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   LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10   

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https://dejure.org/2011,22743
LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10 (https://dejure.org/2011,22743)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16.03.2011 - L 2 R 146/10 (https://dejure.org/2011,22743)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 16. März 2011 - L 2 R 146/10 (https://dejure.org/2011,22743)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10
    Die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften obliege ausschließlich den Gerichten (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluss vom 17. Juni 2004 - Az 2 BvR 383/03 - BVerfGE 111, 54, 107).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10
    Der diesbezüglichen Argumentation der Beklagten sei auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur authentischen Interpretation entgegenzustellen, der zufolge es dem Gesetzgeber nicht zukomme, ein Gesetz rückwirkend authentisch zu interpretieren (Beschluss des 13. Senats vom 29. August 2006. - B 13 RJ 47/04 R Juris Rdnr 67).
  • BSG, 23.09.2003 - B 4 RA 9/03 R

    Rentenversicherung - Nachversicherung - Beamter auf Zeit - Bürgermeister -

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10
    Diese Rechtslage habe das Bundessozialgericht treffend und prägnant wie folgt zusammengefasst: Wann zu zahlen sei, ergebe sich aus § 184 Abs. 1 SGB VI, was in diesem Zeitpunkt zu zahlen sei, aus § 181 Abs. 1 SGB VI. Diese Rechtsprechung sei durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. September 2003 (Aktenzeichen B 4 RA 9/03 R - juris Rdnr 23 aE) ausdrücklich bestätigt worden.
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 38/01 R

    Entstehen, Fälligkeit und Berechnung des Nachversicherungsbeitragsanspruchs des

    Auszug aus LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10
    Nach dem richtigen, vom 4. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 20. Dezember 2001 zum Aktenzeichen B 4 RA 38/01 R formulierten Verständnis des insofern einschlägigen § 181 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) in der bis zum 31. Juli 2004 geltenden (alten) Fassung des Rentenreformgesetzes (RRG) 1992 (a. F.) seien bei der Berechnung der Nachversicherungsbeiträge entgegen der herrschenden Meinung nicht die im Zeitpunkt ihrer Zahlung - der Wertstellung - geltenden Rechengrößen zu verwenden, sondern die im Zeitpunkt der Fälligkeit maßgebenden.
  • LSG Bayern, 12.06.1997 - L 14 An 31/96
    Auszug aus LSG Hamburg, 16.03.2011 - L 2 R 146/10
    Die Rentenversicherungsträger folgten nicht ihr, sondern der rechtskräftigen Entscheidung des Bayrischen Landessozialgerichts vom 12. Juni 1997 (Az. L 14 An 31/96 - DAngVers 1998, 431), welche die herrschende Meinung bestätige.
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