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   LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05   

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LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05 (https://dejure.org/2006,11635)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2006 - L 4 SB 22/05 (https://dejure.org/2006,11635)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2006 - L 4 SB 22/05 (https://dejure.org/2006,11635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zusprechung des Merkzeichens RF als Voraussetzung für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Voraussetzung der Eignung zum Nachteilsausgleich; Nichtigkeit eines landesrechtlich geschützten Anspruchs auf Feststellung der Voraussetzungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rundfunkgebührenbefreiung im Schwerbehindertenrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 3/93

    Nachteilsausgleich 'RF' - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Teilnahme

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
    Durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer entsteht nicht, weil die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen heute nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht (BSG, Urt. v. 28.6.2000, SozR 3-3870 § 4 SchwbG Nr. 26 = NJW 2001 S. 1966; vgl. auch Urt. v. 16.3.1994, 9 RVs 3/93 - juris -).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R

    Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
    Durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer entsteht nicht, weil die deutsche Bevölkerung unabhängig von Behinderungen heute nahezu vollständig Rundfunk hört und fernsieht (BSG, Urt. v. 28.6.2000, SozR 3-3870 § 4 SchwbG Nr. 26 = NJW 2001 S. 1966; vgl. auch Urt. v. 16.3.1994, 9 RVs 3/93 - juris -).
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
    Denn es handelt sich dabei nicht (mehr) um Vergünstigungen bzw. Nachteilsausgleiche, die dem behinderten Menschen im Sinne von § 69 Abs. 4, Abs. 5 Satz 2 SGB IX nach Teil 2 SGB IX oder nach anderen Rechtsvorschriften zustehen (zum früheren Recht siehe BSG, Urt. v. 6.10.1981, BSGE 52 S. 168).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
    Die Prüfung der hier unmittelbar entscheidungserheblichen Schwerbehindertenausweisverordnung als einfacher Rechtsverordnung (Art. 80 GG) auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht obliegt jedem Richter (BVerfG, Beschl. v. 1.3.1978, BVerfGE 48 S. 40; OVG Hamburg, Urt. v. 28.4.1983, HmbJVBl. 1983 S. 169, LS 7).
  • LSG Hamburg, 11.01.2006 - L 4 SB 14/05

    Merkzeichen RF nach Schwerbehindertenrecht als Voraussetzung für eine Befreiung

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
    Es fehlt nämlich, wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Januar 2006 im Verfahren L 4 SB 14/05 entschieden hat, an einer gültigen Anspruchsnorm, die im Zusammenhang mit der Rundfunkgebührenbefreiung einen Nachteilsausgleich nach Schwerbehindertenrecht in rechtlich zulässiger Weise begründen könnte.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
    Dieser Umstand allein begründet eine Vorlagepflicht nicht (BVerfG, Beschl. v. 14.4.1987, BVerfGE 75 S. 166).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
    Die gegenteilige Auffassung wäre mit dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschl. v. 11.6.1980, BVerfGE 54 S. 277) nicht zu vereinbaren.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 2 S 360/03

    Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.08.2006 - L 4 SB 22/05
    Der Senat ist aufgrund seiner Verwerfungskompetenz in Bezug auf unter dem formellen Gesetz stehende Rechtsnormen befugt und verpflichtet, diese Konsequenz für die entscheidungserhebliche Schwerbehindertenausweisverordnung zu Lasten der Klägerin herzuleiten; der Auffassung des Bundessozialgerichts, dass nur der Verordnungsgeber (oder eventuell auch der Landesgesetzgeber) des Rundfunkgebührenrechts befugt sei, rechtliche Folgerungen aus der Verfassungswidrigkeit der fraglichen Gebührenbefreiung zu ziehen, weil es im Verfahren gegen die Versorgungsverwaltung lediglich um ein gesundheitliches Merkmal des rundfunkrechtlichen Befreiungstatbestandes gehe (vgl. BSG, Urt. v. 28.6.2000, a.a.O.; jetzt auch Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urt. v. 29.9.2003, NVwZ-RR 2004 S. 260), ist schon deswegen nicht zu folgen, weil - wie dargelegt - die Bewilligung eines Merkzeichens zum Zweck der Inanspruchnahme einer rechtswidrigen Gebührenbefreiung nicht rechtens sein kann.
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 8/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Rechtsschutzbedürfnis - Feststellungsinteresse -

    Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, ob im vorliegenden Zusammenhang nur auf gesetzlicher Grundlage, zB in öffentlich-rechtlichen Abgabevorschriften, geschaffene Nachteilsausgleiche beachtlich sind oder auch privatwirtschaftliche Vergünstigungen, wie zB ermäßigte Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen und in Museen oder die ermäßigte Bahncard 50 (verneinend LSG Hamburg, Urteile vom 11.1.2006 - L 4 SB 14/05 - juris RdNr 18 und vom 8.8.2006 - L 4 SB 22/05 - juris RdNr 19 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 13 SB 87/03

    Zuerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "H"

    Die Vorschriften über die Zuerkennung des Merkzeichens " RF " begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (entgegen LSG Hamburg , Urteil vom 8. Aug. 2006 - L 4 SB 22/05 -).

    Zwar wird vereinzelt die Auffassung vertreten, die landesrechtlichen Regelungen über die Rundfundgebührenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen würden nicht der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm (hier § 126 Abs. 1 SGB IX) entsprechen, weil ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer nicht mehr vorhanden sei, da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung - völlig unabhängig von Behinderungen - nahezu vollständig Rundfunk höre und fernsehe (so LSG Hamburg, Urteil vom 8. August 2006 - L 4 SB 22/05 - in: Sozialrecht aktuell 2007, 71).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 11 SB 348/08

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "RF" - Beurteilung der Zumutbarkeit der

    Zwar wird vereinzelt die Auffassung vertreten, die landesrechtlichen Regelungen über die Rundfundgebührenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen würden nicht der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm (hier § 126 Abs. 1 SGB IX) entsprechen, weil ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer nicht mehr vorhanden sei, da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung - völlig unabhängig von Behinderungen - nahezu vollständig Rundfunk höre und fernsehe (so LSG Hamburg, Urteil vom 8. August 2006, Az. L 4 SB 22/05, zitiert nach iuris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 11 SB 190/08

    Eine gelegentliche Harninkontinenz rechtfertigt nicht das Merkzeichen RF

    Zwar wird vereinzelt die Auffassung vertreten, die landesrechtlichen Regelungen über die Rundfundgebührenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen würden nicht der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm (hier § 126 Abs. 1 SGB IX) entsprechen, weil ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer nicht mehr vorhanden sei, da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung - völlig unabhängig von Behinderungen - nahezu vollständig Rundfunk höre und fernsehe (so LSG Hamburg, Urteil vom 8. August 2006, Az. L 4 SB 22/05, zitiert nach iuris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2008 - L 11 SB 179/08

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Anspruch auf Feststellung -

    Zwar wird vereinzelt die Auffassung vertreten, die landesrechtlichen Regelungen über die Rundfundgebührenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen würden nicht der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm (hier § 126 Abs. 1 SGB IX) entsprechen, weil ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer nicht mehr vorhanden sei, da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung - völlig unabhängig von Behinderungen - nahezu vollständig Rundfunk höre und fernsehe (so LSG Hamburg, Urteil vom 8. August 2006, Az. L 4 SB 22/05, zitiert nach iuris).
  • SG Berlin, 07.02.2011 - S 46 SB 1405/10

    Schwerbehindertenrecht - Zuerkennung des Merkzeichens RF - Ausschluss von der

    Zwar wird vereinzelt die Auffassung vertreten, die landesrechtlichen Regelungen über die Rundfundgebührenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen würden nicht der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm (hier § 126 Abs. 1 SGB IX) entsprechen, weil ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer nicht mehr vorhanden sei, da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung - völlig unabhängig von Behinderungen - nahezu vollständig Rundfunk höre und fernsehe (so LSG Hamburg, Urteil vom 8. August 2006, Az. L 4 SB 22/05, zitiert nach Juris).
  • SG Aachen, 05.12.2008 - S 6 AS 45/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Prüfung von Rechtsverordnungen auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht obliegt dabei jedem Richter (siehe nur Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 9. Auflage 2007, Art. 20 Rdnr. 40; LSG Hamburg, Urteil vom 08.08.2006, L 4 SB 22/05 - juris).
  • SG Hannover, 08.08.2012 - S 41 SB 793/11
    Der vereinzelten Auffassung, die landesrechtlichen Regelungen über die Rundfundge-bührenbefreiung aus gesundheitlichen Gründen würden nicht der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm (hier: § 126 Abs. 1 SGB IX) entsprechen, weil ein durch Gebührenbefreiung ausgleichbarer Mehraufwand behinderter Rundfunk- und Fernsehteilnehmer nicht mehr vorhanden sei, da der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung - völlig unabhängig von Behinderungen - nahezu vollständig Rundfunk höre und fernsehe (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 8. August 2006 - L 4 SB 22/05, Rn. 16 nach juris), vermag nicht zu überzeugen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 8. November 2007 - B 9/9a SB 3/06 R, Rn. 27 ff. nach juris), da fraglich sein dürfte, ob die Gewährung von Merkzeichen nicht mehr auf Integration der Behinderten ausgelegt ist als auf Kompensation des behinderungsbedingten Nachteils (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2009 - L 11 SB 348/08, Rn. 20 nach juris).
  • VG Würzburg, 13.05.2008 - W 1 K 08.611

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; fehlendes Merkzeichen RF; keine

    Soweit das LSG Hamburg in seinem Urteil vom 8. August 2006, Nr. L 4 SB 22/05, die Anspruchsnorm für die Erteilung des Merkzeichens "RF" für nichtig angesehen hat, kann die Klägerin hieraus nichts für ihre Rechtsposition herleiten.
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