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   LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15   

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https://dejure.org/2016,75381
LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15 (https://dejure.org/2016,75381)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2016 - L 2 R 129/15 (https://dejure.org/2016,75381)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - L 2 R 129/15 (https://dejure.org/2016,75381)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Hier sei auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27. Januar 1980 (8a RU 26/80), das sogenannten "Ringtourenfahrer"-Urteil zu verweisen.

    Auch das BSG habe in seinem Urteil vom 27. Januar 1980 (8a RU 26/80) zu sogenannten "Ringtourenfahren", die Zeitungen von Umschlagplätzen zu einer bestimmten Zeit an Einzelhändler auszuliefern hätten, als selbstständige Auftragnehmer angesehen.

    Der vorliegende Sachverhalt erscheint nach der Vertragslage und der tatsächlichen Gestaltung am ehesten denjenigen vergleichbar, die den Urteilen des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 74/79 (Zeitungsfahrer bzw. Charterfahrer), juris; 8a RU 26/80 (Ringtourenfahrer), DOK 1981, 125) zu Grunde lagen.

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Sie verwies zur Stützung ihrer unveränderten Auffassung auf die Entscheidungen des BSG vom 19. August 2003 (Menü-Bringer - B 2 U 38/02 R) und vom 22. Juni 2005 (Transportfahrer im Bereich medizinischer Labordiagnostik - B 12 KR 28/03 R) und äußerte die Auffassung, dass der Beigeladene zu 1 regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 400, 00 Euro überschreite und somit nicht geringfügig tätig sei, weil auch die Aufwandsentschädigung für die gefahrenen Kilometer als Sachbezug zu den Einnahmen aus der Tätigkeit gehöre.

    Insbesondere der Sachverhalt, der der von der Beklagten in Bezug genommenen BSG-Entscheidung vom 19. August 2003 (Menü-Bringer - B 2 U 38/02 R) zu Grunde lag, sei schon wegen der dortigen größeren zeitlichen Einbindung und Verpflichtung, ein Fahrzeug mit dem Logo des Auftrag- bzw. Arbeitgebers zu fahren, nicht heranzuziehen.

    In den späteren Entscheidungen vom 19. August 2003 (B 2 U 38/02 R (Menü-Bringer), SozR 4-2700 § 2 Nr. 1), vom 22. Juni 2005 (B 12 KR 28/03 R (Transportfahrer im Bereich medizinischer Labordiagnostik), SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 21/07 R (Transportfahrer), Die Beiträge Beilage 2009, 340) hat das BSG nachvollziehbar in Abgrenzung zu den erstgenannten Entscheidungen vor allem auf den die Arbeitskraft weitgehend bindenden zeitlichen Umfang der Tätigkeit, das nach außen erkennbare Auftreten für den Auftrag- bzw. Arbeitgeber in dessen Namen sowie auf die regelhafte persönliche Leistungserbringung abgestellt und damit auf Umstände, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Damit unterscheidet er sich kaum von dem Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff. HGB, der jedoch definitionsgemäß selbstständiger Unternehmer ist (zu diesem Aspekt vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, Die Beiträge Beilage 2009, 340).

    Hiervon ist auch Gebrauch gemacht worden (zu diesem Aspekt vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, a.a.O.).

    In den späteren Entscheidungen vom 19. August 2003 (B 2 U 38/02 R (Menü-Bringer), SozR 4-2700 § 2 Nr. 1), vom 22. Juni 2005 (B 12 KR 28/03 R (Transportfahrer im Bereich medizinischer Labordiagnostik), SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 21/07 R (Transportfahrer), Die Beiträge Beilage 2009, 340) hat das BSG nachvollziehbar in Abgrenzung zu den erstgenannten Entscheidungen vor allem auf den die Arbeitskraft weitgehend bindenden zeitlichen Umfang der Tätigkeit, das nach außen erkennbare Auftreten für den Auftrag- bzw. Arbeitgeber in dessen Namen sowie auf die regelhafte persönliche Leistungserbringung abgestellt und damit auf Umstände, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Sie verwies zur Stützung ihrer unveränderten Auffassung auf die Entscheidungen des BSG vom 19. August 2003 (Menü-Bringer - B 2 U 38/02 R) und vom 22. Juni 2005 (Transportfahrer im Bereich medizinischer Labordiagnostik - B 12 KR 28/03 R) und äußerte die Auffassung, dass der Beigeladene zu 1 regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 400, 00 Euro überschreite und somit nicht geringfügig tätig sei, weil auch die Aufwandsentschädigung für die gefahrenen Kilometer als Sachbezug zu den Einnahmen aus der Tätigkeit gehöre.

