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   LSG Hamburg, 18.08.2010 - L 5 AS 78/09   

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https://dejure.org/2010,24202
LSG Hamburg, 18.08.2010 - L 5 AS 78/09 (https://dejure.org/2010,24202)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18.08.2010 - L 5 AS 78/09 (https://dejure.org/2010,24202)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 18. August 2010 - L 5 AS 78/09 (https://dejure.org/2010,24202)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sanktionen müssen gut begründet sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.08.2010 - L 5 AS 78/09
    Unschädlich ist, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsaktes, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl. zu diesen Maßstäben BSG Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R und B 4 AS 30/09 R, juris).

    Denn nur eine verständliche Rechtsfolgenbelehrung kann die mit den Sanktionen verfolgte Zweckbestimmung, das Verhalten des Hilfebedürftigen zu steuern, verwirklichen (vgl. BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R, mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Denn es ist mit dem Zweck der Rechtsfolgenbelehrung nicht zu vereinbaren, dass deren Inhalt nur unter Hinzuziehung des Gesetzestextes zu erschließen ist (vgl. auch dazu BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R, juris).

    Als formale und zwingende Bedingung für den Eintritt der Rechtsfolgen auch des § 31 Abs. 2 SGB II muss eine Konkretisierung der Belehrung daher unabhängig von der Person des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erfolgen (vgl. BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R, juris).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus LSG Hamburg, 18.08.2010 - L 5 AS 78/09
    Unschädlich ist, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsaktes, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl. zu diesen Maßstäben BSG Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R und B 4 AS 30/09 R, juris).
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