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   LSG Hamburg, 13.10.2015 - L 3 R 2/12   

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https://dejure.org/2015,33540
LSG Hamburg, 13.10.2015 - L 3 R 2/12 (https://dejure.org/2015,33540)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.10.2015 - L 3 R 2/12 (https://dejure.org/2015,33540)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - L 3 R 2/12 (https://dejure.org/2015,33540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer Erwerbsminderungsrente nach einem Arbeitsunfall; Verfassungskonformität der Erhöhung von Altersgrenzen; Weitere Rente aus eigener Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer Erwerbsminderungsrente nach einem Arbeitsunfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 118/95 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.10.2015 - L 3 R 2/12
    Hierzu setzt es den Teil der Verletztenrente, der dem Ausgleich "immaterieller Schäden" dient und damit rechnerisch nicht in die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge einzubeziehen ist, grundsätzlich pauschal demjenigen Betrag gleich, der bei gleichem Grad der MdE als Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz geleistet würde (BSG, Urteil vom 31. März 1998 - B 4 RA 118/95 R -, SozR 3-2600 § 311 Nr. 2, SozR 3-2600 § 93 Nr. 6, SozR 3-2600 § 266 Nr. 1, Rn. 24).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.10.2015 - L 3 R 2/12
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist von der Rechtsprechung nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05, 1 BvL 4/05, 1 BvL 5/05, 1 BvL 6/05, 1 BvL 7/05 -, BVerfGE 122, 151-190, juris).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.10.2015 - L 3 R 2/12
    Im Bereich des Sozialrechts hat der Gesetzgeber überdies grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum, insbesondere was die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises und die Bezugsdauer der einzelnen Sozialleistung anbelangt (BSG, Urteil v. 19. Februar 2009 - B 10 KG 2/07 R - SozR 4-5870 § 1 Nr. 2, juris, mit weiteren Nachweisen insbesondere auch zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - L 8 R 231/22
    Ebenso liegen bereits eine Vielzahl gleichlautender obergerichtlicher Entscheidungen, u.a. auch des erkennenden Senats, zu dieser Frage und eine entsprechende Beurteilung im wissenschaftlichen Schrifttum vor (vgl. Senatsurt. v. 15.10.2008 - L 8 R 197/07 - juris Rn. 25 ff.; vgl. auch z.B. LSG Rheinland-Pfalz Urt. v. 19.10.2016 - L 4 R 76/16 - juris Rn. 49; LSG Bayern Beschl. v. 13.04.2016 - L 19 R 203/13 - juris Rn.  20; LSG Hamburg Urt. v. 13.10.2015 - L 3 R 2/12 - juris Rn. 10; Jentsch in: jurisPK-SGB VI, 3. Aufl. 2021, § 93 Rn. 9; Fichte: in Hauck/Noftz SGB VI, 4. Ergänzungslieferung 2023, § 93 Rn. 1; Wehrhahn in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, 118. EL März 2022, § 93 Rn. 4; Dankelmann in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI, 6. Aufl. 2021, § 93 Rn. 3).
  • LSG Bayern, 13.04.2016 - L 19 R 203/13

    Anrechnung einer Unfallrente auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung

    Bei der Ausgestaltung dieser Inhalts- und Schrankenbestimmung kommt dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfen ist (vgl. hierzu auch LSG Hamburg, Urteil vom 13.10.2015, Az. L 3 R 2/12; LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015, Az. L22 R 178/13 WA; BSG Beschluss vom 05.10.2015, Az. B 13 R 169/15 B, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2016 - L 1 R 71/16
    Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung der Verletztenrente auf die Altersrente sei nicht nur auf die bereits zitierten Urteile des BSG hingewiesen, sondern auch auf die Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2015 - L 3 R 2/12 - und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. Februar 2016 - L 10 R 1154/15 - (zitiert nach juris), in denen ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit des § 93 SGB VI festgestellt wurde.
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