Rechtsprechung
LSG Hamburg, 19.12.2007 - L 5 B 469/07 ER AS |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen im Rahmen einer Beschwerde gem. § 174 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Vorliegen eines Härtefalls gem. § 7 Abs. 5 S. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bei einem im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 25.09.2007 - S 61 AS 2051/07
- LSG Hamburg, 19.12.2007 - L 5 B 469/07 ER AS
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Hamburg, 02.02.2006 - L 5 B 396/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss von Leistungen für …
Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2007 - L 5 B 469/07
Auf der anderen Seite muss der Zielvorstellung des Gesetzgebers, dass Hilfebedürftige ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten können und bei der Aufnahme der Erwerbstätigkeit unterstützt werden sollen (§ 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB II), auch bei der Auslegung des Begriffs der besonderen Härte in § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II Rechnung getragen werden (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse v. 5.11.2007, L 5 B 356/07 ER AS und v. 2.2.2006, L 5 B 396/05 ER AS, FEVS 57, 429, 431).Grundsätzlich ist auch die Gewährung von Sozialleistungen wie Sozialhilfe (vgl. Hess. LSG, Beschl. v. 11.8.2005, L 9 AS 14/05, FEVS 57, 308) oder Arbeitslosenhilfe (Beschluss des Senats v. 2.2.2006 a.a.O.) als ausreichende finanzielle Grundlage anzusehen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2007 - L 5 B 356/07
Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der …
Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2007 - L 5 B 469/07
Auf der anderen Seite muss der Zielvorstellung des Gesetzgebers, dass Hilfebedürftige ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten können und bei der Aufnahme der Erwerbstätigkeit unterstützt werden sollen (§ 1 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB II), auch bei der Auslegung des Begriffs der besonderen Härte in § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II Rechnung getragen werden (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse v. 5.11.2007, L 5 B 356/07 ER AS und v. 2.2.2006, L 5 B 396/05 ER AS, FEVS 57, 429, 431). - LSG Hessen, 11.08.2005 - L 9 AS 14/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende und …
Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2007 - L 5 B 469/07
Grundsätzlich ist auch die Gewährung von Sozialleistungen wie Sozialhilfe (vgl. Hess. LSG, Beschl. v. 11.8.2005, L 9 AS 14/05, FEVS 57, 308) oder Arbeitslosenhilfe (…Beschluss des Senats v. 2.2.2006 a.a.O.) als ausreichende finanzielle Grundlage anzusehen.
- BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91
Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen …
Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2007 - L 5 B 469/07
Ein ´besonderer" Härtefall im Sinne des § 26 Satz 2 BSHG liege erst dann vor, wenn im Einzelfall Umstände hinzuträten, die einen Ausschluss von der Ausbildungsförderung durch Hilfe zum Lebensunterhalt auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart, d.h. als unzumutbar oder in hohem Maße unbillig, erscheinen ließen(BVerwG, Urteil v. 14.10.1993, 5 C 16.91, BVerwGE 94, 224, 226-228). - OVG Niedersachsen, 29.09.1995 - 4 M 5332/95
Sozialhilfe; Besonderer Härtefall; Verdienen des Lebensunterhalts durch Arbeit; …
Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2007 - L 5 B 469/07
Diese recht unbestimmten Grundsätze hat die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte der Länder durch die Bildung von Fallgruppen mit dem Ziel ausgefüllt, den Abbruch sinnvoller Ausbildungen zu vermeiden (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss v. 29.9.1995, 4 M 5332/95, FEVS 46, 422 ff. und zur sozialgerichtlichen Rechtsprechung Brühl/Schoch in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 7 Rn. 102 m.w.N.). - VG Hamburg, 18.12.1995 - 8 VG 5271/95
Auszug aus LSG Hamburg, 19.12.2007 - L 5 B 469/07
Insoweit war bereits in der Hamburger Verwaltungsrechtsprechung anerkannt, dass ein besonderer Härtefall gegeben ist, wenn ein Hochschulstudium als Wiedereingliederungsmaßnahme zu bewerten ist (vgl. VG Hamburg, Beschluss v. 18.12.1995, 8 VG 5271/95, Juris Rn. 6 u. 8 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss v. 8.9.1993, OVG Bs IV 35/93).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 11 AS 979/10 Aufl., § 7 Rn 100; vgl. auch Sächs. LSG, B.v. 28.6.2010, L 7 AS 337/10 B ER zitiert nach juris dort Rn 26; LSG Hamburg, B.v. 19.12.07, L 5 B 469/07 ER AS Rn 8) muss dem Leistungsträger daran gelegen sein, die Aufnahme einer Ausbildung durch den Hilfebedürftigen unter allen Umständen zu ermöglichen.
- SG Oldenburg, 21.08.2009 - S 48 AS 2433/08 Danach liegt nach Auffassung der Kammer wie des 13. Senates des LSG Niedersachsen-Bremen auch kein Härtefall im Sinne des § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II vor, wonach insbesondere in Fällen, in den besondere persönliche Umstände zu gegenwärtigen sind, Hilfebedürftige bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen sind, um sie in das Erwerbsleben einzugliedern (vgl. z. B. LSG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 5 B 469/07 ER AS -).