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   LSG Hamburg, 06.04.2022 - L 2 AL 49/21   

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https://dejure.org/2022,10436
LSG Hamburg, 06.04.2022 - L 2 AL 49/21 (https://dejure.org/2022,10436)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06.04.2022 - L 2 AL 49/21 (https://dejure.org/2022,10436)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06. April 2022 - L 2 AL 49/21 (https://dejure.org/2022,10436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 102 Abs 1 S 2 SGG, § 179 SGG, § 579 ZPO, § 580 ZPO
    Erledigung des Rechtstreits durch Klagerücknahme - Ausnahmevoraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Widerrufs und der Anfechtung einer Rücknahmeerklärung im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit eines Wiederaufnahmegrundes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.2017 - B 13 R 251/14 B

    Rentenversicherung; Rentenschädlicher Hinzuverdienst; Unanfechtbarkeit der

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.04.2022 - L 2 AL 49/21
    Der Kläger kann die Klagerücknahme auch im Übrigen nicht wirksam anfechten oder widerrufen, denn Widerruf und Anfechtung der Rücknahmeerklärung sind grundsätzlich unzulässig (vgl. BSG, Beschluss vom 29.09.2017 - B 13 R 251/14 B, Juris, m.w.N.).
  • BSG, 26.07.1989 - 11 RAr 31/88

    Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme, Anzeige des Erlöschens einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.04.2022 - L 2 AL 49/21
    Entsteht - wie vorliegend - Streit über die Erledigung und wird die Fortsetzung des Verfahrens beantragt, so ist hierüber durch Urteil zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11 RAr 31/88, Juris).
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RV 16/79
    Auszug aus LSG Hamburg, 06.04.2022 - L 2 AL 49/21
    Eine solche Ausnahme besteht allenfalls dann, wenn die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 179 SGG i.V.m. §§ 579, 580 ZPO vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 24.04.1980 - 9 RV 16/79, Juris).
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