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   LSG Hamburg, 23.03.2023 - L 1 KR 12/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7532
LSG Hamburg, 23.03.2023 - L 1 KR 12/22 (https://dejure.org/2023,7532)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.2023 - L 1 KR 12/22 (https://dejure.org/2023,7532)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 2023 - L 1 KR 12/22 (https://dejure.org/2023,7532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Auslegung des Begriffes "Kosten der Unterbringung in einem Heim" in § 62 SGB V

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Medikamente etc. - Bei Hilfe zur Pflege Zuzahlung von max. EUR 120,48 pro Jahr

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen, 24.01.2001 - L 4 KR 33/00

    Befreiung von Zuzahlungen in der Krankenversicherung bei unzumutbaren

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.03.2023 - L 1 KR 12/22
    Einkommensschwach sind Heimbewohner aber dann, wenn ein Träger der Sozialhilfe sich an den Kosten der Heimunterbringung beteiligen muss, unabhängig davon, in welchem Umfang und für welche Leistungen (vgl. hierzu LSG Niedersachsen 24.01.2001 - L 4 KR 33/00, Rn 37 juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2022 - L 4 KR 2403/22
    Auszug aus LSG Hamburg, 23.03.2023 - L 1 KR 12/22
    Ergänzend ist auszuführen, dass nach Ansicht des Senats für dieses Ergebnis keine verfassungskonforme Auslegung des § 62 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 SGB V nötig ist, sondern sich dies aus einer einfachen systematischen, teleologischen und Wortlautauslegung ergibt (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2022 - L 11 KR 2402/22 NZB und Beschl. v. 29.09.2022 - L 4 KR 2403/22 NZB).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 11 KR 2402/22

    Krankenversicherung - Zuzahlung - Ermittlung der Belastungsgrenze - Kosten der

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.03.2023 - L 1 KR 12/22
    Ergänzend ist auszuführen, dass nach Ansicht des Senats für dieses Ergebnis keine verfassungskonforme Auslegung des § 62 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 SGB V nötig ist, sondern sich dies aus einer einfachen systematischen, teleologischen und Wortlautauslegung ergibt (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2022 - L 11 KR 2402/22 NZB und Beschl. v. 29.09.2022 - L 4 KR 2403/22 NZB).
  • BVerfG, 22.09.2023 - 1 BvR 422/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen überhöhter Belastungsgrenze für

    Dies entspricht auch der - zeitlich nach Erlass der angegriffenen Entscheidung des Sozialgerichts erfolgten - fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 2022 - L 4 KR 2403/22 NZB - Beschluss vom 26. Oktober 2022 - L 11 KR 2402/22 NZB - LSG Hamburg, Urteil vom 23. März 2023 - L 1 KR 12/22 -).
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