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   LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17   

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LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17 (https://dejure.org/2019,15771)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.05.2019 - L 3 SB 22/17 (https://dejure.org/2019,15771)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - L 3 SB 22/17 (https://dejure.org/2019,15771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    Denn für das Merkzeichen "aG" gelten gegenüber "G" nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - Juris RdNr 21 f; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 S 45 = Breithaupt 1995, 623).

    Er solle allein die neben der Kraftfahrzeugbenutzung unausweichliche Wegstrecke für Schwerbehinderte abkürzen, die sich nur mit außergewöhnlicher und großer Anstrengung zu Fuß fortbewegen können (BSG v. 13.12.1994 - 9 RVs 3/94, SozR 3-3870 § 4 Nr. 11, Rn. 12).

    Das LSG Nordrhein-Westfalen (v. 25.08 2005 - L 7 SB 176/04 in juris, Rn. 22 unter Verweis auf BSG v. 13.12.1994 - 9 RVs 3/94; v. 29.01.1992 - 9 a/9 RVs 4/90; v. 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R) hat bei einer Demenzerkrankung keine außergewöhnliche Gehbehinderung angenommen.

    Das ist nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn aufgrund der erheblichen Selbstgefährdung oder Gefährdung Dritter eine verantwortungsbewusste Begleitperson den Behinderten im innerstädtischen Fußgängerverkehr nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl befördern würde (BSG v. 13.12.1994 - 9 RVs 3/94; LSG Nordrhein-Westfalen v. 25.08.2005 - L 7 SB 176/04; LSG Berlin-Brandenburg v. 10. März 2016 - L 11 SB 257/13 jeweils in juris).

    Das entsprechende Bedürfnis des Klägers wird bereits durch die Merkzeichen B und H abgedeckt (s. BSG v. 13.12.1994 - 9 RVs 3/94; LSG Nordrhein-Westfalen v. 25.08.2005 - L 7 SB 176/04; LSG Berlin-Brandenburg v. 10. März 2016 - L 11 SB 257/13 jeweils in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 11 SB 257/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Gleichstellung mit Personengruppe der

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    In einem vergleichbaren Fall mit einem therapieschweren Epilepsiesyndrom bei geistiger Behinderung sowie einer schweren autistischen Verhaltensstörung hat das LSG Berlin-Brandenburg (v. 10.03 2016 - L 11 SB 257/13 in juris) entschieden, dass die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG nicht gegeben seien.

    Denn die vorliegenden Beeinträchtigungen würden lediglich zur Notwendigkeit einer ständigen, d.h. auch auf einem gegebenenfalls verkürzten Weg, Überwachung und Begleitung führen (LSG Berlin-Brandenburg v. 10.03.2016 - L 11 SB 257/13 in juris, Rn 33).

    Das ist nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn aufgrund der erheblichen Selbstgefährdung oder Gefährdung Dritter eine verantwortungsbewusste Begleitperson den Behinderten im innerstädtischen Fußgängerverkehr nicht mehr führen, sondern regelmäßig nur noch im Rollstuhl befördern würde (BSG v. 13.12.1994 - 9 RVs 3/94; LSG Nordrhein-Westfalen v. 25.08.2005 - L 7 SB 176/04; LSG Berlin-Brandenburg v. 10. März 2016 - L 11 SB 257/13 jeweils in juris).

    Das entsprechende Bedürfnis des Klägers wird bereits durch die Merkzeichen B und H abgedeckt (s. BSG v. 13.12.1994 - 9 RVs 3/94; LSG Nordrhein-Westfalen v. 25.08.2005 - L 7 SB 176/04; LSG Berlin-Brandenburg v. 10. März 2016 - L 11 SB 257/13 jeweils in juris).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    Denn für das Merkzeichen "aG" gelten gegenüber "G" nicht gesteigerte, sondern andere Voraussetzungen (BSG Urteil vom 29.3.2007 - B 9a SB 1/06 R - Juris RdNr 21 f; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 11 S 45 = Breithaupt 1995, 623).

