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   LSG Hamburg, 06.04.2017 - L 4 SO 58/15   

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https://dejure.org/2017,17859
LSG Hamburg, 06.04.2017 - L 4 SO 58/15 (https://dejure.org/2017,17859)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06.04.2017 - L 4 SO 58/15 (https://dejure.org/2017,17859)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06. April 2017 - L 4 SO 58/15 (https://dejure.org/2017,17859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Übernahme der Fortbildungskosten im Rahmen eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets - Eingliederungshilfe zur Teilhabe an der Gemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für eine Fortbildung als Eingliederungshilfe zur Teilhabe an der Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.04.2017 - L 4 SO 58/15
    Als allgemeiner Rechtsgedanke ist im Sozialrecht anerkannt, dass bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Fall einer rechtswidrigen Leistungsablehnung die Kosten für die selbstbeschaffte Leistung zu erstatten sind (vgl. BSG, Urteil vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R, Rn. 21; Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R, Rn. 14; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R).

    Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung der begehrten Leistung nicht vor, kann auch kein Kostenerstattungsanspruch entstehen (vgl. BSG, Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R).

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.04.2017 - L 4 SO 58/15
    Diese zu § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) entwickelte Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 20.5.2013 - B 1 KR 9/03 R) sei auf die Fälle selbstbeschaffter Leistungen, die unter § 15 SGB IX fallen, zu übertragen, weil die Norm im SGB IX § 13 Abs. 3 SGB V nachgebildet sei (BSG, Urteil vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.04.2017 - L 4 SO 58/15
    Diese zu § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) entwickelte Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 20.5.2013 - B 1 KR 9/03 R) sei auf die Fälle selbstbeschaffter Leistungen, die unter § 15 SGB IX fallen, zu übertragen, weil die Norm im SGB IX § 13 Abs. 3 SGB V nachgebildet sei (BSG, Urteil vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R).
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Erstattung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.04.2017 - L 4 SO 58/15
    Als allgemeiner Rechtsgedanke ist im Sozialrecht anerkannt, dass bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Fall einer rechtswidrigen Leistungsablehnung die Kosten für die selbstbeschaffte Leistung zu erstatten sind (vgl. BSG, Urteil vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R, Rn. 21; Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R, Rn. 14; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.04.2017 - L 4 SO 58/15
    Als allgemeiner Rechtsgedanke ist im Sozialrecht anerkannt, dass bei Selbstbeschaffung unaufschiebbarer Sozialleistungen (also in Eil- und Notfällen) sowie im Fall einer rechtswidrigen Leistungsablehnung die Kosten für die selbstbeschaffte Leistung zu erstatten sind (vgl. BSG, Urteil vom 23.5.2013 - B 4 AS 79/12 R, Rn. 21; Urteil vom 6.8.2014 - B 4 AS 37/13 R, Rn. 14; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R).
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