Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6155
LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19 (https://dejure.org/2021,6155)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2021 - L 1 KR 114/19 (https://dejure.org/2021,6155)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - L 1 KR 114/19 (https://dejure.org/2021,6155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 12 Abs 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 39 Abs 4 SGB 5, § 109 Abs 4 Abs 3 SGB 5, § 112 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erforderlichkeit der Entlassung des Patienten bei fehlender Notwendigkeit stationärer Behandlung - Unvereinbarkeit einer stattdessen erfolgenden Beurlaubung des Patienten mit den Regelungen zur Beurlaubung und denen zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Krankenhausvergütung; Erforderlichkeit der Entlassung des Patienten bei fehlender Notwendigkeit stationärer Behandlung; Unvereinbarkeit einer stattdessen erfolgenden Beurlaubung des Patienten mit den Regelungen zur Beurlaubung und denen zur ...

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung; Krankenhausvergütung; Erforderlichkeit der Entlassung des Patienten bei fehlender Notwendigkeit stationärer Behandlung; Unvereinbarkeit einer stattdessen erfolgenden Beurlaubung des Patienten mit den Regelungen zur Beurlaubung und denen zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - unwirtschaftliche Behandlung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    Die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verlange, dass bei Existenz verschiedener gleich zweckmäßiger und notwendiger Behandlungsmöglichkeiten die Kosten für den gleichen zu erwartenden Erfolg geringer oder zumindest nicht höher seien (Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R, juris-Rn. 21; Urteil vom 19. April 2016 - B 1 KR 23/15 R, juris-Rn. 13; Urteil vom 21. April 2015 - B 1 KR 6/15 R, juris-Rn. 12; Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 2/15 R, juris-Rn. 20; Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R, juris-Rn. 24).

    Wähle das Krankenhaus einen unwirtschaftlichen Behandlungsweg, könne es allenfalls die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre (Hinweis auf BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R, juris-Rn. 17 ff.; Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 2/15 R, juris-Rn. 14 ff.; Urteil vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R, juris-Rn. 21 ff.).

    Bei zwei aufeinanderfolgenden Krankenhausaufenthalten könne dies nach der Rechtsprechung des BSG dazu führen, dass die Gesamtbehandlung in der Abrechnung wie ein einziger Krankenhausaufenthalt zu vergüten sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R, juris-Rn. 25; Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 3/15 R, juris-Rn. 28).

    In den von dem BSG entschiedenen Fällen (Hinweis auf Urteile vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R -, vom 10. März 2015 - B 1 KR 3/15 R - sowie vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R) sei die Fallzusammenführung in der FPV weder ausdrücklich angeordnet noch ausdrücklich ausgeschlossen gewesen.

    Soweit das BSG in den vorgenannten Entscheidungen betone, dass auch das Vertragsrecht dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müsse (Hinweis auf Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R, juris-Rn. 22; Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 3/15 R, juris-Rn. 25), führe dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • BSG, 19.11.2019 - B 1 KR 6/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Entlassung eines Versicherten trotz

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    Zum Begriff der Beurlaubung verweist die Beklagte auf das Urteil des BSG vom 19. November 2019 - B 1 KR 6/19 R.

    Die Anwendung des § 2 Abs. 2 S. 2 FPV habe im Übrigen bei der Entscheidung des BSG vom 19. November 2019 - B 1 KR 6/19 - keine Rolle gespielt.

    Dass die vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fälle einer Fallzusammenführung abschließend sind und insbesondere aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht erweitert werden dürfen, hat der Gesetzgeber mit dem mit Wirkung ab 1. Januar 2019 geschaffenen § 8 Abs. 5 S. 3 KHEntgG klargestellt (BT-Drs. 19/5593, S. 125), galt mithin auch aus Sicht des Gesetzgebers aus den vom SG genannten guten Gründen auch schon für Zeiträume davor (a.A.: BSG, Urteile vom 19. November 2019 - B 1 KR 6/19 R, SozR 4-2500 § 109 Nr. 81, und - ausweislich des Terminberichts Nr. 40/20 - vom 27. Oktober 2020 - B 1 KR 9/20 R, bislang nicht im Volltext veröffentlicht).

    Soweit das BSG in mehreren Fällen unter dem Aspekt der fiktiven wirtschaftlichen Alternativbehandlung vorgeschlagen hat, das klagende Krankenhaus hätte den Patienten jeweils beurlauben können (s. nur BSG, Urteil vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R, BSGE 123, 15; Urteil vom 19. November 2019 - B 1 KR 6/19 R, a.a.O.; Urteil vom 27. Oktober 2020, a.a.O.), ist dies nicht nur mit den Regelungen zur Beurlaubung, sondern auch mit denen zur Abrechnung nicht zu vereinbaren.

