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   LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20   

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https://dejure.org/2022,2458
LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20 (https://dejure.org/2022,2458)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2022 - L 1 KR 101/20 (https://dejure.org/2022,2458)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - L 1 KR 101/20 (https://dejure.org/2022,2458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 17b Abs 1 KHG, § 7 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG, § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 KHEntgG
    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Verweildauer - aufgeschobene Dringlichkeit - drittgradiger Harnaufstau in der Niere - stationäre Aufnahme über Nacht und Operation am Folgetag

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an die Verweildauer im Falle eines drittgradigen Harnaufstaus in der Niere

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Hamburg, 26.03.2015 - L 1 KR 42/13

    Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung (Nabelhernie)

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20
    Für die Frage, ob eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich sei, komme es dabei nur auf die Umstände des konkret betroffenen Versicherten an (LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13 -, Rn. 16, juris).

    Auch wenn die Krankenhäuser weder verpflichtet noch in der Lage seien, für derartige Situationen organisatorische Vorkehrungen zu treffen, führe dies nicht dazu, diese Risiken der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzubürden, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehle (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13 -, juris, und Sächsisches LSG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - L 1 KR 22/16 -, juris zur Verlegung einer geplanten Operation auf den Folgetag wegen unvorhersehbarer Notfälle).

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG entstehe die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt werde und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich sei (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R, juris).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20
    Die Krankenkasse schulde eine stationäre Krankenhausbehandlung nur dann, wenn der Gesundheitszustand des Patienten sie aus medizinischen Gründen erfordere (vgl. Beschluss des Großen Senats des BSG vom 25.09.2007 - GS 1/06, juris), wobei die Frage, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig sei, gerichtlich grundsätzlich in vollem Umfang nachprüfbar sei.
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20
    Zur Begründung hat es ausgeführt, die vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Gleichordnungsverhältnis nach § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erhobene Leistungsklage sei statthaft (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R, juris) und auch im Übrigen zulässig.
  • LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 22/16
    Auszug aus LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20
    Auch wenn die Krankenhäuser weder verpflichtet noch in der Lage seien, für derartige Situationen organisatorische Vorkehrungen zu treffen, führe dies nicht dazu, diese Risiken der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzubürden, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehle (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 26. März 2015 - L 1 KR 42/13 -, juris, und Sächsisches LSG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - L 1 KR 22/16 -, juris zur Verlegung einer geplanten Operation auf den Folgetag wegen unvorhersehbarer Notfälle).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R

    Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20
    Ob dies der Fall sei, richte sich allein nach medizinischen Erfordernissen (BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R; juris).
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich ist (BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R - Juris).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R

    Krankenversicherung - Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.01.2022 - L 1 KR 101/20
    In seiner Entscheidung vom 13. November 2012 (vgl. B 1 KR 27/11 R, juris) habe das BSG betont, dass das Regelungssystem des SGB V Ansprüche auf eine erforderliche Krankenhausbehandlung unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach objektiven Kriterien begründe.
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