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   LSG Hamburg, 17.02.2022 - L 1 KR 145/19   

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https://dejure.org/2022,15796
LSG Hamburg, 17.02.2022 - L 1 KR 145/19 (https://dejure.org/2022,15796)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2022 - L 1 KR 145/19 (https://dejure.org/2022,15796)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - L 1 KR 145/19 (https://dejure.org/2022,15796)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 129 Abs 2 SGB 5, § 82 Abs 1 SGB 5, § 129 Abs 4 S 2 SGB 5, § 34 Abs 1 S 2 BMV-Ä, Anl 2 BMV-Ä
    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vergütungsanspruch einer Apotheke - Anzahl der Verordnungsblätter nicht von Relevanz für eine ordnungsgemäße gültige vertragsärztliche Verordnung - Gewährleistung einer rechnerischen Überprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vergütungsanspruch einer Apotheke - Anzahl der Verordnungsblätter nicht von Relevanz für eine ordnungsgemäße gültige vertragsärztliche Verordnung - Gewährleistung einer rechnerischen Überprüfung

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vergütungsanspruch einer Apotheke - Anzahl der Verordnungsblätter nicht von Relevanz für eine ordnungsgemäße gültige vertragsärztliche Verordnung - Gewährleistung einer rechnerischen Überprüfung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - L 9 KR 92/11

    Apotheke - Retaxierung - Vergütungsanspruch - vertragsärztliche Verordnung

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2022 - L 1 KR 145/19
    Mit Schreiben vom 14.1.2014 kam die Beklagte auf die Angelegenheit zurück und verwies auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.9.2013 - L 9 KR 92/11.

    Auch aus dem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg L 9 KR 92/11 ergebe sich nichts anderes.

    Sie berufe sich auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 18.9.2013 - L 9 KR 92/11.

    Schließlich ist die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 18.09.2013 - L 9 KR 92/11) mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar ist.

  • BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13

    Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2022 - L 1 KR 145/19
    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 7. Mai 2014 (1 BvR 3571/13, 1 BvR 3572/13) die "Retaxation auf null" bei Nichtbeachtung von Rabattverträgen (vgl. § 129 I 3 SGB V) für verfassungsgemäß erklärt, da die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung und damit die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang sei, der einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen könne.
  • SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 1134/18

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Vergütungsanspruch einer Apotheke

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2022 - L 1 KR 145/19
    Auch zulässig soll die vollständige Retaxation sein, wenn der gem. § 4 I 2 o. AVV erforderliche Stempel fehlt (SG Reutlingen, Urt. v. 13.2.2019 - S 1 KR 1134/18).
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.02.2022 - L 1 KR 145/19
    Seither hat auch das BSG eine Retaxation auf null für zulässig erachtet, wenn gegen einen Exklusivliefervertrag mit einer Apotheke verstoßen wird (BSG, Urt. v. 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2023 - L 4 KR 549/22

    Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen

    Die Retaxation auf Null bleibt daher weiter möglich, wenn der bloße Verstoß gegen Ordnungsvorschriften überschritten wird (zuletzt wieder: BSG, Beschluss vom 5. August 2021 - B 3 KR 12/21 B, im Anschluss an erkennenden Senat in: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 17. Februar 2021, L 4 KR 158/16, Urteil; für den Fall eines Verstoßes gegen eine bloße Ordnungsvorschrift: Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 17. Februar 2022 - L 1 KR 145/19 -, juris).
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