Rechtsprechung
LSG Hamburg, 16.12.2014 - L 3 R 88/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Justiz Hamburg
§ 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 6 Abs 4 SGB 6, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4
Rentenversicherung - Befreiung eines in einer abhängigen Beschäftigung zu einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber stehenden Rechtsanwalts von der Versicherungspflicht - Pflichtmitgliedschaft von Höherverdienenden in der gesetzlichen Rentenversicherung ist verfassungsgemäß - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statusfeststellungsverfahren; Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht; Vier-Kriterien-Theorie; Beiladung des Arbeitgebers; Verfassungsmäßigkeit der Befreiung eines in einer abhängigen Beschäftigung zu einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber stehenden ...
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit der Befreiung eines in einer abhängigen Beschäftigung zu einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber stehenden Rechtsanwalts von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Befreiung eines in einer abhängigen Beschäftigung zu einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber stehenden Rechtsanwalts von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 28.06.2012 - S 9 R 1084/11
- LSG Hamburg, 16.12.2014 - L 3 R 88/12
- BSG, 04.05.2015 - B 5 RE 4/15 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R
Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener …
Auszug aus LSG Hamburg, 16.12.2014 - L 3 R 88/12
Diese Feststellung lässt sich bei einem Rechtsanwalt, dessen Zulassung zur Rechtanwaltschaft nicht mit Blick auf die abhängige Beschäftigung erfolgt ist, nicht treffen, weil er für seine abhängige Beschäftigung lediglich das Sozialprestige der Anwaltszulassung nutzt und seinen Arbeitgeber hieran teilhaben lässt (Anschluss an BSG vom 3.4.2014 - B 5 RE 13/14 R = SozR 4-2600 § 6 Nr. 12), ohne hierfür der Zulassung als Rechtsanwalt zu bedürfen.Ihr Vorliegen kann nicht mehr zu einem Lebenssachverhalt führen, der die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI in vollem Umfang erfüllt (vgl. BSG, Urteil vom 03. April 2014 - B 5 RE 13/14 R - Juris Rn. 44; vgl. auch die Parallelentscheidungen B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R).
Wenn der Kläger meint, die Erwägungen, welche das BSG in der Entscheidung vom 03. April 2014 (a.a.O.) angestellt hat, seien nicht auf ihn und seine Beschäftigung übertragbar, weil er nicht als Syndikusanwalt im Sinne des § 46 BRAO für seinen Beschäftigungsgeber tätig sei, sondern ausschließlich Dritte berate, so übersieht er, dass § 46 BRAO besondere Berufspflichten für alle Anwälte begründet, die in einem ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis zu einem Auftraggeber stehen.
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
Auszug aus LSG Hamburg, 16.12.2014 - L 3 R 88/12
Er hält das angefochtene Urteil für zutreffend und ist der Auffassung, dass der inzwischen ergangenen Entscheidung des BSG (Urteil v. 3.4.2014 - B 5 RE 3/14 - Juris) ein anderer Sachverhalt zu Grunde liege und diese deshalb nicht einschlägig sei.Ihr Vorliegen kann nicht mehr zu einem Lebenssachverhalt führen, der die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI in vollem Umfang erfüllt (vgl. BSG…, Urteil vom 03. April 2014 - B 5 RE 13/14 R - Juris Rn. 44; vgl. auch die Parallelentscheidungen B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2001 - L 3 RA 73/00
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Hamburg, 16.12.2014 - L 3 R 88/12
Somit ergeht die Entscheidung - anders als bei Streitigkeiten über die Versicherungs- und Beitragspflicht Beschäftigter - auch dem Arbeitgeber gegenüber nicht einheitlich (LSG NRW v. 16.7.2001 - L 3 RA 73/00 - Juris). - SG Düsseldorf, 02.11.2010 - S 52 R 230/09
Sachbearbeiter im Team Steuern/Recht; vier Befreiungskriterien als Verstoß gegen …
Auszug aus LSG Hamburg, 16.12.2014 - L 3 R 88/12
Der entgegenstehenden Rechtsprechung des Sozialgerichts Düsseldorf (S 52 R 230/09), wonach diese Merkmale keine ausreichende Grundlage hätten und ihre Berücksichtigung deswegen gegen Art. 20 Grundgesetz (GG) verstoße, könne nicht gefolgt werden. - BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R
Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der …
Auszug aus LSG Hamburg, 16.12.2014 - L 3 R 88/12
Ihr Vorliegen kann nicht mehr zu einem Lebenssachverhalt führen, der die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI in vollem Umfang erfüllt (vgl. BSG…, Urteil vom 03. April 2014 - B 5 RE 13/14 R - Juris Rn. 44; vgl. auch die Parallelentscheidungen B 5 RE 3/14 R und B 5 RE 9/14 R).
- BSG, 04.05.2015 - B 5 RE 4/15 B
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
L 3 R 88/12 (LSG Hamburg).