    In den späteren Entscheidungen vom 19. August 2003 (B 2 U 38/02 R (Menü-Bringer), SozR 4-2700 § 2 Nr. 1), vom 22. Juni 2005 (B 12 KR 28/03 R (Transportfahrer im Bereich medizinischer Labordiagnostik), SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 21/07 R (Transportfahrer), Die Beiträge Beilage 2009, 340) hat das BSG nachvollziehbar in Abgrenzung zu den erstgenannten Entscheidungen vor allem auf den die Arbeitskraft weitgehend bindenden zeitlichen Umfang der Tätigkeit, das nach außen erkennbare Auftreten für den Auftrag- bzw. Arbeitgeber in dessen Namen sowie auf die regelhafte persönliche Leistungserbringung abgestellt und damit auf Umstände, die im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.

  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 74/79
    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Er sieht nach wie vor eine Vergleichbarkeit des hiesigen Sachverhalts mit denjenigen, die den Urteilen des BSG vom 27. November 1980 zu Grunde lagen (Ringtourenfahrer - 8a 26/80 - und Zeitungsfahrer bzw. Charterfahrer - 8a RU 74/79).

    Der vorliegende Sachverhalt erscheint nach der Vertragslage und der tatsächlichen Gestaltung am ehesten denjenigen vergleichbar, die den Urteilen des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 74/79 (Zeitungsfahrer bzw. Charterfahrer), juris; 8a RU 26/80 (Ringtourenfahrer), DOK 1981, 125) zu Grunde lagen.

  • LSG Thüringen, 11.11.2015 - L 3 R 1847/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Servicefahrer im Rahmen eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Schließlich sieht der Kläger sich durch weitere von ihm benannte und teilweise vorgelegte Entscheidungen verschiedener Arbeits- und Sozialgerichte und insbesondere auch Landessozialgerichte bestätigt, von denen die Landessozialgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 5. November 2013 - L 11 R 4053/12), Bayern (nach Rechtsmittelverzicht abgekürztes Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 14 R 585/13), Thüringen (Urteil vom 11. November 2015 - L 3 R 1847/13) und zuletzt Schleswig-Holstein (Urteile vom 23. Juni 2016 - L 5 KR 99/14, L 5 KR 100/14 und L 5 KR 61/15) ebenfalls die Vertragsverhältnisse zwischen M.-Franchisenehmern und Servicefahrern beträfen.

    Auch die darüberhinausgehende Verpflichtung, für den Fall der Verhinderung des Fahrers einen Ersatzfahrer nebst Kontaktdaten zu benennen wäre, wie das Thüringer Landessozialgericht in seinem Urteil vom 11. November 2015 (L 3 R 1847/13, juris) zu Recht ausgeführt hat, im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses alles andere als üblich.

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat nach eigener Überzeugungsbildung ebenfalls in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist, ob eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung gerechtfertigt ist; Ausgangspunkt der weiteren Abwägung ist daher zunächst das Vertragsverhältnis, so wie es sich aus getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus den gelebten Beziehungen erschließen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R, Handbuch Soziale Pflegeversicherung - Rechtsprechung SGB XI, § 20 SGB XI Nr. 2.12).
  • LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15

    Statusfeststellungsverfahren

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Der Kläger hält das erstinstanzliche Urteil für überzeugend und bezieht sich auf dessen Entscheidungsgründe sowie auf den eigenen bisherigen Vortrag sowie auf seine Begründung im Berufungsverfahren L 2 R 91/15.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 4053/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 129/15
    Schließlich sieht der Kläger sich durch weitere von ihm benannte und teilweise vorgelegte Entscheidungen verschiedener Arbeits- und Sozialgerichte und insbesondere auch Landessozialgerichte bestätigt, von denen die Landessozialgerichte Baden-Württemberg (Urteil vom 5. November 2013 - L 11 R 4053/12), Bayern (nach Rechtsmittelverzicht abgekürztes Urteil vom 8. Oktober 2015 - L 14 R 585/13), Thüringen (Urteil vom 11. November 2015 - L 3 R 1847/13) und zuletzt Schleswig-Holstein (Urteile vom 23. Juni 2016 - L 5 KR 99/14, L 5 KR 100/14 und L 5 KR 61/15) ebenfalls die Vertragsverhältnisse zwischen M.-Franchisenehmern und Servicefahrern beträfen.
  • LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 91/15
    Dass der hiesige Beigeladene zu 1 - anders als die in anderen Verfahren betreffend M.-Franchisenehmer wie dem ebenfalls mit Urteil vom 13. Juli 2016 vom erkennenden Senat entschiedenen Verfahren L 2 R 129/15 beigeladenen Fahrer - offenbar mit seiner Tour in dem von ihm ausgehandelten Liefergebiet unzufrieden und zeitlich stark eingebunden war, was vermutlich zu der sehr kurzfristigen Vertragsauflösung nach nur 10-tägiger Tätigkeit geführt haben dürfte, vermag hieran nichts zu ändern.
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