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   LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15   

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LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15 (https://dejure.org/2018,21557)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2018 - L 4 AS 361/15 (https://dejure.org/2018,21557)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2018 - L 4 AS 361/15 (https://dejure.org/2018,21557)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Gewährung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs; Nahtlosigkeit bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit; Feststellung der Erwerbsfähigkeit; Nachträgliche Sozialhilfeleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fingierung der Erwerbsfähigkeit gem. § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Selbst wenn sich der SGB II-Träger nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Bewilligungsabschnitt beziehe, gelte seine Entscheidung, keine oder keine höheren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren, nur für solche Bewilligungsabschnitte, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung in der Vergangenheit bzw. der Gegenwart gelegen hätten (Verweis auf BSG, Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R).

    Dies folgt bereits daraus, dass sich die gegen den Beklagten gerichtete Klage auf den im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung laufenden, mit Leistungsbescheid vom 23. September 2009 geregelten Bewilligungsabschnitt (1.11.2009 bis 30.4.2010) beschränkte (vgl. BSG, Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungsverpflichtung des Sozialhilfeträgers in

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Weiter seien, dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 22. Januar 2014 (L 13 AS 190/12) folgend und unter Anwendung des § 16 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), von der Beigeladenen nicht nur für den Zeitraum vom 1. November 2009 bis zum 30. April 2010, sondern bereits ab dem 30. Mai 2005 Leistungen einschließlich des Mehrbedarfs wegen Behinderung zu erbringen.

    Vielmehr ist nunmehr die Beigeladene als eigentlich Leistungsverpflichtete auch zuständig für die Erfüllung eines etwaig höheren als des bereits gewährten Anspruchs (vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.1.2014 - L 13 AS 190/12, juris Rn. 30).".

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Februar 2010 (B 4 AS 29/98 R) und im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) sei im Einzelfall zu prüfen, ob aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG ein Anspruch auf Deckung eines laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfes bestehe.

    Dies gelte auch für einen Mehrbedarf wegen eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs, der für den Zeitraum vom 1. November 2009 bis zum 30. April 2010 aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG auf Basis des Urteils des BVerfG vom 9. Februar 2010 (a.a.O.) zu prüfen gewesen wäre.

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Dies entspricht dem Sinn und Zweck des § 16 Abs. 2 SGB I, wonach der Einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen gerade nicht an den Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern soll (BSG, Urteil vom 26.8.2008 - B 8/9b SO 18/07 R).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Die Verpflichtung des Beigeladenen kommt nur subsidiär in Betracht; sie darf erst stattfinden, wenn bzw. soweit der Antrag gegen den Beklagten keinen Erfolg haben kann (BSG, Urteil vom 15.11.1979 - 11 RA 9/79).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Aus Gründen effektiven Rechtsschutzes ist eine nachträgliche Hilfeleistung aber u.a. dann nicht ausgeschlossen, wenn Leistungen rechtswidrig abgelehnt worden waren und der Hilfesuchende die Hilfegewährung erst im Rechtsbehelfsverfahren erstreiten musste (dazu grundlegend BSG, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R).
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 22/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Antrag auf Überprüfung sämtlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Dazu muss der Antrag konkretisierbar sein, d.h. entweder aus dem Antrag selbst oder aus einer Antwort des Leistungsberechtigten aufgrund konkreter Nachfrage des Sozialleistungsträgers muss der Umfang des Prüfauftrags für die Verwaltung bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens erkennbar werden (BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R).
  • BSG, 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Der Antrag löst grundsätzlich eine Prüfpflicht des Leistungsträgers aus, bestimmt jedoch zugleich auch den Umfang des Prüfauftrags der Verwaltung im Hinblick darauf, ob bei Erlass des Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist (BSG, Urteil vom 23.2.2017 - B 4 AS 57/15 R).
  • LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Der erkennende Senat hatte zu dieser Frage bereits im Urteil vom 21. September 2017 (L 4 AS 53/17) ausgeführt:.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15
    Die gegenteilige Auffassung der Beigeladenen zu dieser Frage könne sich auf die Urteile des BSG vom 7. November 2006 (B 7b AS 10/06 R) und vom 25. September 2014 (B 8 SO 6/13) stützen, wonach der SGB II-Leistungsträger bei einem Streit über die Erwerbsfähigkeit des Leistungsempfängers bis zur Entscheidung der gemeinsamen Einigungsstelle nach § 44a SGB II für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zuständig sei.
  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R

    Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG -

  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2017 - L 7 AY 5085/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung nach Beiladung iS von § 75 Abs 5 SGG

  • SG Berlin, 18.01.2019 - S 37 AS 12211/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger

    Denn bis zur Anerkennung eines Rentenanspruchs hat der Beklagte keine rechtswidrige Leistung erbracht (Rückschluss aus § 44a SGB II) und der auf die veränderte Leistungsberechnung gestützte Anspruch richtet sich auch nicht auf eine Leistung, die nur nicht erwerbsfähige Personen, die mit SGB II-leistungsberechtigten Personen eine Bedarfsgemeinschaft bilden, erhalten könnten (wie z. B. den Mehrbedarf für das Merkzeichen G, für den nach LSG Hamburg vom 24.4.2018 - L 4 AS 361/15 für alleinstehende Hilfesuchende daher der SGB XII-Träger rückwirkend aufkommen muss).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2020 - L 9 AS 424/16
    Die Regelung schützt den Leistungsempfänger lediglich davor, dass der SGB II-Träger die gewährten Leistungen unter Berufung auf deren Rechtswidrigkeit zurückfordern kann (vgl. die Nachweise bei Knapp/G. Becker/Brems in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 44a Rn. 70.1., insbesondere LSG Hamburg, Urteil vom 24. April 2018 - L 4 AS 361/15, Rn. 38).
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