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   LSG Hamburg, 20.08.2014 - L 1 KR 118/13   

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https://dejure.org/2014,23546
LSG Hamburg, 20.08.2014 - L 1 KR 118/13 (https://dejure.org/2014,23546)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.08.2014 - L 1 KR 118/13 (https://dejure.org/2014,23546)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. August 2014 - L 1 KR 118/13 (https://dejure.org/2014,23546)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 10/99 R

    Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.08.2014 - L 1 KR 118/13
    Demgegenüber handelt es sich nicht um ein Sonderopfer, sondern vielmehr um die Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos, wenn der Arzt aus einer Mehrzahl von zugelassenen Materialien eines ausgewählt hat, das sich im konkreten Fall als schädlich erweist (BSG, Urteil vom 06.10.1999 - B 1 KR 10/99 R - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Bei Molaren und Prämolaren sei "in der Regel Amalgam als Füllungsmaterial angezeigt" (zitiert nach: BSG, Urteil vom 06.10.1999 - B 1 KR 10/99 R, a.a.O.).

  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R

    Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.08.2014 - L 1 KR 118/13
    Die §§ 55, 56 SGB V knüpfen die Beschränkung der Kassenleistung auf Festzuschüsse an die Befunde und nicht an die Ursache des Behandlungsbedarfs (vgl. BSG, Urteil vom 06.10.1999 - B 1 KR 9/99 R - Juris).
  • BVerfG, 14.08.1998 - 1 BvR 897/98

    Anforderungen an die Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.08.2014 - L 1 KR 118/13
    Dessen Auswirkungen sind dann nach dem für die Ärzte und sonstige Leistungserbringer geltenden Haftungsrecht zu beurteilen (BVerfG, Beschluss vom 14.08.1998 - 1 BvR 897/98 - Juris).
  • BSG, 18.12.2014 - B 1 KR 12/14 BH

    Freistellung vom gesetzlichen Eigenanteil bei Versorgung mit Zahnersatz;

    L 1 KR 118/13 (LSG Hamburg).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2019 - L 4 KR 267/18
    Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Hamburg vom 20. August 2014, L 1 KR 118/13, könne mit Rücksicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz der körperlichen Unversehrtheit eine Befreiung vom Eigenanteil bei der Versorgung mit Zahnersatz auch dann geboten sein, wenn eine frühere Leistung der Krankenkasse den jetzigen Behandlungsbedarf veranlasst habe und sich als hoheitlicher Eingriff darstelle.
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