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   LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18   

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https://dejure.org/2021,9129
LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18 (https://dejure.org/2021,9129)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.03.2021 - L 2 U 41/18 (https://dejure.org/2021,9129)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. März 2021 - L 2 U 41/18 (https://dejure.org/2021,9129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 105 Abs 1 SGB 7, § 109 S 1 SGB 7, § 109 S 2 SGB 7, § 108 SGB 7, § 116 SGB 10
    Gesetzliche Unfallversicherung - Haftungsprivilegierung - Feststellungsberechtigung hinsichtlich des Vorliegens eines Arbeitsunfalls - gesetzliche Prozessstandschaft des Kfz-Haftpflichtversicherers eines Versicherten - analoge Anwendung von § 109 S 1 SGB 7 - von Dritten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktiv-Legitimation des Kfz-Haftpflichtversicherers eines Versicherten zur Feststellung eines Arbeitsunfalls des Versicherten

  • rechtsportal.de

    Aktiv-Legitimation des Kfz-Haftpflichtversicherers eines Versicherten zur Feststellung eines Arbeitsunfalls des Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.08.2016 - B 2 U 40/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Der Haftpflichtversicherer ist daher auch als Prozessstandschafter nicht kostenprivilegiert (vgl. BSG, Beschluss vom 30. August 2016 - B 2 U 40/16 B, SozR 4-1500 § 183 Nr. 12).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Der gegenüber der Beigeladenen zu 1) bestandskräftig gewordene Ablehnungsbescheid hindert eine durch die Klägerin betriebene Feststellung nicht (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2020 - B 2 U 19/18 R, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2008 - L 31 U 467/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellungsberechtigung gem § 109 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Zwar hat die Beigeladene zu 1) die Klägerin nicht selbst in Anspruch genommen, aber in analoger Anwendung sind auch die Fälle zu erfassen, in denen nicht die geschädigte Person selbst, sondern Dritte auf sie übergegangene Ansprüche der geschädigten Person geltend machen, wie hier die Krankenkasse der Beigeladenen zu 1) hinsichtlich der auf sie nach § 116 SGB X übergegangenen Ansprüche der geschädigten Person (vgl. Kranig, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand März 2020, § 109 SGB VII, Rn. 5a; vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. September 2008 - L 31 U 467/08, juris).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Sie sind mithin berechtigt, im eigenen Namen eine Rechtsposition feststellen zu lassen, die materiell-rechtlich nicht ihnen selbst, sondern dem vermeintlichen Versicherten zusteht, und damit gleichzeitig verfahrensrechtlich befugt, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, die gegenüber dem potentiell Versicherten ergangen ist, an dessen Stelle anzugreifen und überprüfen zu lassen (gesetzliche Verfahrens- und Prozessstandschaft, vgl. dazu BSG vom 29. November 2011, B 2 U 27/10 R - BSGE 109, 285).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 26/96

    Prozeßführungsbefugnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Dies folgt daraus, dass der Verletzte auch berechtigt ist, seine Schadensersatzansprüche aus einem im Straßenverkehr erlittenen Unfall unmittelbar gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer geltend zu machen (BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 26/96, BSGE 80, 279).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (st. Rspr. BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R, BSGE 125, 177): Anhaltspunkte für eine Beschäftigung seien eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Die Klägerin ist als Kfz-Haftpflichtversicherer des in Anspruch genommenen Schädigers, dem Beigeladenen zu 2), ebenfalls analog § 109 SGB VII berechtigt, die Rechte der Beigeladenen zu 1), die diese nicht weiter verfolgt, gegen den Unfallversicherungsträger im eigenen Namen geltend zu machen und das Verfahren unter der Voraussetzung selbst zu betreiben (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R, juris).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R, juris) ist maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Ein Betriebsweg unterscheidet sich von anderen Wegen dadurch, dass er im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und nicht - wie Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII - der versicherten Tätigkeit lediglich vorausgeht oder sich ihr anschließt (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 39).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2017 - L 4 R 851/14
    Auszug aus LSG Hamburg, 24.03.2021 - L 2 U 41/18
    Das von der Klägerin zur Klagebegründung angeführte Urteil des Sozialgerichts Freiburg, in welchem ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis der Fahrzeuginsassin Frau S. angenommen worden sei, sei mit Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20. Januar 2017 (Az: L 4 R 851/14) aufgehoben worden.
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