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   LSG Hamburg, 06.11.2019 - L 2 U 20/19   

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https://dejure.org/2019,51985
LSG Hamburg, 06.11.2019 - L 2 U 20/19 (https://dejure.org/2019,51985)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2019 - L 2 U 20/19 (https://dejure.org/2019,51985)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2019 - L 2 U 20/19 (https://dejure.org/2019,51985)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hamburg, 06.11.2019 - L 2 U 21/19

    Die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister bewirkt deren Handlungs- und

    Auszug aus LSG Hamburg, 06.11.2019 - L 2 U 20/19
    Gleichzeitig hat er Berufung gegen den ebenfalls die dortige Klage abweisenden Gerichtsbescheid hinsichtlich der Feststellung der Beendigung der Mitgliedschaft der H. GmbH eingelegt (L 2 U 21/19).

    Eine nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 begründete freiwillige Versicherung endet unter anderem mit der Einstellung des Unternehmens (§ 56 der Satzung der Beklagten in der damaligen Fassung (heute: § 58); s. hierzu auch Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand: Ergänzungslieferung 3/17, § 6 SGB VII Rn. 14.2; Riebel in Hauck/Noftz, SGB, 08/19, § 6 SGB VII Rn. 23), welche vorliegend durch Auflösung wegen Löschung wegen Vermögenslosigkeit geschah (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 394 FamFG), was das Ende der Mitgliedschaft der H. GmbH bei der Beklagten mit dem Tag der Löschung am 4. Juli 2007 zur Folge hatte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tag im Verfahren L 2 U 21/19).

    Insbesondere hat er mit der Löschung seine Eigenschaft als Geschäftsführer verloren (s. Urteil vom heutigen Tag im Verfahren L 2 U 21/19) und ist zu keinem Zeitpunkt als Nachtragsliquidator bestellt worden.

  • LSG Hamburg, 06.11.2019 - L 2 U 14/19
    Auszug aus LSG Hamburg, 06.11.2019 - L 2 U 20/19
    Eine Mitgliedschaft anderer, als Grundlage für eine freiwillige Versicherung in Betracht kommender Unternehmen des Klägers bei der Beklagten lässt sich - anders als bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (vgl. hierzu die ebenfalls heute durch Urteile beendeten Berufungsverfahren L 2 U 14/19, 18/19 und 28/19) - nicht feststellen.
  • LSG Hamburg, 06.11.2019 - L 2 U 21/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - freiwillige Versicherung - kaufmännischer

    Dass sein Ziel die Feststellung des Fortbestands seiner freiwilligen Unternehmerversicherung (Gegenstand des mit dem hiesigen Verfahren jeweils zeitgleich erörterten bzw. verhandelten Berufungsverfahrens L 2 U 20/19) ist, ändert nichts daran dass es im hiesigen Verfahren ausschließlich um den Fortbestand der Mitgliedschaft eines Unternehmens geht, dessen Geschäftsführer der Kläger einmal war.
  • LSG Hamburg, 06.11.2019 - L 2 U 28/19
    Hiervon kann schon deshalb nicht ausgegangen werden, weil die H. GmbH, deren Geschäftsführer der Kläger ebenfalls war und für die eine Mitgliedschaft bei der BG Verkehr bestand (s. die jeweils am selben Tag erörterten bzw. verhandelten Berufungsverfahren L 2 U 20/19 und 21/19), bereits im Jahr 2007 von Amts wegen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden war.
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