Rechtsprechung
LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 26/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Justiz Hamburg
§ 87b Abs 2 SGB 5, § 87b Abs 3 SGB 5
Anspruch des Vertragsarztes auf Anpassung des arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 19.07.2017 - S 27 KA 21/15
- LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 26/17
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für …
Auszug aus LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 26/17
Hiernach sei das Tatbestandsmerkmal der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der Honorarverteilung - wenn die Voraussetzungen für eine Versorgungsübernahme nicht gegeben seien - zunächst im Zusammenhang mit der Ausnahme von der sogenannten Teilbudgetierung ausgelegt worden, weil durch die Versagung von Teilbudget-Aussetzungen keine spezifische Praxisausrichtung blockiert werden könne (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, juris-Rn. 20).Zusätzlich sei erforderlich, dass die Honorierungsquote für die speziellen Leistungen überdurchschnittlich gering gewesen sei, was voraussetze, dass das Gesamtleistungsvolumen insgesamt signifikant überdurchschnittlich hoch gewesen sei" (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - juris, Rdnr. 21).
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R
Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung …
Auszug aus LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 26/17
Eine Reaktionspflicht der Beklagten aus Gründen der Honorarverteilungsgerechtigkeit setze aber voraus, dass es sich um eine dauerhafte, nicht nur vorübergehende Entwicklung handele (beispielhafter Hinweis auf Urteil des BSG vom 11. Dezember 2013 - B 6 KA 6/13, juris-Rn. 43 m.w.N.).
- LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 16/19 Der Senat nimmt zunächst Bezug auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (§ 153 Abs. 2 SGG) sowie die des Urteils im Parallelverfahren vom heutigen Tag (L 5 KA 26/17) und stellt lediglich klar, dass es sich bei den streitgegenständlichen EGV-Leistungen gerade nicht um Teile der MGV, sondern um andere Teile der Gesamtvergütung handelt.
- LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 14/19 Der Senat nimmt zunächst Bezug auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (§ 153 Abs. 2 SGG) sowie die des Urteils im Parallelverfahren vom heutigen Tag (L 5 KA 26/17) und stellt lediglich klar, dass es sich bei den streitgegenständlichen EGV-Leistungen gerade nicht um Teile der MGV, sondern um andere Teile der Gesamtvergütung handelt.
- LSG Hamburg, 02.06.2021 - L 5 KA 10/18
Voraussetzungen einer Anpassung des vertragsärztlichen individuellen …
Dies steht in Übereinstimmung mit der Wertung, die in dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 26. März 2010 in dessen Teil F Abschnitt I Nr. 3.5 zum Ausdruck gebracht wurde und die angesichts des Zwecks der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ohne weiteres nachvollziehbar ist (so bereits: LSG Hamburg, Urteil vom 19. November 2020 - L 5 KA 26/17, Juris). - LSG Hamburg, 19.11.2020 - L 5 KA 15/19 Der Senat nimmt zunächst Bezug auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (§ 153 Abs. 2 SGG) sowie die des Urteils im Parallelverfahren vom heutigen Tag (L 5 KA 26/17) und stellt lediglich klar, dass es sich bei den streitgegenständlichen EGV-Leistungen gerade nicht um Teile der MGV, sondern um andere Teile der Gesamtvergütung handelt.
- LSG Hamburg, 10.11.2021 - L 5 KA 9/18
Voraussetzungen einer Anpassung des individuellen Leistungsbudgets
Dies steht in Übereinstimmung mit der Wertung, die in dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom 26. März 2010 in dessen Teil F Abschnitt I Nr. 3.5 zum Ausdruck gebracht wurde und die angesichts des Zwecks der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ohne weiteres nachvollziehbar ist (so bereits: LSG Hamburg, Urteil vom 19. November 2020 - L 5 KA 26/17, juris).