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   LSG Hamburg, 24.01.2022 - L 1 KR 10/22 ER   

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https://dejure.org/2022,1039
LSG Hamburg, 24.01.2022 - L 1 KR 10/22 ER (https://dejure.org/2022,1039)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.01.2022 - L 1 KR 10/22 ER (https://dejure.org/2022,1039)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - L 1 KR 10/22 ER (https://dejure.org/2022,1039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 5 Abs 5 S 1 SGB 5, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 5 Abs 5 S 1 SGB 5, § 86a Abs 1 S 1 SGG
    Krankenversicherung - Nachweis einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit als Voraussetzung der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Feststellung von Versicherungsfreiheit als hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an die Erfolgsaussichten in der Hauptsache

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Risiko Wechsel PKV in GKV durch Strohmann-Vertrag mit dem Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 436
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 3/08 R

    Krankenversicherung - Ausschluss der Familienversicherung wegen Ausübung einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2022 - L 1 KR 10/22
    Selbstständig erwerbstätig ist nur derjenige, der als natürliche Person selbst mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit ausübt, also aus typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Tätigkeiten relevante Einkünfte erzielt (BSG, Urteile vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 3/08 R, NJW 2010, 1836, und vom 29. Februar 2012 - B 12 KR 4/10 R, NJOZ 2013, 564), was nicht der Fall ist, wenn jemand sich lediglich als "Strohmann" bzw. "Strohfrau" zur Verfügung stellt.

    Auch die alleinige Wahrnehmung von auf Kapitalbeteiligung beruhenden gesellschaftsrechtlichen Pflichten stellt in der Regel keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit dar (BSG, Urteile vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 3/08 R - und 29. Februar 2012 - B 12 KR 4/10 R, jeweils a.a.O.; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Werksstand 112. EL August 2021, § 5 SGB V Rn. 113).

  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Wahrnehmen von auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2022 - L 1 KR 10/22
    Selbstständig erwerbstätig ist nur derjenige, der als natürliche Person selbst mit Gewinnerzielungsabsicht eine Tätigkeit ausübt, also aus typischerweise mit persönlichem Einsatz verbundenen Tätigkeiten relevante Einkünfte erzielt (BSG, Urteile vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 3/08 R, NJW 2010, 1836, und vom 29. Februar 2012 - B 12 KR 4/10 R, NJOZ 2013, 564), was nicht der Fall ist, wenn jemand sich lediglich als "Strohmann" bzw. "Strohfrau" zur Verfügung stellt.

    Auch die alleinige Wahrnehmung von auf Kapitalbeteiligung beruhenden gesellschaftsrechtlichen Pflichten stellt in der Regel keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit dar (BSG, Urteile vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 3/08 R - und 29. Februar 2012 - B 12 KR 4/10 R, jeweils a.a.O.; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, Werksstand 112. EL August 2021, § 5 SGB V Rn. 113).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/13 R

    Krankenversicherung der Rentner - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2022 - L 1 KR 10/22
    Für die Hauptberuflichkeit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit auch in Fällen, in denen daneben keine abhängige Beschäftigung besteht, z.B. bei Rentnern, spricht, wenn eine selbstständige Tätigkeit mehr als halbtags ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 4/13 R, Breith 2016, 611; Simon, a.a.O.).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RK 3/96

    Selbständige Erwerbstätigkeit neben vollschichtiger abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2022 - L 1 KR 10/22
    Diese Definition hat das BSG seiner hierzu ergangenen ständigen Rechtsprechung zugrunde gelegt (s. nur BSG, a.a.O., sowie Urteil vom 29. April 1997 - 10/4 RK 3/96, NZS 1998, 30).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 2/94

    Versicherungspflichtig von Haupterwerbslandwirten in der landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2022 - L 1 KR 10/22
    Durch ihre Einführung sollte "z.B." vermieden werden, dass ein versicherungsfreier Selbstständiger durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung versicherungspflichtig wird und damit den umfassenden Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erhält (BT-Drs. 11/2237, S. 159; s.a. Bundessozialgericht , Urteil vom 16. November 1995 - 4 RK 2/94, BSGE 77, 93).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2016 - L 6 AS 1200/13

    Abzweigung von bewilligtem Arbeitslosengeld wegen Unterhaltsansprüchen;

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.01.2022 - L 1 KR 10/22
    Zum anderen hat sich an der materiellen Rechtslage durch die Einführung dieser gesetzlichen Vermutung nichts geändert (Simon, a.a.O.; Hedermann, Arbeitnehmerbeschäftigung als Kriterium zur Beurteilung der "Hauptberuflichkeit" einer selbstständigen Tätigkeit nach dem neuen § 5 Abs. 5 S. 2 SGB V in NZS 2016, 8); lediglich die Beweislastverteilung ist in Fällen einer Beschäftigung mindestens eines mehr als geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers seither eine andere (Spiolek, jurisPR-SozR 11/2016 Anm. 4).
  • LSG Hamburg, 27.10.2022 - L 1 KR 9/22

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit - keine Annahme einer hauptberuflich

    Gegen dieses ihrem Prozessbevollmächtigten am 13. Dezember 2021 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 11. Januar 2022 sowohl Berufung eingelegt als auch - erneut - um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (L 1 KR 10/22 R).

    Den oben wiedergegebenen Ausführungen in dem Beschluss vom 24. Januar 2022 - L 1 KR 10/22 ER - ist nichts hinzuzufügen, auch wenn der zugrunde zu legende Sachverhalt dahingehend zu korrigieren ist, dass die Klägerin zu jener Zeit neben ihrer wöchentlich 34(nicht 38)-stündigen Beschäftigung bei der Beigeladenen zu 1 und der Betreuung des Haushalts nicht auch noch mit Kinderbetreuung befasst war.

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