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LSG Hamburg, 18.11.2005 - L 4 B 355/05 ER SO |
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LSG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 2005 - L 4 B 355/05 ER SO (https://dejure.org/2005,28845)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung pädagogischer Betreuung im eigenen Wohnraum im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 53 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII); Umfang des Ermessens des Trägers der Sozialhilfe über Art und Maß sowie die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 21.10.2005 - S 61 SO 521/05
- LSG Hamburg, 18.11.2005 - L 4 B 355/05 ER SO
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Hamburg, 18.11.2005 - L 4 B 355/05
Das erscheint, da zweifelhaft ist, ob die der Antragstellerin mit Bescheid vom 19. April 2005 bewilligte Wohnassistenz ausreichend ist, im Sinne effektiven Rechtsschutzes erforderlich (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.5.2005, 1 BvR 569/05). - LSG Hamburg, 13.06.2005 - L 4 B 135/05
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz für Eingliederungshilfe in Form von Hilfe …
Auszug aus LSG Hamburg, 18.11.2005 - L 4 B 355/05
Nach Feststellung des konkreten Hilfebedarfs (§ 9 Abs. 1 und 2 SGB XII) hat der Träger der Sozialhilfe über Art und Maß und die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SGB XII), in welchem Zusammenhang, da unter Umständen Leistungen verschiedener Träger aufeinander abgestimmt werden müssen, dem Gesamtplan nach § 58 SGB XII besondere Bedeutung zukommt (Beschluss des Senats vom 13.6.2005, L 4 B 135/05 ER SO).