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   LSG Hamburg, 24.01.2019 - L 1 KR 19/18   

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https://dejure.org/2019,3618
LSG Hamburg, 24.01.2019 - L 1 KR 19/18 (https://dejure.org/2019,3618)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2019 - L 1 KR 19/18 (https://dejure.org/2019,3618)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - L 1 KR 19/18 (https://dejure.org/2019,3618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine brustangleichende Operation bei einer Jugendlichen; Beurteilung im bek...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine brustangleichende Operation bei einer Jugendlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Kostenerstattung für eine brustangleichende Operation bei einer Jugendlichen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2019 - L 1 KR 19/18
    Denn der Beklagten ist zuzustimmen, dass das BSG in seiner Entscheidung aus dem Jahre 2008 (Urt. v. 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R) einen ganz ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden hatte und dabei klar auf eine Betrachtung im bekleideten Zustand abgestellt hat.
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.05.2017 - L 5 KR 6/15

    Krankenversicherung - Brustangleichungsoperation - Beurteilung der Entstellung

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2019 - L 1 KR 19/18
    Das LSG Schleswig-Holstein (Urt. v. 23.05.2017 - L 5 KR 6/15) hat diese Voraussetzungen unter Berücksichtigung der besonderen Situation einer Jugendlichen erweitert, in dem es bei einer Jugendlichen auf den unbekleideten Zustand abgestellt hat und zudem psychische Probleme als Begründung für eine angleichende Operation ausreichen lassen hat, wenn allein eine solche Operation die psychische Erkrankung zu heilen im Stande ist.
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