  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Beurlaubung eines

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    Die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verlange, dass bei Existenz verschiedener gleich zweckmäßiger und notwendiger Behandlungsmöglichkeiten die Kosten für den gleichen zu erwartenden Erfolg geringer oder zumindest nicht höher seien (Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R, juris-Rn. 21; Urteil vom 19. April 2016 - B 1 KR 23/15 R, juris-Rn. 13; Urteil vom 21. April 2015 - B 1 KR 6/15 R, juris-Rn. 12; Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 2/15 R, juris-Rn. 20; Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R, juris-Rn. 24).

    Wähle das Krankenhaus einen unwirtschaftlichen Behandlungsweg, könne es allenfalls die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre (Hinweis auf BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R, juris-Rn. 17 ff.; Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 2/15 R, juris-Rn. 14 ff.; Urteil vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R, juris-Rn. 21 ff.).

    In den von dem BSG entschiedenen Fällen (Hinweis auf Urteile vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R -, vom 10. März 2015 - B 1 KR 3/15 R - sowie vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R) sei die Fallzusammenführung in der FPV weder ausdrücklich angeordnet noch ausdrücklich ausgeschlossen gewesen.

    Soweit das BSG in mehreren Fällen unter dem Aspekt der fiktiven wirtschaftlichen Alternativbehandlung vorgeschlagen hat, das klagende Krankenhaus hätte den Patienten jeweils beurlauben können (s. nur BSG, Urteil vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R, BSGE 123, 15; Urteil vom 19. November 2019 - B 1 KR 6/19 R, a.a.O.; Urteil vom 27. Oktober 2020, a.a.O.), ist dies nicht nur mit den Regelungen zur Beurlaubung, sondern auch mit denen zur Abrechnung nicht zu vereinbaren.

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 3/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung - Fallsplitting

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    Die Klägerin habe die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen Alternativerhalten im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gehabt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 3/15 R).

    Bei zwei aufeinanderfolgenden Krankenhausaufenthalten könne dies nach der Rechtsprechung des BSG dazu führen, dass die Gesamtbehandlung in der Abrechnung wie ein einziger Krankenhausaufenthalt zu vergüten sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R, juris-Rn. 25; Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 3/15 R, juris-Rn. 28).

    In den von dem BSG entschiedenen Fällen (Hinweis auf Urteile vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R -, vom 10. März 2015 - B 1 KR 3/15 R - sowie vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R) sei die Fallzusammenführung in der FPV weder ausdrücklich angeordnet noch ausdrücklich ausgeschlossen gewesen.

    Soweit das BSG in den vorgenannten Entscheidungen betone, dass auch das Vertragsrecht dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müsse (Hinweis auf Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R, juris-Rn. 22; Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 3/15 R, juris-Rn. 25), führe dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 9/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    Dass die vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fälle einer Fallzusammenführung abschließend sind und insbesondere aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht erweitert werden dürfen, hat der Gesetzgeber mit dem mit Wirkung ab 1. Januar 2019 geschaffenen § 8 Abs. 5 S. 3 KHEntgG klargestellt (BT-Drs. 19/5593, S. 125), galt mithin auch aus Sicht des Gesetzgebers aus den vom SG genannten guten Gründen auch schon für Zeiträume davor (a.A.: BSG, Urteile vom 19. November 2019 - B 1 KR 6/19 R, SozR 4-2500 § 109 Nr. 81, und - ausweislich des Terminberichts Nr. 40/20 - vom 27. Oktober 2020 - B 1 KR 9/20 R, bislang nicht im Volltext veröffentlicht).

    Soweit das BSG in mehreren Fällen unter dem Aspekt der fiktiven wirtschaftlichen Alternativbehandlung vorgeschlagen hat, das klagende Krankenhaus hätte den Patienten jeweils beurlauben können (s. nur BSG, Urteil vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R, BSGE 123, 15; Urteil vom 19. November 2019 - B 1 KR 6/19 R, a.a.O.; Urteil vom 27. Oktober 2020, a.a.O.), ist dies nicht nur mit den Regelungen zur Beurlaubung, sondern auch mit denen zur Abrechnung nicht zu vereinbaren.

