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   LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 64/06   

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https://dejure.org/2008,18497
LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 64/06 (https://dejure.org/2008,18497)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.2008 - L 6 R 64/06 (https://dejure.org/2008,18497)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - L 6 R 64/06 (https://dejure.org/2008,18497)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R

    Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 64/06
    Letztlich habe erst nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Februar 2004 (B 13 RJ 28/03 R, NZS 2005, 153ff) festgestanden, dass auch auf Nachversicherungsbeiträge Säumniszuschläge zu erheben sind.

    Dem könnten auch nicht die Entscheidungsgründe des BSG im Urteil vom 12. April 2004 (B 13 RJ 28/03 R, a. a. O.) entgegengehalten werden.

    Während in der Sache B 13 RJ 28/03 R auf die weitere Nachfrage des Nachversicherungsschuldners jenes Verfahrens sich der Nachzuversichernde zeitnah geäußert habe, fehle es vorliegend gerade an solchen zeitnahen Äußerungen.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R, SozR 4-2400 § 24 Nr. 2).

  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 36/90

    Zuzahlungspflicht zu einer Sucht-Behandlung nach § 1243 Abs. 2 RVO

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 64/06
    Dies setzt das Bestehen der Forderung und die Prüfung der Umstände im Einzelfall voraus (vgl. BSG 29.10.1991 - 13/5 RJ 36/90, SozR 3-2400 § 76 Nr. 1; 09.02.1995 - 7 RAr 78/93, SozR 3-4427 § 5 Nr. 1).
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R

    Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 64/06
    Dass die Beklagte das klagende Land vor Erlass dieses Bescheides nicht gemäß § 24 Abs. 1 SGB X angehört hat, begründet nicht die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, weil die Klägerin auf ihre Rechte aus diesem Verfahrensmangel in der mündlichen Verhandlung am 23. Juli 2008 wirksam verzichtet hat (vgl. BSG, Urteil vom 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R, SozR 4-2600 § 186 Nr. 1 m. w. N.).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 64/06
    Zwar ist das Rechtsinstitut der Verwirkung als Ausprägung eines in § 242 Bürgerliches Gesetzbuch zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatzes, wonach der Schuldner eine Leistung so zu bewirken hat, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern, auch für das öffentliche Recht und hier namentlich auch auf Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. BSG 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 4) im Grundsatz anwendbar.
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 64/06
    Dies setzt das Bestehen der Forderung und die Prüfung der Umstände im Einzelfall voraus (vgl. BSG 29.10.1991 - 13/5 RJ 36/90, SozR 3-2400 § 76 Nr. 1; 09.02.1995 - 7 RAr 78/93, SozR 3-4427 § 5 Nr. 1).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 38/01 R

    Entstehen, Fälligkeit und Berechnung des Nachversicherungsbeitragsanspruchs des

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.07.2008 - L 6 R 64/06
    Der Nachversicherungsbeitragsanspruch des Rentenversicherungsträgers entsteht mit Eintritt des Nachversicherungsfalls und wird in der Regel zugleich fällig (BSG 20.12.2001 - B 4 RA 38/01 R, SozR 3-2600 § 181 Nr. 1).
  • SG Düsseldorf, 31.05.2011 - S 52 R 319/09

    Rentenversicherung

    Die Kammer schließt sich insofern der Rechtsprechung des LSG Hamburg in seinem Urteil vom 23. Juli 2008 - L 6 R 64/06 - an und der Entscheidung des BSG in seinem Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - an.

    Die nachfolgenden Entscheidungsgründe sind im Wesentlichen an die Rechtsprechung des LSG Hamburg in seinem Urteil vom 23. Juli 2008 L 6 R 64/06 - angelehnt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - L 22 R 388/10

    Säumniszuschlag; Verjährung; Verwirkung

    Das Schreiben vom 28. März 2003 beziehe sich jedoch ersichtlich nicht auf den Einzelfall, zumal dieser der Beklagte zum damaligen Zeitpunkt auch noch gar nicht bekannt gewesen sei (Bezugnahme auf Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2008, L 6 R 64/06, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - L 33 R 430/10

    Säumniszuschläge - Verjährung - Verwirkung

    Der Senat nimmt auch insoweit Bezug auf das Urteil des BSG vom 1. Juli 2010 - aaO., Rdnr. 28 -, das ebenso wie zuvor das Landessozialgericht Hamburg in seinem Urteil vom 23. Juli 2008 - L 6 R 64/06 zitiert nach juris, Rdnr. 26 - weder dem Wortlaut des Schreibens noch des Informationsblattes einen entsprechenden Inhalt zu entnehmen vermochte.
  • SG Düsseldorf, 08.07.2010 - S 27 (6) R 94/08

    Rentenversicherung

    Schuldlose Unkenntnis liegt vor, wenn der Nachversicherungspflichtige durch ihm nicht zurechenbare Umstände an einer alsbaldigen Entscheidung gehindert wird, weil z. B. objektiv ein Nachversicherungsfall vorliegt, der Versorgungsträger aber unter Umständen noch nicht feststellen kann, ob etwaige Aufschubgründe gegeben sind, weil etwa der Nachzuversichernde noch keine hinreichend sicheren Angaben über seine weitere Beschäftigung machen kann und seitens des Versorgungsträgers eine unverzügliche Abklärung erfolgt ist, ob ein Aufschubgrund vorliegt (Landessozialgericht - LSG - Hamburg, Urteil vom 23.07.2008 - L 6 R 64/06, bestätigt durch BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R -).
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