    Maßgeblich sind die Anstrengungen, die für die Bewältigung auch kürzerer Wegstrecken aufgewendet werden müssen, Gradmesser hierfür können Schmerzen bzw. das Erschöpfungsbild sein, welches sich u.a. durch Pausen und den Umständen, unter denen der behinderte Mensch seinen Weg fortsetzt, ableiten lassen (BSG v. 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R und B 9a SB 5/05 R, jeweils in juris).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Kläger durch die Bewegung oder längere Wegstrecken in außergewöhnlich hohem Umfang in Form von Schmerzen, Erschöpfungszuständen oder durch die Erforderlichkeit häufiger Gehpausen im Sinne der Rechtsprechung des BSG besonders belastet würde (s. BSG v. 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R und B 9a SB 5/05 R, jeweils in juris).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 5/05 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - gesundheitliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    Maßgeblich sind die Anstrengungen, die für die Bewältigung auch kürzerer Wegstrecken aufgewendet werden müssen, Gradmesser hierfür können Schmerzen bzw. das Erschöpfungsbild sein, welches sich u.a. durch Pausen und den Umständen, unter denen der behinderte Mensch seinen Weg fortsetzt, ableiten lassen (BSG v. 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R und B 9a SB 5/05 R, jeweils in juris).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Kläger durch die Bewegung oder längere Wegstrecken in außergewöhnlich hohem Umfang in Form von Schmerzen, Erschöpfungszuständen oder durch die Erforderlichkeit häufiger Gehpausen im Sinne der Rechtsprechung des BSG besonders belastet würde (s. BSG v. 29.03.2007 - B 9a SB 1/06 R und B 9a SB 5/05 R, jeweils in juris).

  • BSG, 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    Das BSG hat auch vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Neufassung von § 146 SGB IX an dieser Rechtsaufassung festgehalten (BSG v. 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R).

    Das BSG hat an der Rechtsprechung festgehalten, dass eine dauerhafte Einschränkung bestehen muss und Gefährdungen, wie sie bei zahllosen Behinderungen mit hirnorganischen Anfallsleiden vorkommen, nicht berücksichtigt werden können und eine Gleichstellung erst in Betracht kommt, wenn aufgrund der Häufigkeit der Anfälle ständig einen Rollstuhl benutzt werden muss (s. zuletzt BSG v. 16.03.2016 - B 9 SB 1/15 R in juris, Rn 21).

  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 5/06 R

    Anerkennung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    Dabei stellt das alleinige Abstellen auf ein einzelnes, starres Kriterium vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 1 GG in der Regel keine sachgerechte Beurteilung dar, weil es eine Gesamtschau aller relevanten Umstände eher verhindert (vgl BSG Urteil vom 5.7.2007 - B 9/9a SB 5/06 R - Juris RdNr 17).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - Gleichstellung mit den in Abschn 2 Nr 1

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    Das BSG hat konkretisiert, dass starre Vorgaben in Bezug auf eine bestimmte Gehstrecke und die hierfür benötigte Zeit nicht aufgestellt werden können (BSG v. 11.08 2015 - B 9 SB 2/14 R in juris):.
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    Das LSG Nordrhein-Westfalen (v. 25.08 2005 - L 7 SB 176/04 in juris, Rn. 22 unter Verweis auf BSG v. 13.12.1994 - 9 RVs 3/94; v. 29.01.1992 - 9 a/9 RVs 4/90; v. 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R) hat bei einer Demenzerkrankung keine außergewöhnliche Gehbehinderung angenommen.
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    Der umfassende Behindertenbegriff i.S. des § 2 Abs. 1 S 1 SGB IX gebietet im Lichte des verfassungsrechtlichen und des unmittelbar anwendbaren UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 S 2 GG; Art. 5 Abs. 2 UN-BRK) die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen (BSG v. 11.08 2015 - B 9 SB 1/14 R, SozR 4-3250 § 69 Nr. 21, Rn 21 zum Merkzeichen G).
  • BSG, 29.01.1992 - 9a RVs 4/90

    Nachteilsausgleich aG - Kind - Anfallsleiden

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 SB 22/17
    (BSG v. 29.01.1992 - 9a RVs 4/90 in juris, Rn. 13 - 14).
  • BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung -

