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   LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 15/13   

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https://dejure.org/2014,40164
LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 15/13 (https://dejure.org/2014,40164)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.2014 - L 4 SO 15/13 (https://dejure.org/2014,40164)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 2014 - L 4 SO 15/13 (https://dejure.org/2014,40164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufwendungen für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen bei einem Workshopbesuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Aufwendungen für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern bei einem von eim Schwerhörigen besuchten Workshop

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 15/13
    In der Gesetzesbegründung (Begründung zum Entwurf eines Sozialgesetzbuchs - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Bundestags-Drucksache 14/5074 vom 16.01.2001, S. 96) ist hierzu im Allgemeinen Teil ausgeführt: "Für den Sozialbereich wird es den hörbehinderten Menschen ermöglicht, im Verkehr mit öffentlichen Einrichtungen die Gebärdensprache zu verwenden.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 15/13
    Das Bundessozialgericht hat zur so genannten Petö-Therapie, die der Gemeinsame Bundesausschuss in die Anlage der nicht verordnungsfähigen Heilmittel zur Heilmittelrichtlinie aufgenommen hat, entschieden, dass allein die Klassifizierung als Heilmittel eine Leistungsgewährung im Rahmen der Eingliederungshilfe nicht ausschließe (Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 15/13
    Unmittelbar anwendbar ist eine völkervertragsrechtliche Bestimmung jedoch nur dann, wenn sie alle Eigenschaften besitzt, welche ein Gesetz nach innerstaatlichem Recht haben muss, um Einzelne berechtigen oder verpflichten zu können (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18

    Anspruch des Gehörlosen auf Erstattung der Kosten eines Gebärdendolmetschers

    Der Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. November 2014 (L 4 SO 15/13) sei zu entnehmen, dass § 57 SGB IX a.F. nicht nur eine Rechtsfolgenbestimmung sei.

    Dementsprechend ist erforderlich, dass über das regelmäßige Kommunikationsbedürfnis hinaus ein gemessen an den Zielen der Leistungen zur Teilhabe schutzwürdiges besonderes Kommunikationsbedürfnis besteht (vgl. hierzu ausführlich das Urteil des erkennenden Senats vom 20.11.2014 - L 4 SO 15/13).

    Hingegen ist nicht Voraussetzung, dass der Anlass, zu dem der Dolmetschereinsatz erfolgte, selbst dem Bereich der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zuzuordnen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 20.11.2014 aaO).

    Fälschlich beruft er sich zur Begründung dieser Ansicht auf das Urteil des Senats vom 20. November 2014 (L 4 SO 15/13).

  • LSG Hamburg, 24.09.2015 - L 4 SO 40/14

    Aufwendungsersatz für Eingliederungshilfen eines gehörlosen Studenten

    Die Frage nach einem Anspruch auf Förderung fällt aber nicht in den Anwendungsbereich des Benachteiligungsverbots (Urteil des Senats vom 20.11.2014, L 4 SO 15/13).
  • VG Berlin, 12.08.2021 - 22 K 224.20

    Erfolglose Klage auf Gewährung einer in der Vergangenheit bewilligten pauschalen

    Daraus folgt, dass für § 82 S. 1 SGB IX Anwendungsraum nur noch für besondere Anlässe bleibt, die durch die genannten Regelungen nicht abgedeckt sind, beispielsweise wichtige Vertragsverhandlungen, die Einlieferung ins Krankenhaus, Elternversammlungen in der Schule oder besondere Familienfeiern (vgl. LPK-SGB IX/Jacob Joussen, 5. Aufl. 2019, SGB IX § 82 Rn. 6; Luthe in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 82 SGB IX, Stand: 9.November 2020, Rn. 16 ff. und zu § 57 SGB IX: LSG Hamburg, Urteil vom 20. November 2014 - L 4 SO 15/13 - juris Rn. 48).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 369/12
    Einen darüberhinausgehenden allgemeinen Aufwendungsersatzanspruch enthält das BGG nicht (vgl. auch LSG Hamburg, Urteil vom 20. November 2014 - L 4 SO 15/13 - juris Rn. 30).
  • LSG Hamburg, 04.09.2015 - L 4 SO 40/14

    Aufwendungsersatz für Eingliederungshilfen eines gehörlosen Studenten - Einsatz

    Die Frage nach einem Anspruch auf Förderung fällt aber nicht in den Anwendungsbereich des Benachteiligungsverbots (Urteil des Senats vom 20.11.2014, L 4 SO 15/13).
  • VG Greifswald, 22.03.2018 - 2 A 1120/17

    Übernahme der Kosten für Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern im Rahmen der

    Ein Einsatz 'bei der Ausführung' der Sozialleistung liegt auch dann vor, wenn der Einsatz selbst die Sozialleistung darstellt ( LSG Hamburg, Urt. v. 20.11.2014 - L 4 SO 15/13 - juris; SG Nürnberg, Beschl. v. 11.12.2013 - S 20 SO 199/13 ER - juris).
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