Rechtsprechung
LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- ra-skwar.de
Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten
- rabüro.de
Arbeitsplatzverlust von Berufskraftfahrer infolge Verkehrsverstosses bei 16 Punkten kann Verhängung einer Sperrzeit rechtfertigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 23.07.2008 - S 44 AL 819/05
- LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08
- BSG, 13.09.2011 - B 11 AL 65/11 B
Wird zitiert von ... (2)
- SG Nürnberg, 01.12.2011 - S 6 AL 218/10
Arbeitslosenversicherung, Sperrzeitfeststellung, Arbeitslosengeldgewährung, …
Dabei bezieht sich der in § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III formulierte Schuldvorwurf auf die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit, nicht auf das arbeitsvertragswidrige Verhalten selbst (BSG v. 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).Auch seine Verweise auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sind keinesfalls eindeutig und hätten grundsätzlich einer differenzierten Betrachtungs- und Darstellungsweise bedurft (s. hierzu etwa u.a. die Ausführungen des LSG Baden-Württemberg vom 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10 zu BAG v. 05.08.2008 - 2 AZR 984/06; Hessisches LSG v. 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).
Gegen diese schriftlich niedergelegte Pflicht und die für einen Berufskraftfahrer grundsätzlich bestehende Verpflichtung, seinen Dienst unbeeinflusst von Alkohol auszuüben -wodurch er zur Abstinenz während der Freizeit in einem Umfang und zeitlichen Abstand verpflichtet wird, der Nüchternheit zum Arbeitsantritt gewährleistet- hätte der Kläger somit vorwerfbar verstoßen (s. LSG für das Saarland v. 23.11.2010 - L 6 AL 4/10; LSG Hamburg v. 11.05.2011 - L 2 AL 55/08).
- LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - …
Die Entscheidungen des LSG BW (08.06.2011 - L 3 AL 1315/11, das bei einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung mit nachfolgendem Verlust der Fahrerlaubnis von einer "verhaltsbedingt verursachte[n] persönliche[n] Unmöglichkeit der Leistungserbringung" spricht und eine aus diesem Grunde erfolgte Kündigung für sperrzeitrelevant hält, allerdings anschließend das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint) und des LSG HH (11.05.2011 - L 2 AL 55/08, das bei einem Rotlichtverstoß, der zu einer "Überziehung des Punktekontos" geführt hatte, offenbar davon ausging, dass der verhaltsbedingte Anteil am Kündigungsgeschehen ausreichte, um eine Sperrzeit eintreten zu lassen) unterscheiden sich vom hiesigen Sachverhalt in zwei wesentlichen Gesichtspunkten: Zum einen enthielten die Arbeitsverträge in den dortigen Fällen ausdrückliche Klauseln zum Führerscheinverlust bzw. zu einer Pflicht zu verkehrsgerechtem Verhalten; zum anderen ging es dort um Verkehrsverstöße bei der Arbeit.