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   LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22   

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https://dejure.org/2022,44685
LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22 (https://dejure.org/2022,44685)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2022 - L 2 AL 30/22 (https://dejure.org/2022,44685)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2022 - L 2 AL 30/22 (https://dejure.org/2022,44685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 95 SGB 3, § 324 Abs 1 S 2 SGB 3, § 325 Abs 3 SGB 3, § 16 Abs 3 SGB 1
    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitgebers auf Kurzarbeitergeld - Ausschlussfrist - Hinweispflicht des Leistungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis; Keine Antragsberechtigung des Arbeitnehmers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22
    Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris).

    Soweit nach älterer Rechtsprechung des BSG im Einzelfall die Berufung auf den Fristablauf durch die Agentur für Arbeit rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die Einhaltung der Ausschlussfrist für die Verwaltung von geringer Bedeutung ist und ganz erhebliche langfristig wirksame Interessen des Antragstellers auf dem Spiel stehen (vgl. BSG v. 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris), liegt auch ein solcher Fall zur Überzeugung des Senats nicht vor.

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R

    Wintergeld - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22
    Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris).

    Die Vorschrift ist auf das Kug, das nach § 324 Abs. 2 SGB III erst nachträglich zu beantragen ist, nicht anzuwenden (so bereits für das Wintergeld: BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, juris).

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22
    Eine solche Verbindung von Anzeige und Antrag ist zwar grundsätzlich möglich, unstreitig sind aber vorliegend weder mit der Anzeige selbst die entsprechenden Angaben über die Arbeitnehmer erfolgt, noch hat die Beklagte über die Regelung des § 99 Abs. 3 SGB III hinaus mit dem Bescheid vom 3. Juni 2020 auch schon die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug an die betroffenen Arbeitnehmer anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 14. September 2010 - B 7 AL 29/09 R, juris).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.11.2022 - L 2 AL 30/22
    So ist im Urteil des BSG vom 25. Mai 2005 (B 11a/11 AL 15/04 R, juris) ausgeführt: "... der Arbeitgeber hat jedoch den als Leistungsvoraussetzung konzipierten Arbeitsausfall anzuzeigen..., hat dem Arbeitsamt die Voraussetzungen für die Gewährung von Kug nachzuweisen ... und er hat, da Kug nur auf Antrag gewährt wird, insbesondere innerhalb der Ausschlussfrist den Antrag auf Kug zu stellen und mit dem Antrag die persönlichen Daten der Arbeitnehmer mitzuteilen, für die Kug beantragt wird (§ 72 Abs. 2 AFG, vgl. jetzt §§ 320 Abs. 1, 323 Abs. 2, 325 Abs. 3 SGB III)." Dem schließt sich der erkennende Senat nach eigener Prüfung an.
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