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   LSG Hamburg, 23.04.2015 - L 1 EG 8/14   

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https://dejure.org/2015,11153
LSG Hamburg, 23.04.2015 - L 1 EG 8/14 (https://dejure.org/2015,11153)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2015 - L 1 EG 8/14 (https://dejure.org/2015,11153)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2015 - L 1 EG 8/14 (https://dejure.org/2015,11153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Elterngeldes bei der Erzielung negativer Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit; Maßgebender Bemessungszeitraum; Gründe für eine Abweichung vom Bemessungszeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Elterngeldes bei der Erzielung negativer Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - negative Einkünfte

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.04.2015 - L 1 EG 8/14
    Dies ergibt sich aus den Ausführungen des Bundessozialgerichts zu der Vorgängerregelung in § 2 Abs. 9 S. 1 BEEG in der Fassung vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 2748; a.F.) (BSG, Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R; BSG, Urteil vom 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R; beide Juris), denen sich der erkennende Senat anschließt.

    Denn dies würde bedeuten, dass ohne hinreichenden Grund das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit nicht - wie grundsätzlich vorgesehen - unter Zugrundelegung des letzten Zwölfmonatszeitraums vor der Geburt, sondern des letzten Veranlagungszeitraums ermittelt werde (BSG, Urteil vom 27.06.2013, a.a.O.).

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.04.2015 - L 1 EG 8/14
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der Anspruch der Klägerin auf höheres Elterngeld unter Berücksichtigung ihres von November 2012 bis Oktober 2013 erzielten Erwerbseinkommens, den sie zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 SGG), gerichtet auf den Erlass eines Grundurteils im Sinne des § 130 Abs. 1 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R; BSG, Urteil vom 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R; beide Juris), verfolgt.
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.04.2015 - L 1 EG 8/14
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der Anspruch der Klägerin auf höheres Elterngeld unter Berücksichtigung ihres von November 2012 bis Oktober 2013 erzielten Erwerbseinkommens, den sie zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 SGG), gerichtet auf den Erlass eines Grundurteils im Sinne des § 130 Abs. 1 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R; BSG, Urteil vom 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R; beide Juris), verfolgt.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.04.2015 - L 1 EG 8/14
    Dies ergibt sich aus den Ausführungen des Bundessozialgerichts zu der Vorgängerregelung in § 2 Abs. 9 S. 1 BEEG in der Fassung vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 2748; a.F.) (BSG, Urteil vom 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R; BSG, Urteil vom 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R; beide Juris), denen sich der erkennende Senat anschließt.
  • SG Aachen, 29.09.2015 - S 13 EG 1/15
    Sie beruft sich für ihre Auffassung auf das Urteil des LSG Hamburg vom 23.04.2015 (L 1 EG 8/14).

    Wenn sodann das Gesetz in § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG darauf abstellt, dass der Elterngeldberechtigte in den genannten Zeiträumen Einkommen aus selbstständiger Arbeit hatte, liegt es nahe, dass hiermit Einkommen im Sinne der Legaldefinition, und damit nur positive Einkünfte der genannten Einkunftsarten, gemeint ist (so: SG München, Urteil vom 14.01.2015 - S 33 EG 30/14; LSG Hamburg, Urteil vom 23.04.2015 - L 1 EG 8/14).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2016 - L 2 EG 8/16
    Sie hat mit ihrer selbständigen Tätigkeit vielmehr ausweislich der insoweit maßgeblichen Festsetzungen im Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes L. einen Verlust erzielt (vgl. in diesem Sinne auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23. April 2015 - L 1 EG 8/14 -, Revision beim BSG unter dem Aktenzeichen B 10 EG 5/15 R anhängig).
  • SG Köln, 18.01.2016 - S 19 EG 26/15

    Ermittlung der Gewährung von Elterngeld unter Berücksichtigung des

    Das Gericht schließt sich dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 29.09.2015 an, Az.: S 13 EG 1/15, das seinerseits auf das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 23.04.2015, Az.: L 1 EG 8/14, und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.06.2013, Az.: B 10 EG 2/12 R, Bezug nimmt.
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