  • LSG Sachsen, 13.02.2019 - L 1 KR 315/14

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    Es gehe nicht an, auf der einen Seite eine pauschalierende Vorschrift zu Lasten der Krankenhäuser auch dann anzuwenden, wenn zwei Aufenthalte medizinisch erforderlich gewesen seien, auf der anderen Seite aber zugunsten der Krankenkassen gegen die gleiche pauschalierende Vorschrift eine Berufung auf die Unwirtschaftlichkeit im Einzelfall zuzulassen (Hinweis auf Sächsisches Landessozialgericht , Urteil vom 13. Februar 2019 - L 1 KR 315/14, juris-Rn. 30).

    Insbesondere vermag die Beklagte nicht das Argument zu erschüttern, dass die Regelungen in der FPV 2011 und hier insbesondere in § 2 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit der Kennzeichnung der DRG G60B im Fallpauschalen-Katalog 2011 einschließlich der dortigen Fußnote 4, wonach eine Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus in einer Konstellation nach § 2 Abs. 2 S. 1 FPV 2011, wie sie auch im hier zu entscheidenden Fall vorliegt, nicht erfolge, Ausdruck des Wirtschaftlichkeitsgebotes in Gestalt pauschalierender, von den Vertragsparteien in Umsetzung des ausdrücklichen gesetzgeberischen Willens geschaffener untergesetzlicher Normen sind (so auch Sächsisches LSG, Urteil vom 13. Februar 2019 - L 1 KR 315/14, KHE 2019/29).

  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 8/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    So hat das BSG abweichend von den nicht überzeugenden Urteilen des Thüringer LSG vom 28. August 2012 - L 6 KR 295/11 - und zuletzt des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 23. August 2018 - L 5 KR 88/15 - (KHE 2018/107) mit Urteil vom 28.Oktober 2020 - B 1 KR 8/20 R - (s. Terminbericht des BSG Nr. 40/20 Nr. 1) entschieden, dass eine Verlegung im Sinne des § 1 Abs. 1 FPV neben dem ausschließlich maßgeblichen Zeitmoment (innerhalb von 24 Stunden) nicht voraussetze, dass im Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus die erforderliche medizinische Behandlung für den Versicherten noch nicht abgeschlossen sei.

    Dieses Ergebnis ist auch vor dem Hintergrund stimmig, dass unter Zugrundelegung der jüngsten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27. Oktober 2020 - B 1 KR 8/20 R, a.a.O.) im Falle der chirurgischen Weiterbehandlung der Versicherten in einem anderen Krankenhaus als dem der Klägerin kein Fall der Verlegung im Sinne des § 1 Abs. 1 FPV vorläge, sodass auch dann zwei Fallpauschalen abzurechnen wären.

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 15/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Verminderung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    Im allgemeinen gilt, dass ein Behandlungsfall im Rechtssinne vorliegt, wenn die zugrunde liegenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen diesen als abzurechnende Einheit ansehen, die auch mehrere, zeitlich durch Aufnahme, Entlassung und Wiederaufnahme voneinander getrennte Behandlungsabschnitte umfassen kann (BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 15/11 R, KHE 2012/46).

    Dies entspricht dem in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz, dass bei der Anwendung von Abrechnungsbestimmungen die Auslegung eng am Wortlaut orientiert zu erfolgen hat und lediglich durch systematische Erwägungen unterstützt werden kann (s. nur BSG, Urteile vom 6. März 2012 - B 1 KR 15/11 R - und vom 17. Juli 2020 - B 1 KR 22/19 R, jeweils juris).

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R

    Keinen Anspruch auf Regelversorgung mit einer stationären Liposuktion in der

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    Wie jedem untergesetzlichen Normgeber komme auch den Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 S. 1 KHG ein Gestaltungsspielraum zu, den die Gerichte zu respektieren hätten (zum Gemeinsamen Bundesausschuss Hinweis auf: BSG, Urteil vom 24. April 2018 - B 1 KR 13/16 R, juris-Rn. 35; Urteil vom 15. Dezember 2015 - B 1 KR 30/15 R, juris-Rn. 25; Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 24/10 R, juris-Rn. 25; zum Bewertungsausschuss: BSG, Urteil vom 25. Januar 2017 - B 6 KA 6/16 R, juris-Rn. 23; Urteil vom 17. Februar 2010 - B 6 KA 41/08 R, juris-Rn. 14; Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R, juris-Rn. 99; zu den Vertragsparteien nach § 112 SGB V: BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 1 KR 26/17 R, juris- Rn. 28; Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 27/11 R, juris-Rn. 27; zu den Vertragsparteien nach § 115b SGB V: BSG, Urteil vom 4. März 2014 - B 1 KR 16/13 R, juris-Rn. 26).