    Für ein Festhalten an diesen Grundsätzen auch in Bezug auf das Merkmal "dauernd" spricht der bereits dargelegte Umstand, dass der Gesetzgeber in § 229 Abs. 3 Satz 2 SGB IX die zuvor geltende zentrale Beschreibung der außergewöhnlichen Gehbehinderung übernommen und damit bewusst an die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG angeknüpft hat (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum BTHG, BT-Drucks 18/9522 S 312 zu § 229 und S 318 zu Nr. 13 ; s auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.2.2021 - L 10 SB 75/19 - juris RdNr 21; LSG Hamburg Urteil vom 14.5.2019 - L 3 SB 22/17 - juris RdNr 31, 47) .

    Wie der Gesetzgeber damit klar zum Ausdruck gebracht hat, soll es nicht auf die Diagnose ankommen, die der mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung zugrunde liegt (vgl Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum BTHG, BT-Drucks 18/9522 S 317 zu Nr. 13 ; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.2.2021 - L 10 SB 75/19 - juris RdNr 21; LSG Hamburg Urteil vom 14.5.2019 - L 3 SB 22/17 - juris RdNr 29, 47) .

  • SG Aachen, 18.02.2020 - S 18 SB 181/18

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich

    Letztlich wird versorgungsärztlich die eigens angeführte Fundstelle missachtet, soweit die Auffassung vertreten wird, "der Gesetzgeber" habe die Vergabe des Merkzeichen B etwa bei Epilepsie an ganz bestimmte, konkret nachzuweisende Voraussetzungen geknüpft, speziell die Häufigkeit epileptischer Anfälle mit einem Mindest-GdB von 70 bzw. die Ablehnung der Feststellung des Merkzeichens B fortgesetzt damit begründet wird, die bei dem Kläger vorliegende Autismusstörung mit Lernbehinderung sei nicht mit dem für das Merkzeichen B bei geistigen Behinderungen erforderlichen GdB von 100, zumindest aber 80 zu bewerten (vergleiche etwa Stellungnahme vom 27.02.2019, 13.05.2019, auch vom 01.10.2019 und 07.01.2019) und insofern auf in Teil D Ziff. 1 e), f) VMG geregelten Voraussetzungen für das Merkzeichen G rekurriert wird (anders etwa das Versorgungsamt in: Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 14. Mai 2019 - L 3 SB 22/17 -, Rn. 2, juris: GdB 70 bei Autismus mit Merkzeichen B und H).
  • LSG Hessen, 01.07.2022 - L 3 SB 47/20

    Festsetzung des Grades der Behinderung - GdB - sowie der Entziehung des

    Allerdings müssen die Anstrengungen auf einem vergleichbaren Niveau sein, wie es bei Gehbehinderten mit körperlichen Einschränkungen der Fall ist (LSG Hamburg, Urteil vom 14. Mai 2019 - L 3 SB 22/17 - juris Rn. 35).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht die Zielsetzung des Nachteilsausgleichs des Merkzeichens "aG" ist, die Aufgaben der Begleitperson zu erleichtern und entsprechende Wege zu verkürzen (LSG Hamburg, Urteil vom 14. Mai 2019 - L 3 SB 22/17 - juris Rn. 45).

  • SG Gießen, 27.02.2020 - S 16 SB 199/17
    In allen diesen Entscheidungen, zuletzt z.B. auch im Urteil des LSH Hamburg vom 14.05.2019, Az. L 3 SB 22/17 wurde darauf abgestellt, dass es sich bei dieser massiven mentalen Einschränkung nicht um eine nur phasenweise auftretende Einschränkung des Gehvermögens handeln dürfe, sondern dass dieser Zustand der Rollstuhlpflichtigkeit dauerhaft vorliegen müsse.
  • SG Münster, 17.11.2021 - S 25 SB 314/20
    Die Mobilitätsstörungen sind nach § 229 Abs. 3 S. 5 SGB IX nur dann als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Absatz 3 Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt (LSG Hamburg, Urteil vom 14.05.2019 - L 3 SB 22/17).
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