Rechtsprechung
LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 28.05.2018 - S 20 SO 146/12
- LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 15/13
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Auszug aus LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18
Der Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. November 2014 (L 4 SO 15/13) sei zu entnehmen, dass § 57 SGB IX a.F. nicht nur eine Rechtsfolgenbestimmung sei.Dementsprechend ist erforderlich, dass über das regelmäßige Kommunikationsbedürfnis hinaus ein gemessen an den Zielen der Leistungen zur Teilhabe schutzwürdiges besonderes Kommunikationsbedürfnis besteht (vgl. hierzu ausführlich das Urteil des erkennenden Senats vom 20.11.2014 - L 4 SO 15/13).
Hingegen ist nicht Voraussetzung, dass der Anlass, zu dem der Dolmetschereinsatz erfolgte, selbst dem Bereich der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zuzuordnen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 20.11.2014 aaO).
Fälschlich beruft er sich zur Begründung dieser Ansicht auf das Urteil des Senats vom 20. November 2014 (L 4 SO 15/13).
- BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Auszug aus LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18
Andererseits ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Leistungsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran haben kann, sich nicht auf die Verjährung des Anspruchs zu berufen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R zum Zahlungsanspruch eines Anwalts gegen den Mandanten im Zusammenhang mit § 63 SGB X).Denn die Frage der Angemessenheit beurteilt sich aus der Perspektive bei Auftragserteilung (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R zum Parallelproblem der "notwendigen Aufwendungen" im Rahmen des Kostenerstattungsanspruchs nach § 63 SGB X).
- LSG Hamburg, 28.09.2018 - L 4 SO 34/17
Freistellung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe
Auszug aus LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18
Der Anspruch nach § 57 SGB IX a.F. ist auf die Erstattung von Aufwendungen gerichtet, was auch einen Anspruch auf Freistellung von der Zahlungsverpflichtung erfasst (so zum Erstattungsanspruch nach § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX das Senatsurteil vom 28.9.2018 - L 4 SO 34/17;… vgl. zur Neufassung der Vorschrift in § 18 SGB IX Ulrich, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 18 SGB IX, Rn. 64 m.w.N.). - BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige …
Auszug aus LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18
Da der Kläger sich die eigentliche Leistung, nämlich den Dolmetschereinsatz, selbst beschafft hat, die Rechnungen der Dolmetscherinnen aber noch nicht bezahlt wurden, ist das Begehren des Klägers gerichtet auf eine Freistellung von den ihm durch den Dolmetscherinneneinsatz entstandenen Kosten (d.h. auf Übernahme der unbezahlten Kosten in Form eines Schuldbeitritts der Beklagten verbunden mit einem Anspruch auf Befreiung von der Schuld gegenüber den Dolmetscherinnen, vgl. BSG, Urteil vom 30.6.2016 - B 8 SO 7/15 R). - BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R
Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine …
Auszug aus LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18
Unmittelbar anwendbar ist eine völkervertragsrechtliche Bestimmung jedoch nur dann, wenn sie alle Eigenschaften besitzt, welche ein Gesetz nach innerstaatlichem Recht haben muss, um Einzelne berechtigen oder verpflichten zu können (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R m.w.N.).
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2019 - L 9 SO 31/18
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Sondierung eines Schülers während des …
den Beschluss des Sozialgerichts Schwerin zum Aktenzeichen S 4 SO 50/18 ER vom 15. August 2018 aufzuheben und den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu verpflichten, bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren die Kosten für die Sondierung mit Nahrung und Flüssigkeit ab dem 20. August 2018 montags bis freitags immer vormittags während des Besuchs der Förderschule Neukloster zu übernehmen.