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   LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 6/17   

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https://dejure.org/2017,25509
LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 6/17 (https://dejure.org/2017,25509)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2017 - L 2 AL 6/17 (https://dejure.org/2017,25509)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - L 2 AL 6/17 (https://dejure.org/2017,25509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für den Leistungsberechtigten nachteiliger Änderungen; Gewährung eines Gründungszuschusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld mit Wirkung für die Vergangenheit; Verletzung der Mitteilungspflicht; Grobe Fahrlässigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbstständigen Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 6/17
    Dieses sah der Senat durch die bis dahin vorliegende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Ausreichen von Vorbereitungshandlungen als Aufnahmezeitpunkt nach § 93 Abs. 2 SGB III nicht gegeben, in der nach dem Verständnis des Senats auf die Qualität und Zielrichtung der Vorbereitungshandlungen abgestellt wurde ("unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtet und der Gewinnerzielung dienende Handlungen mit Außenwirkung", z.B. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1; s.a. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 5), nicht jedoch auf das Erfordernis der Beschäftigungslosigkeit (nunmehr offenbar anders, vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R, Terminbericht Nr. 23/17), das jedoch im Rahmen des § 93 Abs. 1 SGB III allein maßgeblich sein sollte.

    Schließlich lägen nach der jüngsten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R, Terminbericht Nr. 23/17) die Tatbestandsvoraussetzungen für einen solchen Anspruch nicht vor, weil mit Beendigung der Beschäftigungslosigkeit am 1. Juni 2012 die erforderliche Alg-Mindestanspuchsdauer nicht mehr gegeben war und zu einem früheren Zeitpunkt keine Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im Sinne von Vorbereitungshandlungen, die einen zeitlichen Aufwand von mindestens 15 Stunden wöchentlich mit sich brachten, festgestellt werden kann, durch die die Beschäftigungslosigkeit beendet wurde, wie es laut BSG § 93 Abs. 1 SGB III erfordert.

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 57/13

    Gewährung eines Gründungszuschusses für einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 6/17
    Dies ist der Fall, wenn er seine Existenzgründung nur noch unter Inkaufnahme erheblicher wirtschaftlicher Nachteile rückgängig machen kann (zu einer vergleichbaren Konstellation bereits Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 57/13, juris) oder wenn er - insbesondere in Fällen, in denen die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch von einer hoheitlichen Genehmigung, Zulassung oder ähnlichem abhängig ist - aus seiner Sicht alles zur Existenzgründung Erforderliche getan (und somit den Kausalverlauf aus der Hand gegeben) hat und nun berechtigterweise damit rechnen darf, dass er die Tätigkeit kurzfristig aufnehmen wird.
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 6/17
    Dieses sah der Senat durch die bis dahin vorliegende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Ausreichen von Vorbereitungshandlungen als Aufnahmezeitpunkt nach § 93 Abs. 2 SGB III nicht gegeben, in der nach dem Verständnis des Senats auf die Qualität und Zielrichtung der Vorbereitungshandlungen abgestellt wurde ("unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtet und der Gewinnerzielung dienende Handlungen mit Außenwirkung", z.B. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1; s.a. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 5), nicht jedoch auf das Erfordernis der Beschäftigungslosigkeit (nunmehr offenbar anders, vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R, Terminbericht Nr. 23/17), das jedoch im Rahmen des § 93 Abs. 1 SGB III allein maßgeblich sein sollte.
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 6/17
    Dieses sah der Senat durch die bis dahin vorliegende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Ausreichen von Vorbereitungshandlungen als Aufnahmezeitpunkt nach § 93 Abs. 2 SGB III nicht gegeben, in der nach dem Verständnis des Senats auf die Qualität und Zielrichtung der Vorbereitungshandlungen abgestellt wurde ("unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtet und der Gewinnerzielung dienende Handlungen mit Außenwirkung", z.B. BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1; s.a. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R, SozR 4-4300 § 57 Nr. 5), nicht jedoch auf das Erfordernis der Beschäftigungslosigkeit (nunmehr offenbar anders, vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R, Terminbericht Nr. 23/17), das jedoch im Rahmen des § 93 Abs. 1 SGB III allein maßgeblich sein sollte.
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