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   LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17   

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https://dejure.org/2017,57523
LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17 (https://dejure.org/2017,57523)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2017 - L 4 AS 53/17 (https://dejure.org/2017,57523)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2017 - L 4 AS 53/17 (https://dejure.org/2017,57523)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Der Senat orientiert sich maßgeblich an dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12 u.a.), in dem dieses in Bezug auf den Anspruch auf Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende festgestellt hat, dass die Vorschriften über die Festsetzung der Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende sowie deren Fortschreibung mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hat zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu den Aktenzeichen 1 BvL 10/12 u.a. Stellung genommen und vor allem die vom Gesetzgeber vorgenommenen "Kürzungen" bei den Verbrauchspositionen der EVS kritisiert.

  • LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 4 AS 132/14
    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Denn es ist nicht erkennbar, dass dem Kläger im fraglichen Zeitraum tatsächlich Mehrkosten entstanden sind, was nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 13.7.2016 - L 4 AS 132/14) aber für die nachträgliche Anerkennung eines Anspruchs auf höhere Leistungen erforderlich wäre.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist zwar weder die tatsächliche Einhaltung einer besonderen Ernährung noch der Nachweis tatsächlicher Mehraufwendungen Voraussetzung für einen Anspruch auf den Mehrbedarf (so zum SGB II: Urteil vom 20.2.2014 - B 14 AS 65/12 R, Rn. 23 f.; kritisch dazu Stotz, jurisPR-SozR 20/2014 Nr. 2 und der Beschluss des Senats vom 13.7.2016 - L 4 AS 132/14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 9 SO 447/16

    SGB-XII -Leistungen; Höherer Regelbedarf; Verfassungskonformität des Regelbedarfs

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Auch für das Jahr 2016 bestehen aus Sicht des Senats keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen (so auch LSG NRW, Beschluss vom 27.10.2016 - L 9 SO 447/16 B und BayLSG, Beschluss vom 21.7.2016 - L 18 AS 405/16 B).
  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 18 AS 405/16

    Keine Prozesskostenhilfe für eine Klage, mit der geltend gemacht wird, dass der

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Auch für das Jahr 2016 bestehen aus Sicht des Senats keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen (so auch LSG NRW, Beschluss vom 27.10.2016 - L 9 SO 447/16 B und BayLSG, Beschluss vom 21.7.2016 - L 18 AS 405/16 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 363/15

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz nach

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Es sind jedoch keine Gründe erkennbar, die den Rückschluss erlauben würden, dass zwar die Leistungen zur Sicherung des Regelbedarfs nach dem SGB II für den maßgeblichen Zeitraum den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, dass aber andererseits die Ermittlung oder die Höhe des Regelbedarfs für Leistungsempfänger nach dem SGB XII das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzen könnten (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.3.2017 - L 23 SO 363/15).
  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11

    Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Bereits mit gegenüber dem Kläger ergangenem Urteil vom 19. März 2015 (L 4 AS 275/11) hat der Senat ausführlich dargelegt, dass und warum er von der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des Regelbedarfs ausgeht.
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - keine

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist zwar weder die tatsächliche Einhaltung einer besonderen Ernährung noch der Nachweis tatsächlicher Mehraufwendungen Voraussetzung für einen Anspruch auf den Mehrbedarf (so zum SGB II: Urteil vom 20.2.2014 - B 14 AS 65/12 R, Rn. 23 f.; kritisch dazu Stotz, jurisPR-SozR 20/2014 Nr. 2 und der Beschluss des Senats vom 13.7.2016 - L 4 AS 132/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungsverpflichtung des Sozialhilfeträgers in

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Vielmehr ist nunmehr die Beigeladene als eigentlich Leistungsverpflichtete auch zuständig für die Erfüllung eines etwaig höheren als des bereits gewährten Anspruchs (vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.1.2014 - L 13 AS 190/12, juris Rn. 30).
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82

    Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die "normalen" Sachentscheidungsvoraussetzungen für eine Klage gegen den Beigeladenen vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 24.5.1984 - 7 RAr 15/82, juris Rn. 20; Fock, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, § 75 Rn. 22).
  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Dies entspricht dem Sinn und Zweck des § 16 Abs. 2 SGB I, wonach der Einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen gerade nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern soll (vgl. BSG, Urteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 18/07 R, Rn. 22).
  • LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 318/15
  • BSG, 25.05.1972 - 5 RKn 61/68

    Verwaltungsakt - Erlaß während des Berufungsverfahrens - Beigeladener

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

  • LSG Hamburg, 01.10.2020 - L 4 AS 66/19

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Vielmehr ist nunmehr die Beigeladene als eigentlich Leistungsverpflichtete auch zuständig für die Erfüllung eines etwaig höheren als des bereits gewährten Anspruchs (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 21.9.2017 - L 4 AS 53/17; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.1.2014 - L 13 AS 190/12, juris Rn. 30).

    Diese Vorschrift greift auch dann ein, wenn ein Antrag nicht bei einer unzuständigen Stelle, sondern bei einem SGB II-Träger eingeht, der entweder aufgrund der Regelung des § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II zuständig ist oder sich fälschlich für leistungszuständig gehalten hat, aber aufgrund der späteren Erkenntnis, dass der Antragsteller erwerbsunfähig ist, tatsächlich nicht zuständig war (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 21.9.2017 - L 4 AS 53/17; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.1.2014 - L 13 AS 190/12, Rn. 32 ff.).

  • LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Der erkennende Senat hatte zu dieser Frage bereits im Urteil vom 21. September 2017 (L 4 AS 53/17) ausgeführt:.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.01.2024 - L 5 AS 264/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Klage auf höhere Leistungen - rückwirkende

    Allerdings folgt hieraus nicht, dass der Beklagte zu bisher noch nicht erbrachten Leistungen verpflichtet werden könnte, nachdem die fehlende Erwerbsfähigkeit nunmehr (rückwirkend) festgestellt worden ist (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 21. September 2017, L 4 AS 53/17, juris, Rn. 29; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Januar 2014, L 13 AS 190/12, juris, Rn. 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - L 20 SO 266/18

    Zur Repräsentativität der für ein 'schlüssiges Konzept' zur Ermittlung

    Der mit § 75 Abs. 5 SGG verfolgte Zweck, den beigeladenen Leistungsträger verurteilen zu können, würde vereitelt, wenn ein solcher Verwaltungsakt nicht in jenem Verfahren überprüft werden könnte (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 25.05.1971, a.a.O.; ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 21.09.2017 - L 4 AS 53/17 Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2018 - L 7 SO 2685/18
    Bei Streit über das Bestehen voller Erwerbsminderung ist danach der für Leistungen nach dem SGB II zuständige Träger zuständig (vgl. Landessozialgericht (LSG) Hamburg, Urteil vom 21. September 2017, L 4 AS 53/17 - juris Rdnr. 29 m.w.N.).
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