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   LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 R 61/19   

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https://dejure.org/2022,6289
LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 R 61/19 (https://dejure.org/2022,6289)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.2022 - L 3 R 61/19 (https://dejure.org/2022,6289)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 2022 - L 3 R 61/19 (https://dejure.org/2022,6289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 11 Abs 2 SGB 5, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 40 SGB 5, § 9 Abs 1 S 1 SGB 6
    Stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Erwerbsfähigkeit iS des § 10 Abs 1 Nr 1 SGB 6 und des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b SGB 6 - Erfolgsaussichten medizinischer Rehabilitationsleistungen - erhebliche Gefährdung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung einer stationären Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung; Anforderungen an die Erfolgsaussichten bei bereits eingetretener Minderung der Erwerbsfähigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.03.2022 - L 3 R 61/19
    Der Begriff der im Gesetz nicht definierten Erwerbsfähigkeit ist als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (BSG, Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R - Juris).

    Der dortige Begriff der Erwerbsfähigkeit hat einen anderen Sinngehalt als derjenige des § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Während der Begriff der Erwerbsfähigkeit in § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI eng mit der bisherigen Tätigkeit des Versicherten verknüpft ist, umfasst § 10 Abs. 1 Nr. 2b SGB VI auch andere Tätigkeiten (BSG, Urteil vom 11.05.2011, a.a.O.).

    Wenn nämlich bereits Erwerbsunfähigkeit vorliegt, reicht es nicht aus, wenn zwar die geminderte Erwerbsfähigkeit gebessert, nicht aber die Erwerbsunfähigkeit beseitigt wird (BSG, Urteil vom 11.05.2011, a.a.O., m.w.N.).

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