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LSG Hamburg, 21.04.2015 - L 3 R 116/13 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 22.08.2013 - S 11 R 640/10
- LSG Hamburg, 21.04.2015 - L 3 R 116/13
- BSG, 14.12.2016 - B 13 R 34/15 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 716/00
Bestimmung des betriebsrentenfähigen Einkommens - Auslegung einer …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.04.2015 - L 3 R 116/13
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 24.07.2001 - 3 AZR 716/00) sei der Versorgungszuschlag nicht ein zusätzliches laufendes Entgelt für die geleistete Arbeit, vielmehr habe der Arbeitgeber lediglich Vorsorgeaufwendungen für den Beurlaubten übernommen.Wie das Sozialgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 24.07.2001 - 3 AZR 716/00) nämlich zutreffend ausführt, ist der Versorgungszuschlag zwar eine Leistung des privaten Arbeitgebers an den Beurlaubten, jedoch werden die entsprechenden Kosten von dem Arbeitgeber regelmäßig weder als Teil des gewährten Entgelts noch als Zulage hierzu gezahlt.