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   LSG Hamburg, 14.11.2007 - L 3 U 41/03   

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https://dejure.org/2007,23497
LSG Hamburg, 14.11.2007 - L 3 U 41/03 (https://dejure.org/2007,23497)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2007 - L 3 U 41/03 (https://dejure.org/2007,23497)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2007 - L 3 U 41/03 (https://dejure.org/2007,23497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletztenrente unter Anerkennung der Folgen einer beruflich erworbenen Latexallergie als Berufskrankheit nach Nr. 4301 und/oder Nr. 5101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) ; Herleitung einer Hauterkrankung als auch einer Erkrankung der Atemwegsorgane auf ...

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Umstellung eines latex-allergischen Chirurgs auf latexfreie Produkte und die damit erreichte völlige berufliche Latexkarenz steht der Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gleich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 5/03 R

    Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Schutzmaßnahme des Arbeitgebers -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.11.2007 - L 3 U 41/03
    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitsplatz so umgestaltet wurde, dass die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlichen Faktoren vollständig und dauerhaft ausgeschaltet sind, und die Erwerbsfähigkeit des Versicherten bereits vor Wirksamwerden der Schutzmaßnahmen in einem entschädigungspflichtigen Ausmaß gemindert war, mithin eine MdE von mindestens 10 v.H. vorlag (vgl. BSG, Urt. v. 9.12.2003, Az. B 2 U 5/03 R, in Fortführung seiner zu der Vorgängerregelung der RVO ergangenen Rechtsprechung).
  • BSG, 24.08.1978 - 5 RKnU 6/77

    Durch einen Arbeitsunfall herbeigeführter Gesundheitsschaden und Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.11.2007 - L 3 U 41/03
    Es handelt sich also selbst dann nicht um mehrere Berufskrankheiten, sondern um eine Berufskrankheit, wenn es sich medizinisch nicht um eine Systemerkrankung, sondern um voneinander unabhängige Gesundheitsschäden handelt (vgl. BSG, Urt. V.24.08.1978, Az. 5 RknU 6/77, SozR 5677 Anl. 1 Nr. 42).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.11.2007 - L 3 U 41/03
    Durch den Unterlassungszwang soll vor allem ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz verhindert und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhütet werden (vgl. BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12 S 44).
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