS 3/18 R

    (Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit nach § 3 Abs 1 S 1 KSVG -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18
    Eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse liegt nur dann vor, wenn sich die für den Erlass des Verwaltungsakts entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände so erheblich verändert haben, dass sie rechtlich anders zu bewerten sind und daher der Verwaltungsakt unter Zugrundelegung des geänderten Sachverhalts so wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG, stRspr, so z.B. BSG, Urteil vom 7.5.2020 - B 3 KS 3/18 R Rn. 14; Schütze in: Schütze, SGB X, 9. Aufl., § 48 Rn. 15).
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18
    Die Klägerin konnte ihre Klagen zulässigerweise auf die Höhe der Kosten der Unterkunft beschränken (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 14.4.2011 - B 8 SO 18/09 R).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 107/10 R

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18
    Zwar dürfte der Umzug im Sinne eines notwendigen Auszugs aus der bisherigen Wohnung erforderlich gewesen sein, weil diese den Unterkunftsbedarf der Klägerin als Teil der verfassungsrechtlich garantierten Existenzsicherung nicht (mehr) zu decken vermochte, da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Wohnung verbleiben konnte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 107/10 R, Rn. 15).
  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18
    Zwar können Bedarfe für Kosten der Unterkunft für behinderte Menschen auch zuschussweise durch Leistungen der Eingliederungshilfe zu decken sein, soweit Kosten betroffen sind, die behinderungsbedingt über den abstrakt angemessenen Wohnkosten liegen (BSG, Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 12/17 R).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18
    Neben der Notwendigkeit des Auszugs ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Umzug nur dann notwendig ist, wenn neben der Notwendigkeit des Auszugs aus der bisherigen Wohnung der Einzug in eine kostenangemessene Wohnung erfolgt (ganz hM; BSG, Urteil vom 06. August 2014 - B 4 AS 37/13 R, Rn. 20; Berlit in LPK-SGB XII, 12. Aufl., § 35 Rn. 88; Gebhardt in: BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, 58. Edition, § 35 Rn. 20; Löcken in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 35 SGB XII, Rn. 185).
  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18
    Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Konkretisierung durch die Verwaltung grundsätzlich gerichtlich voll überprüfbar ist (BSG, Urteil vom 30. Januar 2019 - B 14 AS 24/18, Rn. 16ff.).
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Hamburg, 05.11.2020 - L 4 SO 96/18
    Die Deckung auch behinderungsbedingt entstehender Kosten der Unterkunft durch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entspricht dabei der gesetzlichen Grundkonzeption, wonach Aufwendungen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind, ohne dass es insoweit einer gesonderten Regelung für einen behinderungsbedingten Mehrbedarf bedürfte (vgl. zur Berücksichtigung u.a. von Behinderungen bei der Prüfung der konkret angemessenen Kosten der Unterkunft BSG, Urteil vom 22.8.2012 - B 14 AS 13/12 R, Rn. 20 ff.).
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