    Soweit sie dies - wie hier in § 2 Abs. 2 FPV 2011 für die Fallzusammenführung bei Folgebehandlung in "operativer Partition" - getan hätten, ohne dabei ihren Gestaltungsspielraum zu überschreiten, dürften die Gerichte ihre eigenen Wertungen nicht an die Stelle der vom Normgeber getroffenen Wertungen setzen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. April 2018 - B 1 KR 13/16 R, juris-Rn. 35).

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 23/15 R

    Krankenversicherung - keine Abrechnung einer ambulanten Operation für eine

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19
    Die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verlange, dass bei Existenz verschiedener gleich zweckmäßiger und notwendiger Behandlungsmöglichkeiten die Kosten für den gleichen zu erwartenden Erfolg geringer oder zumindest nicht höher seien (Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 28. März 2017 - B 1 KR 29/16 R, juris-Rn. 21; Urteil vom 19. April 2016 - B 1 KR 23/15 R, juris-Rn. 13; Urteil vom 21. April 2015 - B 1 KR 6/15 R, juris-Rn. 12; Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 2/15 R, juris-Rn. 20; Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 62/12 R, juris-Rn. 24).

    Soweit das BSG in den Urteilen vom 17. September 2013 - B 1 KR 2/12 R - und vom 19. April 2016 - B 1 KR 23/15 R - einen einheitlichen Behandlungsfall im Sinne eines zusammenhängend behandelten Krankheitsfalls versteht, wird diese Definition in den genannten Entscheidungen jeweils mit Blick auf die Frage angewandt, ob eine vor- bzw. nachstationäre Behandlung gesondert vergütet werden kann, wenn die vollstationäre Behandlung den Anspruch auf eine Fallpauschale begründet.

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R

    Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnung von Fallpauschalen bei

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 22/19 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen

  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - vollstationäre Behandlung - Anspruch auf

  • LSG Hamburg, 15.11.2018 - L 1 KR 68/18

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Entlassung aus der vollstationären

  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 295/11

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R

    Krankenversicherung - Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 6/16 R

    Vertragspsychotherapeut - Vergütung mit festen Punktwerten - Begrenzung der

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung von Krankenhausbehandlung während

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 16/13 R

    Krankenversicherung - Vereinbarung über ambulante Operationen im Krankenhaus -

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 26/17 R

    Krankenhausbehandlung Versicherter nur bei vertragsärztlicher Einweisung?

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Privilegierung von Gemeinschaftspraxen gegenüber

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf das

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2021 - L 11 KR 392/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Durch diese Sichtweise wird auch nicht die Patientenautonomie eingeschränkt, denn der Sachleistungsanspruch ist von vornherein durch das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs. 1 SGB V) begrenzt (BSG, Urteil vom 27. Oktober 2020 - a.a.O., Rn. 15 bezugnehmend auf die Kritik von Makoski in: jurisPR-MedR 2/2020 Anm. 1; sich auf dessen Bedenken beziehend: LSG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2021 - L 1 KR 114/19 - juris, Rn. 50, Revision anhängig unter B 1 KR 14/21 R).

    Er weicht von der Rechtsprechung des 1. Senats des BSG - anders als das LSG Hamburg in seinem Urteil vom 25. Februar 2021 - a.a.O. - nicht ab.

  • SG Aachen, 12.08.2021 - S 13 KR 345/20
    " Darauf hat auch das LSG Hamburg in seiner aktuellen Entscheidung vom 25.02.2021 (L 1 KR 114/19), in der es um einen dem vorliegenden durchaus vergleichbaren Fall ging, hingewiesen, eine Beurlaubung und eine Fallzusammenführung abgelehnt und der dort klagenden Krankenhausträgerin gegen die beklagte Krankenkasse Recht gegeben.
  • SG Duisburg, 21.10.2021 - S 17 KR 834/21
    Es werde auf die Entscheidung des LSG Hamburg vom 25.02.2021 - L 1 KR 114/19 verwiesen.

    Die von der Beklagten in den Parallelverfahren vorgetragene Argumentation, dass auch nach Inkrafttreten des § 8 Abs. 5 S.3 KHEntgG weiterhin eine Fallzusammenführung aufgrund eines fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 2019 - B 1 KR 6/19 R), widerspricht sowohl dem Wortlaut als auch dem gesetzgeberischen Willen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2021 - L 1 KR 114/19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht