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   LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19 WA   

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https://dejure.org/2019,50604
LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19 WA (https://dejure.org/2019,50604)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 09.12.2019 - L 1 KR 59/19 WA (https://dejure.org/2019,50604)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - L 1 KR 59/19 WA (https://dejure.org/2019,50604)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 22/09 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Sozialhilfeempfänger -

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    Zu diesen zwingend beitragsfreien Leistungen gehören nur diejenigen Leistungen, die bei wertender Betrachtung nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds bestimmen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 21.12.2011, B 12 KR 22/09 R, Juris, ständige Rspr.).

    Die Satzungsbestimmung der Beklagten in § 19 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 der Satzungen 2006 bis 2008, die alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte ausdrücklich benennt, schließt die Abfindungszahlung mit ein und bewirkte bei freiwilligen Mitgliedern die Einnahmen anzusetzen, die bei vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zu Grunde zu legen waren und die daher gemäß § 240 Abs. 2 Satz 1 SGB V a.F. mindestens auch bei freiwillig Versicherten berücksichtigt werden mussten, oder um darüber hinaus andere Einnahmen der Beitragsbemessung zu Grunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden waren (vgl. BSG 21.12.2011, B 12 KR 22/09 R, Juris, ständige Rspr.).

  • BSG, 15.10.2014 - B 12 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillige Mitglieder - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    Diese Rechtsprechung ist jedoch seit Einführung des § 240 SGB V überholt (ebenso bereits LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.1.2012, L 16 KR 9/11 nachfolgend BSG, Urteil vom 15.10.14, B 12 KR 10/12 R, Juris; vgl. auch Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, § 240 Rn. 45).

    2.3.3 Diese Vorgaben in den BeitrVerfGrsSz a.F. stehen mit höherrangigem Recht im Einklang und sind insbesondere von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage gedeckt (ebenso bereits LSG Nordrhein-Westfalen 26.1.2012 - L 16 KR 9/11, Urteil BSG vom 15.10.2014, - B 12 KR 10/12 R - juris).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 28/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - keine Berücksichtigung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    Das ist zum Beispiel angenommen worden für Beschädigtengrundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. BSG, Urteil vom 24.1.2007, B 12 KR 28/05, Juris m.w.N.; 21.10.1980, 3 RK 53/79, Juris), die Witwenabfindung nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BSG, Urteil vom 22.5.2003, B 12 KR 12/02 R, Juris) sowie für die nach dem Bundessozialhilfegesetz an Sozialhilfeempfänger gewährte Hilfe in besonderen Lebenslagen (vgl. 23.11.1992, 12 RK 29/92, Juris).

    In den Blick zu nehmen ist wegen § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V vielmehr die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds, die von seinen Einnahmen und nicht von seiner Bedarfssituation bestimmt wird (vgl. BSG 24.1.2007 - B 12 KR 28/05 - Juris; 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R - Juris; jeweils m.w.N. auch zum zuvor unter § 180 Abs. 4 RVO geltenden Maßstab, ständige Rspr.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 5 KR 135/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    Das Landessozialgericht hat über die Sache am 12. September 2013 mündlich verhandelt und darauf hingewiesen, dass eine mit dem vorliegenden Verfahren vergleichbare Sache des LSG Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2013 (Az. L 5 KR 135/12) vor dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 12 KR 14/13 R anhängig sei und daher angeregt, das vorliegende Verfahren ruhend zu stellen.

    Die streitbefangenen Abfindungszahlungen hatten auch eindeutig den Charakter einer Einnahme zum Lebensunterhalt (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.3.2013, L 5 KR 135/12, Juris), weil sie nach dem Inhalt des Aufhebungsvertrages vom Zeitpunkt dessen Abschlusses bis zum Eintritt des Ruhestandes des Klägers gezahlt werden sollten und - so der Kläger selbst - berücksichtigen sollten, dass es ihm angesichts seines fortgeschrittenen Alters schwer fallen könnte eine angemessene neue Beschäftigung zu finden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    Diese Rechtsprechung ist jedoch seit Einführung des § 240 SGB V überholt (ebenso bereits LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.1.2012, L 16 KR 9/11 nachfolgend BSG, Urteil vom 15.10.14, B 12 KR 10/12 R, Juris; vgl. auch Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, § 240 Rn. 45).

    2.3.3 Diese Vorgaben in den BeitrVerfGrsSz a.F. stehen mit höherrangigem Recht im Einklang und sind insbesondere von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage gedeckt (ebenso bereits LSG Nordrhein-Westfalen 26.1.2012 - L 16 KR 9/11, Urteil BSG vom 15.10.2014, - B 12 KR 10/12 R - juris).

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    In diesem Sinne hat sich auch das BSG positioniert (Urteil vom 6. September 2006 - B 6 KA 40/05 R -, Rn. 15 f):.
  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    Zwar ist § 52 Abs. 1 SGB X hier nicht unmittelbar einschlägig, weil öffentlich-rechtliche Befugnisse wie der Erlass von Prüfbescheiden in der Wirtschaftlichkeitsprüfung oder von Honorarrichtigstellungsbescheiden nicht der Verjährung unterliegen (BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 für die Wirtschaftlichkeitsprüfung).
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94

    Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    Demgemäß hat bereits die ältere Rechtsprechung des BSG zum Kassen-/Vertragsarztrecht die Möglichkeit einer Unterbrechung (nach altem Recht) der vierjährigen Ausschlussfrist für Wirtschaftlichkeitsprüfungsbescheide in entsprechender Anwendung der verjährungsrechtlichen Vorschrift des § 209 Abs. 1 BGB (aF) anerkannt (BSGE 76, 285, 289 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 30 S 170 f).
  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 53/79

    Beschädigten-Grundrente - Einnahme zum Lebensunterhalt

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    Das ist zum Beispiel angenommen worden für Beschädigtengrundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. BSG, Urteil vom 24.1.2007, B 12 KR 28/05, Juris m.w.N.; 21.10.1980, 3 RK 53/79, Juris), die Witwenabfindung nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BSG, Urteil vom 22.5.2003, B 12 KR 12/02 R, Juris) sowie für die nach dem Bundessozialhilfegesetz an Sozialhilfeempfänger gewährte Hilfe in besonderen Lebenslagen (vgl. 23.11.1992, 12 RK 29/92, Juris).
  • BSG, 23.11.1992 - 12 RK 29/92

    Krankenversicherung - Beiträge - Satzungsregelung - Bemessung - Freiwillig

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.12.2019 - L 1 KR 59/19
    Das ist zum Beispiel angenommen worden für Beschädigtengrundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. BSG, Urteil vom 24.1.2007, B 12 KR 28/05, Juris m.w.N.; 21.10.1980, 3 RK 53/79, Juris), die Witwenabfindung nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BSG, Urteil vom 22.5.2003, B 12 KR 12/02 R, Juris) sowie für die nach dem Bundessozialhilfegesetz an Sozialhilfeempfänger gewährte Hilfe in besonderen Lebenslagen (vgl. 23.11.1992, 12 RK 29/92, Juris).
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Witwenabfindung -

  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 22/96 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt -

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 15/89

    Berechnung der Höhe des Krankenversicherungsbeitrags ; Ausgleich der mit der

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 34/86

    Grundlohn - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Abfindung - Arbeitslosengeld -

  • BSG, 28.04.1987 - 12 RK 50/85

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Abfindung - Arbeitslosengeld - Ruhen

  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

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